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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18   

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https://dejure.org/2018,40074
LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18 (https://dejure.org/2018,40074)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18 (https://dejure.org/2018,40074)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 8 TaBV 14/18 (https://dejure.org/2018,40074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 76 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 100 Abs 1 S 2 ArbGG
    Anrufung der Einigungsstelle im Falle einer bestehenden Betriebsvereinbarung - Umkleidezeiten

  • IWW

    § 100 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 100 Abs. 2 Satz 2, 3, 87 Abs. 2 ArbGG, § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 100 Abs. 2 Satz 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 100 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Lage der Umkleidezeiten im Betrieb als Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Arbeitszeit; Betriebsvereinbarung; Einigungsstelle, Einsetzung; Mitbestimmungsrecht; Umkleidezeit; Anrufung der Einigungsstelle im Falle einer bestehenden Betriebsvereinbarung; Umkleidezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Dass die Dienstkleidung der Arbeitnehmer besonders auffällig iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht sei, habe dieses mit seiner Entscheidung vom 25. April 2018 (- 5 AZR 245/17 -) für die in Rede stehende Dienstkleidung der Arbeitgeberin bestätigt.

    Dies zeigt im Übrigen auch die vom Betriebsrat zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, in der Dienstkleidung der Arbeitgeberin als auffällig iSd. der zitierten Rechtsprechung angesehen wird (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 27 f.) .

    § 4 Ziffer 1 MRTV enthält keine abschließende Regelung (vgl. auch BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 35) und gewährt die Betriebsparteien die Möglichkeit, den Dienstbeginn und das Dienstende in einer Betriebsvereinbarung abweichend zu regeln.

  • LAG Hessen, 14.06.2005 - 4 TaBV 54/05

    Bildung - Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Auch die von der Arbeitgeberin zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen (LAG Hessen 14. Juni 2005 - 4 TaBV 54/05 - Rn. 24) formuliert nur, dass die Einigungsstelle (nur dann) offensichtlich unzuständig ist, solange eine noch ungekündigte Betriebsvereinbarung über den begehrten Regelungsgegenstand besteht.
  • LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08

    Wirksamkeit einer bestehenden Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Eine bestehende Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand steht im Rahmen der "Offensichtlichkeitsprüfung" des § 100 ArbGG einer Anrufung der Einigungsstelle dann nicht entgegen, wenn sie gekündigt ist und Verhandlungen zwischen den Betriebspartnern keine Ergebnisse zeitigen oder die geschlossene Betriebsvereinbarung nicht abschließend und ergänzungsbedürftig ist (LAG Niedersachsen 29. Juli 2008 - 1 TaBV 47/08 - LS und Rn. 15) .
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist nicht lediglich fremdnützig und damit nicht Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Jedenfalls nach den neueren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts ist auch nicht der Bekanntheitsgrad des Arbeitsgebers entscheidend, sondern die Tatsache, dass der Beschäftigte als Mitarbeiter eines bestimmten Arbeitgebers erkennbar ist (vgl. zB BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 32).
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Dann dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 33 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 26 TaBV 1298/11

    Errichtung einer Einigungsstelle in Bezug auf einen Interessenausgleich und einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Namentlich durch die verkürzten Fristen, die Alleinentscheidung des Vorsitzenden in beiden Instanzen und die begrenzte Zuständigkeitsprüfung (§ 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass bei Meinungsverschiedenheiten in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit möglichst rasch eine Einigungsstelle zur Verfügung stehen soll, um den Konflikt zu regeln (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 28. Juli 2011 - 26 TaBV 1298/11 - Rn. 30) .
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    aa) In Verfahren nach § 100 ArbGG kann das Rechtsschutzinteresse fraglich sein, wenn die Betriebspartner in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG den Versuch unternommen haben, mit Einigungswillen zu verhandeln (BAG 18. März 2015 -7 ABR 4/13 - Rn. 17) .
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Ausgehend vom Anlassfall und der zur Auslegung heranzuziehenden Begründung des Antrags (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 41/14 - Rn. 15) geht es dem Betriebsrat um die Einsetzung einer Einigungsstelle zur Regelung der Lage der Umkleidezeiten (als Arbeitszeit iSd § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) im Betrieb.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 5 TaBV 18/17

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Mitbestimmung bei über-/ außertariflichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 8 TaBV 14/18
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (LAG Rheinland-Pfalz 20. Juli 2017 - 5 TaBV 18/17 - Rn. 45 mwN) .
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