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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 7 Sa 490/19   

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https://dejure.org/2020,32544
LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 7 Sa 490/19 (https://dejure.org/2020,32544)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.09.2020 - 7 Sa 490/19 (https://dejure.org/2020,32544)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. September 2020 - 7 Sa 490/19 (https://dejure.org/2020,32544)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 64 Abs 6 S 1 ArbGG, § 520 Abs 3 S 2 ZPO
    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • IWW

    § 241 Abs. 2 BGB, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, § 168 SGB IX, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 S. 2 Nrn. 2 und 3 ZPO, §§ 4, 7, 13 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 7 Sa 490/19
    Besondere formale Anforderungen bestehen zwar nicht; auch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (st. Rspr., vgl. BGH 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 - Rn. 11; 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 - Rn. 5; BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13, jeweils mwN.).

    Sie muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13).

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. BGH 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 - Rn. 11; 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 - Rn. 5; BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13, jeweils mwN.).

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 62/18

    Rechtsbeschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag und die Berufung als

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 7 Sa 490/19
    Besondere formale Anforderungen bestehen zwar nicht; auch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (st. Rspr., vgl. BGH 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 - Rn. 11; 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 - Rn. 5; BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13, jeweils mwN.).

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. BGH 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 - Rn. 11; 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 - Rn. 5; BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13, jeweils mwN.).

  • BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19

    Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 7 Sa 490/19
    Besondere formale Anforderungen bestehen zwar nicht; auch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (st. Rspr., vgl. BGH 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 - Rn. 11; 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 - Rn. 5; BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13, jeweils mwN.).

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. BGH 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 - Rn. 11; 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 - Rn. 5; BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13, jeweils mwN.).

  • BGH, 18.09.2001 - X ZR 196/99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 7 Sa 490/19
    Als nicht ausreichend ist es insbesondere anzusehen, wenn die Nichterhebung eines angebotenen Beweises gerügt wird, ohne sich mit der im Urteil gegebenen Begründung zu befassen, weshalb das Vordergericht den Beweis nicht erhoben hat (vgl. BGH 18. September 2001 - X ZR 196/99 - zitiert nach juris , Rn. 11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer -

    Allerdings erwies sich die Berufung insoweit schon als unzulässig, weil sich die Berufungsbegründungsschrift (Bl. 901-917 d.A) insoweit mit den Gründen des angegriffenen Teilurteils des Arbeitsgerichts vom 6. November 2019 entgegen § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO in keiner Weise auseinandersetzt (vgl. dazu auch LAG Rheinland-Pfalz 9. September 2020 - 7 Sa 490/19 - zu A I der Gründe, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 144/20

    Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmerstatus einer Nachmittagsbetreuerin an einer

    Die Berufungsbegründung muss den Anforderungen des § 64 Abs. 6 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO entsprechen und deshalb im Grundsatz für jeden Streitgegenstand gesondert die Bezeichnung der Umstände angeben, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt; sie kann deshalb ggf. auch nur für einzelne Streitgegenstände unzulässig sein (vgl. Heßler in: Zöller 33. Aufl. ZPO § 520 Rn. 37; LAG Rheinland-Pfalz 9. September 2020 - 7 Sa 490/19 - zu A I der Gründe, juris).
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