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LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 5 Ta 290/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
BGB § 779 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit am Ende einer arbeitsrechtlichen Güteverhandlung; Berücksichtigung eines zusätzlich festzusetzenden Vergleichsmehrwerts
- Judicialis
BGB § 779 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Vergleichsmehrwert bei unbestrittenen Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 09.11.2005 - 2 Ca 2871/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 5 Ta 290/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04
Werden in einen Vergleich bisher nicht streitige Regelungsgegenstände …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 5 Ta 290/05
Die dort und in der Ziffer 6. enthaltenen Regelungen beziehen sich lediglich auf mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohnehin verbundene Abwicklungsmodalitäten, hinsichtlich derer in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden kann, dass insoweit vor Vergleichsabschluss unterschiedliche bzw. widerstreitende Interessen der Parteien bestanden hätten (ständige Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz, - vgl. Beschluss vom 16.06.2004 - 10 Ta 111/04 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 11 Ta 81/06
Gegenstandswert: Festsetzung bei Antrag auf Entfernung von Abmahnungen; …
Ein zusätzlich festzusetzender Vergleichmehrwert kann sich indes nur dann ergeben, wenn sich dafür entsprechende Anknüpfungspunkte feststellten lassen (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.01.2006 - 5 Ta 290/05 -), etwa dann, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor mindestens außergerichtlich gestritten wurde.