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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14   

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https://dejure.org/2014,48408
LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14 (https://dejure.org/2014,48408)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.12.2014 - 6 Sa 436/14 (https://dejure.org/2014,48408)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 6 Sa 436/14 (https://dejure.org/2014,48408)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 314 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB
    Erteilung einer Abmahnung als milderes Mittel zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Voraussetzungen der Verdachtskündigung

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Buchstabe c ArbGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 ZPO, §§ 4 Satz 1, 7, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, 256 Abs. 1 ZPO, § 40 Abs. 4 MTV, § 626 Abs. 1 BGB, § 35 Abs. 5a StVO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Rettungsassistenten wegen Nichtbefolgung von Anweisungen; Anforderungen an eine Abmahnung des Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Abmahnung; Fehlverhalten; Interessenabwägung; Kündigung, außerordentliche; Pflichtverletzung, gleichartige; Prognose, negative; Verdachtskündigung; Warnfunktion einer Abmahnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Rettungsassistenten wegen Nichtbefolgung von Anweisungen

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Rettungsassistenten wegen Nichtbefolgung von Anweisungen; Anforderungen an eine Abmahnung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Rettungsassistenten wegen Nichtbefolgung von Anweisungen unwirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 38; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 14; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 26, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34; jeweils zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (vgl. BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 27, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 26; jeweils zitiert nach juris).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO, 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 24, zitiert nach juris; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 38; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 14; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 26, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34; jeweils zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (vgl. BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 27, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 26; jeweils zitiert nach juris).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO, 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 24, zitiert nach juris; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).

    Entscheidend ist letztlich, ob der Arbeitnehmer aufgrund der Abmahnung erkennen konnte, der Arbeitgeber werde weiteres Fehlverhalten nicht hinnehmen, sondern ggf. mit einer Kündigung reagieren (BAG 09. Juni 2011 -2 AZR 323/10 - Rn. 31 mwN, zitiert nach juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 -, zitiert nach juris) hat der mit seinem Kündigungsschutzantrag obsiegende Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens.
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 20 f., 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 14; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Ein Arbeitnehmer verweigert die angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachhaltig nicht leisten will (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 29, 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 39; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Ein Arbeitnehmer verweigert die angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachhaltig nicht leisten will (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 29, 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 39; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO, 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 24, zitiert nach juris; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (vgl. BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 27, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 26; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 20 f., 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 14; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
    Ein Arbeitnehmer verweigert die angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachhaltig nicht leisten will (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 29, 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 39; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

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