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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 8/15   

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https://dejure.org/2015,31110
LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 8/15 (https://dejure.org/2015,31110)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.07.2015 - 2 Sa 8/15 (https://dejure.org/2015,31110)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 2 Sa 8/15 (https://dejure.org/2015,31110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28g S 1 SGB 4, § 28g S 3 SGB 4, § 826 BGB, § 28e Abs 1 S 1 SGB 4
    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen - Ausschluss des Rückerstattungsanspruchs nach § 28g SGB 4

  • IWW

    § 28 g Satz 1 bis 3 SGB IV, § ... 826 BGB, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 28 g SGB IV, § 28 g Satz 1 SGB IV, § 28 g Satz 2 SGB IV, § 28 g Satz 3 SGB IV, § 28 g Satz 4 SGB IV, § 266 a StGB, § 28 e Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung nachentrichteter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung; Zahlungsklage des Arbeitgebers bei vorsätzlicher Unterlassung des Beitragsabzugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung nachentrichteter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85

    Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 8/15
    Zwar ist der Arbeitgeber durch § 28 g SGB IV nicht gehindert, Schadensersatz zu fordern, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber dadurch sittenwidrig schädigt, dass er sich der Beitragsentziehung durch Lohnabzug entzieht ( BAG 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - Rn. 16, NZA 1988, 803 ).
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 8/15
    Im Falle der sog. Schwarzarbeit muss der Arbeitgeber neben seiner Strafbarkeit (§ 266 a StGB) die Nachentrichtung des Gesamtsozialversicherungsentgelts gegenwärtigen, in der Regel - wie hier - ohne Rückgriffsmöglichkeit auf den Arbeitnehmer, § 28 e Abs. 1 Satz 1, § 28 g Satz 3 SGB IV ( vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 24, NZA 2012, 145 ).
  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft:

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 8/15
    Soweit der Kläger die mit dem Klageantrag begehrte Zahlung in Höhe von 1.875,09 EUR im Wege einer zulässigen Klageänderung hilfsweise auf einen Anspruch auf Erstattung der ihm infolge der behaupteten Denunziation durch den Beklagten entstandenen Verteidigerkosten gestützt hat (nachträgliche Eventualklagehäufung durch hilfsweise Stützung des Klagebegehrens auf einen weiteren Klagegrund, vgl. BGH 04. Juli 2014 - V ZR 298/13 - Rn. 12 ff., NJW 2014, 3314; BGH 04. Februar 2015 - VIII ZR 175/14 - Rn. 14, NJW 2015, 1296 ), ist die Klage auch mit diesem hilfsweise geltend gemachten Klageanspruch nicht begründet.
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 8/15
    Soweit der Kläger die mit dem Klageantrag begehrte Zahlung in Höhe von 1.875,09 EUR im Wege einer zulässigen Klageänderung hilfsweise auf einen Anspruch auf Erstattung der ihm infolge der behaupteten Denunziation durch den Beklagten entstandenen Verteidigerkosten gestützt hat (nachträgliche Eventualklagehäufung durch hilfsweise Stützung des Klagebegehrens auf einen weiteren Klagegrund, vgl. BGH 04. Juli 2014 - V ZR 298/13 - Rn. 12 ff., NJW 2014, 3314; BGH 04. Februar 2015 - VIII ZR 175/14 - Rn. 14, NJW 2015, 1296 ), ist die Klage auch mit diesem hilfsweise geltend gemachten Klageanspruch nicht begründet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - L 8 R 822/14

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach

    Die Besonderheit in diesem Fall liegt jedoch darin, dass § 28g SGB IV das Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten und damit eine zivilrechtlich geprägte Rechtsbeziehung regelt (BT-Drucksache 11/2221, S. 24; vgl. zu den Auswirkungen statt vieler: Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.1.2010, 6 Sa 1814/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 9.7.2015, 2 Sa 8/15, jeweils juris).
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