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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17   

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https://dejure.org/2018,37899
LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17 (https://dejure.org/2018,37899)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.05.2018 - 2 Sa 427/17 (https://dejure.org/2018,37899)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 2 Sa 427/17 (https://dejure.org/2018,37899)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 2 Nr 1 BBiG 2005, § 626 Abs 1 BGB, § 22 Abs 3 BBiG 2005
    Berufsausbildungsverhältnis - außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Abmahnung

  • IWW

    § 301 ZPO, § ... 256 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 318 ZPO, § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG, § 111 Abs. 2 Satz 3 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 21 Abs. 2 BBiG, § 16 BBiG, § 626 Abs. 1 BGB, § 22 Abs. 3 BBiG, § 22 Abs. 2 BBiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Berufsausbildungsverhältnis: fristlose Kündigung - Beleidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; Beleidigung; Berufsausbildungsverhältnis; Feststellungsinteresse; Teilurteil; Widerspruchsfreiheit; außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen herabsetzenden Äußerungen über den Betriebsleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
    Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über seinen Arbeitgeber oder Vorgesetzten bzw. Kollegen aufstellt, insbesondere wenn die Erklärungen den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen ( BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22, juris) .

    Das schließt die Darlegungslast für das Fehlen von Umständen ein, die den Arbeitnehmer entlasten ( BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22, juris ).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
    Er erwidert, zur Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage als Feststellungsklage auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses verweise er auf die Entscheidung des BAG vom 09. Juni 2016 - 6 AZR 396/15 - sowie des LAG Baden-Württemberg vom 24. Juli 2015 - 17 Sa 33/15 -.

    Wäre die streitgegenständliche Kündigung unwirksam, so hätte dies Konsequenzen für den Inhalt des Zeugnisses (§ 16 BBiG); der Kläger könnte zudem ggf. weitere Vergütung oder Schadenersatz verlangen ( vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 831/13 - Rn. 14, NZA 2015, 737; BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 26, NZA 2015, 741; LAG Baden-Württemberg 24. Juli 2015 - 17 Sa 33/15 - Rn. 15, juris ).

  • BAG, 10.05.1973 - 2 AZR 328/72

    Berufsausbildungsverhältnis - Fristlose Kündigung - Zweckbestimmung des Vertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
    Wird ein Berufsausbildungsverhältnis durch den Ausbildenden aus Gründen im Verhalten des Auszubildenden fristlos gekündigt, so ist bei der Prüfung des wichtigen Grundes nicht nur die Zweckbestimmung des Vertrages, nämlich zu einem Berufsabschluss für den Auszubildenden zu führen, sondern auch die im Zeitpunkt der Kündigung bereits zurückgelegte Ausbildungszeit im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung zu berücksichtigen ( BAG 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 - juris ).
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
    Dieser ist für das Gericht nach § 318 ZPO ohnehin bindend ( BAG 19. November 2014 - 4 AZR 996/12 - Rn. 12, juris; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 13, juris ).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
    Wäre die streitgegenständliche Kündigung unwirksam, so hätte dies Konsequenzen für den Inhalt des Zeugnisses (§ 16 BBiG); der Kläger könnte zudem ggf. weitere Vergütung oder Schadenersatz verlangen ( vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 831/13 - Rn. 14, NZA 2015, 737; BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 26, NZA 2015, 741; LAG Baden-Württemberg 24. Juli 2015 - 17 Sa 33/15 - Rn. 15, juris ).
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 996/12

    Eingruppierung eines "Anlagenführers" in der Brot- und Backwarenindustrie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
    Dieser ist für das Gericht nach § 318 ZPO ohnehin bindend ( BAG 19. November 2014 - 4 AZR 996/12 - Rn. 12, juris; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 13, juris ).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
    Wäre die streitgegenständliche Kündigung unwirksam, so hätte dies Konsequenzen für den Inhalt des Zeugnisses (§ 16 BBiG); der Kläger könnte zudem ggf. weitere Vergütung oder Schadenersatz verlangen ( vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 831/13 - Rn. 14, NZA 2015, 737; BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 26, NZA 2015, 741; LAG Baden-Württemberg 24. Juli 2015 - 17 Sa 33/15 - Rn. 15, juris ).
  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 396/15

    Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - vertragliche Verlängerung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
    Er erwidert, zur Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage als Feststellungsklage auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses verweise er auf die Entscheidung des BAG vom 09. Juni 2016 - 6 AZR 396/15 - sowie des LAG Baden-Württemberg vom 24. Juli 2015 - 17 Sa 33/15 -.
  • ArbG Bonn, 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21

    Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung

    Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann (BAG, Urteil vom 12.02.2015 - 6 AZR 845/15, juris, Rn. 38; vgl. ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.05.2018 - 2 Sa 427/17, juris, Rn. 54).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 2 Sa 119/18

    Berufsausbildungsverhältnis - Annahmeverzugsanspruch - Urlaubsabgeltung -

    Die hiergegen eingelegte Berufung des Beklagten ist vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 9. Mai 2018 - 2 Sa 427/17 - zurückgewiesen worden.
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