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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11   

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https://dejure.org/2012,7323
LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11 (https://dejure.org/2012,7323)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11 (https://dejure.org/2012,7323)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 10 SaGa 11/11 (https://dejure.org/2012,7323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 33 Abs 2 GG, § 18e SGB 2
    Bewerbungsverfahrensanspruch bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens und anschließender Neuausschreibung - Erfordernis eines sachlichen Grundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untergang des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Abbruch des Auswahlverfahrens einer öffentlichen Arbeitgeberin aus sachlichen Gründen; Kostenlast der Verfügungsklägerin nach Erledigung der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untergang des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Abbruch des Auswahlverfahrens einer öffentlichen Arbeitgeberin aus sachlichen Gründen; Kostenlast der Verfügungsklägerin nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11
    Ob er dabei die betroffenen öffentlichen Belange fehlerfrei abgewogen hat, berührt nicht die Rechte einzelner Beamter oder Tarifbeschäftigter (vgl. BVerwG Beschluss vom 22.07.1999 - 2 C 14/98 - Juris-Rn. 31, NVwZ-RR 2000, 172, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 627/08

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. z.B. BVerfG 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11 -Juris-Rn. 24, 25; BVerfG 19.12.2008 - 2 BvR 627/08 - NVwZ-RR 2009, 344-345).
  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 347/09

    Konkurrentenklage - Auswahlverfahren - Abbruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 347/09 - Juris-Rn. 20, 21, NZA 2011, 516; BVerwG Urteil vom 31.03.2011 - 2 A 2.09 - Juris-Rn. 16; NVwZ 2011, 1528; jeweils m.w.N.), der die Berufungskammer folgt, zwingt die Durchführung einer Stellenausschreibung den Dienstherrn nicht, die Stelle mit einem der Bewerber zu besetzen; denn die Ausschreibung ist nur ein Hilfsmittel zur Gewinnung geeigneter Bewerber.
  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. z.B. BVerfG 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11 -Juris-Rn. 24, 25; BVerfG 19.12.2008 - 2 BvR 627/08 - NVwZ-RR 2009, 344-345).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09

    Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 347/09 - Juris-Rn. 20, 21, NZA 2011, 516; BVerwG Urteil vom 31.03.2011 - 2 A 2.09 - Juris-Rn. 16; NVwZ 2011, 1528; jeweils m.w.N.), der die Berufungskammer folgt, zwingt die Durchführung einer Stellenausschreibung den Dienstherrn nicht, die Stelle mit einem der Bewerber zu besetzen; denn die Ausschreibung ist nur ein Hilfsmittel zur Gewinnung geeigneter Bewerber.
  • ArbG Freiburg, 12.01.2012 - 3 Ga 1/12

    Durchsetzbarkeit Beschäftigungsanspruch im vorläufigen Rechtsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11
    Außerdem leitete sie ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen (Az.: 3 Ga 1/12) ein, das am 24.01.2012 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs endete.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12

    Einstweilige Verfügung - Bewerbungsverfahrensanspruch

    Sie leitete die einstweiligen Verfügungsverfahren 3 Ga 16/11 (10 SaGa 11/11) und 3 Ga 1/12 ein.

    Das mit der Ausschreibung vom 22.02.2011 eingeleitete erste Auswahlverfahren wurde rechtmäßig aufgehoben und somit wirksam beendet (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11- Juris).

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