Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39055
LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14 (https://dejure.org/2015,39055)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14 (https://dejure.org/2015,39055)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2015 - 6 TaBV 32/14 (https://dejure.org/2015,39055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Fremdpersonal - Einsatz - Eingliederung - Einstellung - betrieblicher Arbeitsprozess - räumliche Zusammenarbeit

  • IWW

    § 99 BetrVG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, §§ 99, 101 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 101 Abs. 1 BetrVG, §§ 99 ff. BetrVG, §§ 101 Abs. 1 Satz 1, 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG, § 101 Satz 3 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 14 Abs. 3 AÜG, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Tätigkeitsaufnahme von Beschäftigten einer Fremdfirma; Unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf Aufhebung personeller Maßnahmen bei fehlender Eingliederung der Fremdbeschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Empfangsbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Tätigkeitsaufnahme von Beschäftigten einer Fremdfirma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Die Frage der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt dabei von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. insgesamt BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 17 ff., mwN, zitiert nach juris).

    a) Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der bloße Einsatz der Fremdarbeiter auf dem Betriebsgelände auch dann noch nicht zu ihrer Eingliederung und damit zu einer Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG führt, wenn die von ihnen zu erbringende Dienst- oder Werkleistung hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant ist (vgl. BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 21, aaO).

    Dass auch in von der Beschwerde angeführten Notfällen (vgl. hierzu BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 29, aaO) die Teamleiterin B Entscheidungen trifft, lässt sich exemplarisch den auf den Erläuterungen des Betriebsrats in der mündlichen Verhandlungen vom 16. Oktober 2004 beruhenden Feststellungen des Arbeitsgerichts entnehmen, nach denen der Betriebsrat nach einer längeren Veranstaltung - mit Erfolg - bei der Teamleiterin B nachgefragt hat, ob ein Imbiss zur Verfügung gestellt werden könne.

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Der Betriebsinhaber muss diese Arbeitgeberfunktion wenigstens im Sinn einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - Rn. 26, zitiert nach juris).

    Auch darauf, inwieweit äußere Umstände dabei eine Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern des Betriebes notwendig machen, kommt es ebenso wenig an (BAG 09. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - Rn. 22, zitiert nach juris), wie auf eine enge räumliche Zusammenarbeit im Betrieb oder die Unentbehrlichkeit der von der C GmbH erbrachten Hilfsfunktion für den Betriebsablauf (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - Rn. 26, zitiert nach juris).

  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Auch darauf, inwieweit äußere Umstände dabei eine Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern des Betriebes notwendig machen, kommt es ebenso wenig an (BAG 09. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - Rn. 22, zitiert nach juris), wie auf eine enge räumliche Zusammenarbeit im Betrieb oder die Unentbehrlichkeit der von der C GmbH erbrachten Hilfsfunktion für den Betriebsablauf (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - Rn. 26, zitiert nach juris).

    Ungeachtet der Tatsache, dass die übergangsweise Einarbeitungsphase abgeschlossen ist, kann werden durch dieses Anlernen nicht die Arbeitnehmer der Fremdfirma für den Betrieb des Arbeitgebers tätig, sondern umgekehrt die Arbeitnehmer des Arbeitgebers für die Fremdfirma (vgl. BAG 09. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - Rn. 27, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 TaBV 15/14

    Stellenbesetzung - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - Rn. 11 mwN, LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2015 - 5 TaBV 15/14 - Rn. 96, jeweils zitiert nach juris).

    Fehlt sie zu einem der Streitgegenstände, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (vgl. BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 13 mwN, zitiert nach juris, LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2015 - 5 TaBV 15/14 - Rn. 97, aaO).

  • BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03

    Einstellung - rechtliches Interesse an vergangenheitsbezogener Feststellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Ein auf eine Feststellung gerichteter Antrag bedarf daher zu seiner Zulässigkeit eines rechtlichen Interesses des Antragstellers an einer alsbaldigen gerichtlichen Entscheidung (BAG 02. März 2004 - 1 ABR 15/03 - Rn. 10 - zitiert nach juris).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Hat das Arbeitsgericht über mehrere Anträge entschieden, muss der Beschwerdeführer in Bezug auf jeden Teil der Entscheidung darlegen, weshalb die vom Arbeitsgericht gegebene Begründung fehlerhaft sein soll (BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Etwas anderes gilt, wenn zwischen den Beteiligten das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts streitig ist und zu erwarten steht, dass entsprechende Streitfälle auch künftig auftreten werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - Rn. 34, zitiert nach juris).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft mehr ergeben, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig nicht (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Gemäß § 256 Abs. 1 ZPO, der auch im Beschlussverfahren Anwendung findet, kann ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Mitbestimmungsrechts mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (BAG 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - Rn. 24, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14
    Unerheblich ist zudem der Umstand allein, dass die Tätigkeit vor der Outsourcing-Maßnahme von Arbeitnehmern der Arbeitgeberin verrichtet wurde (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 51/04 - Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht