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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13   

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https://dejure.org/2013,40234
LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13 (https://dejure.org/2013,40234)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.11.2013 - 9 Sa 23/13 (https://dejure.org/2013,40234)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. November 2013 - 9 Sa 23/13 (https://dejure.org/2013,40234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 185 StGB, § 186 StGB, § 242 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Voraussetzungen des Widerrufsanspruchs des Arbeitnehmers wegen ehrkränkender Äußerungen des Arbeitgebers - arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht

  • IWW

    AGG § 12 Abs. 3, BGB § 1004, BGB § 241 Abs. 2, BGB § 242, BGB § 611, BGB § 823 Abs. 1, BGB § 823 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Arbeitnehmerklage auf Widerruf und Unterlassung von Äußerungen bei fehlendem Fortbestand der Beeinträchtigung und fehlender Wiederholungsgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Arbeitnehmerklage auf Widerruf und Unterlassung von Äußerungen bei fehlendem Fortbestand der Beeinträchtigung und fehlender Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Widerruf ehrverletzender Äußerung eines Geschäftsführers nur bei fortdauerndem Störungszustand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Mainz, 17.01.2012 - 6 BV 12/11

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    Kammern Bad Kreuznach- (Az. 6 BV 12/11).

    Kammern Bad Kreuznach, Az. 6 BV 12/11 bestellte Sachverständige stellte in seinem Gutachten fest, die von Herrn C und Herrn L getroffenen Feststellungen ließen den Schluss, der Kläger habe unberechtigt Zugriff auf fremde Postfächer genommen, nicht zu.

    Nach Angaben des im Beschlussverfahren 6 BV 12/11 bestellten Sachverständigen lässt sich die zwischen dem 16. und dem 18.05.2011 vorgenommene Datenabfrage nicht mehr zweifelsfrei rekonstruieren, weil zwischenzeitlich Gelegenheit bestand, die gesicherten Daten zu manipulieren.

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    Daraus folgt auch , dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, seine Arbeitnehmer vor Belästigungen durch Vorgesetzte, Mitarbeiter oder Dritte, auf die er Einfluss hat, zu schützen und ihnen einen menschengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (BAG 25.10.2007 -8 AZR 593/06-, EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 7).

    (BAG 25.10.2007, aaO.).

  • OLG Frankfurt, 30.10.1968 - 11 U 17/68
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    Wird jedoch einer Behauptung durch zwischenzeitlich eintretende Ereignisse der Boden entzogen, bedarf es eines Widerrufs nicht mehr und scheidet eine fortdauernde Beeinträchtigung somit aus (vgl. OLG Frankfurt am Main 30.10.1968 - 11 U 17/68 -, NJW 1969, 557).
  • BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61

    Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    Ein Anspruch auf Widerruf einer Äußerung erfordert zudem die positive Feststellung der Unwahrheit der geäußerten Tatsache, da andernfalls der Äußernde, der die Wahrheit seiner Äußerung nicht beweisen kann, im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden könnte, eine potentiell unrichtige Erklärung abzugeben (vgl. BGH 05.06.1962 - VI ZR 236/61-, BGHZ 37, 189).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist daher nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH 20.12.2011 - VI ZR 261/10- , NJW 2012, 771).
  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    a) Ehrkränkende bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerungen begründen einen quasi-negatorischen Widerrufsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 185, 186 StGB, wenn ein sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB oder ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB rechtswidrig durch den Störer verletzt worden ist und die Beeinträchtigung durch die Rechtsgutverletzung fortdauert (grundlegend BGH 19.12.1960 - GSZ 1/60, BGHZ 34, 99), d.h. ein fortdauernder Störungszustand besteht, der sich für den Verletzten als eine stetig neu fließende Quelle der Schädigung und der Ehrverletzung darstellt, und der Widerruf notwendig und geeignet ist, den Störungszustand zu beseitigen (BAG 21.2.1979 -5 AZR 568/77- AP Nr. 13 zu § 847 BGB, LAG München 22.9.2010 -11 Sa 520/09- , juris).
  • LAG München, 22.09.2010 - 11 Sa 520/09

    Widerruf von Abmahnungen und Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    a) Ehrkränkende bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerungen begründen einen quasi-negatorischen Widerrufsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 185, 186 StGB, wenn ein sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB oder ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB rechtswidrig durch den Störer verletzt worden ist und die Beeinträchtigung durch die Rechtsgutverletzung fortdauert (grundlegend BGH 19.12.1960 - GSZ 1/60, BGHZ 34, 99), d.h. ein fortdauernder Störungszustand besteht, der sich für den Verletzten als eine stetig neu fließende Quelle der Schädigung und der Ehrverletzung darstellt, und der Widerruf notwendig und geeignet ist, den Störungszustand zu beseitigen (BAG 21.2.1979 -5 AZR 568/77- AP Nr. 13 zu § 847 BGB, LAG München 22.9.2010 -11 Sa 520/09- , juris).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    a) Ehrkränkende bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerungen begründen einen quasi-negatorischen Widerrufsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. §§ 185, 186 StGB, wenn ein sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB oder ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB rechtswidrig durch den Störer verletzt worden ist und die Beeinträchtigung durch die Rechtsgutverletzung fortdauert (grundlegend BGH 19.12.1960 - GSZ 1/60, BGHZ 34, 99), d.h. ein fortdauernder Störungszustand besteht, der sich für den Verletzten als eine stetig neu fließende Quelle der Schädigung und der Ehrverletzung darstellt, und der Widerruf notwendig und geeignet ist, den Störungszustand zu beseitigen (BAG 21.2.1979 -5 AZR 568/77- AP Nr. 13 zu § 847 BGB, LAG München 22.9.2010 -11 Sa 520/09- , juris).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    Entscheidet das erstinstanzliche Urteil über mehrere Ansprüche, muss sich der Berufungsführer in seiner Begründung auf jeden Anspruch beziehen - sofern kein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt -, den aus seiner Sicht gegebenen Rechtsfehler benennen und sich mit sämtlichen tragenden Erwägungen auseinander setzen (vgl. BAG 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - , NZA 2005, 597).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 23/13
    Ist die Wahrheit der geäußerten Tatsache im Zeitpunkt der Äußerung ungewiss, hat eine Güterabwägung zu erfolgen, bei der auch zu berücksichtigen ist, ob mit der Äußerung im Äußerungszeitpunkt berechtigte Interessen i.S.d. § 193 StGB wahrgenommen wurden (vgl. BGH16.06.1998 - VI ZR 205/97-, NJW 1998, 3047).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2021 - 2 Sa 345/20

    Anspruch auf Widerruf einer Tatsachenbehauptung - Beweislast - Beweiswürdigung

    Abweichend von der zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. November 2013 - 9 Sa 23/13 -, die hier nicht einschlägig sei, sei er vom Beklagten gegenüber dem Arbeitgeber durch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen denunziert worden.
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