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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4748
LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07 (https://dejure.org/2008,4748)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.01.2008 - 11 Sa 579/07 (https://dejure.org/2008,4748)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 11 Sa 579/07 (https://dejure.org/2008,4748)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewusste Nichtanhörung des Betriebsrates zu krankheitsbedingten Umständen einer Kündigung und Möglichkeit des Arbeitgebers zur Berufung auf solche Gründe zur Rechtfertigung der Kündigung im Kündigungsschutzverfahren; Möglichkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; BetrVG § ... 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2
    Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung - keine dauernde Leistungsunfähigkeit bei Arbeitsleistung zum Kündigungszeitpunkt - kein Nachschieben von Kündigungsgründen bei fehlender Unterrichtung des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschiedliche Sachverständigeneinschätzung bei Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Bei feststehender dauernder Leistungsunfähigkeit ist in aller Regel ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen auszugehen (BAG, 29.04.1999, 2 AZR 431/98, NZA 1999, 978; BAG, 28.02.1990, 2 AZR 401/98, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Die spätere tatsächliche Entwicklung kann nicht mehr zur Bestätigung oder Korrektur herangezogen werden, um Zweifel zu beseitigen (BAG, 29.04.1999, a. a. O., BAG, 12.04.2002, a. a. O.).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    In einer dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG; 24.11.2005, 2 AZR 514/04, NZA 2006, 665; BAG, 12.04.2002, 2 AZR 148/01, NZA 2002, 1081).

    Die spätere tatsächliche Entwicklung kann nicht mehr zur Bestätigung oder Korrektur herangezogen werden, um Zweifel zu beseitigen (BAG, 29.04.1999, a. a. O., BAG, 12.04.2002, a. a. O.).

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Vielmehr muss im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung der Arbeitnehmer nur darlegen, wie er sich eine weitere Beschäftigung vorstellt und warum an den anderen Arbeitsplätzen der personenbedingte Kündigungsgrund für den Arbeitgeber so wenig ins Gewicht fällt, dass ihm eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar wäre (BAG, 05.08.1976, DB 1976, Seite 2307; BAG, 12.07.2007, 2 AZR 716/06, juris).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Das Berufungsgericht kann den objektiven Beweis oder Erklärungswert einer Zeugenaussage anders als das Erstgericht würdigen, ohne die Beweisaufnahme wiederholen zu müssen (vgl. BGH; NJW-RR 1986, 285; BGH, NJW 1992, 741; BGH, NJW 1998, 384).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Dazu gehört neben der Änderung von Arbeitsabläufen und dem Umverteilen von Aufgaben (BAG, 12.07.1995, 2 AZR 762/94, AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit) möglicherweise auch die Versetzung anderer Mitarbeiter (BAG, 29.01.1997, 2 AZR 9/96, BAGE 85/107).
  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Dazu gehört neben der Änderung von Arbeitsabläufen und dem Umverteilen von Aufgaben (BAG, 12.07.1995, 2 AZR 762/94, AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit) möglicherweise auch die Versetzung anderer Mitarbeiter (BAG, 29.01.1997, 2 AZR 9/96, BAGE 85/107).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Das Berufungsgericht kann den objektiven Beweis oder Erklärungswert einer Zeugenaussage anders als das Erstgericht würdigen, ohne die Beweisaufnahme wiederholen zu müssen (vgl. BGH; NJW-RR 1986, 285; BGH, NJW 1992, 741; BGH, NJW 1998, 384).
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Vielmehr muss im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung der Arbeitnehmer nur darlegen, wie er sich eine weitere Beschäftigung vorstellt und warum an den anderen Arbeitsplätzen der personenbedingte Kündigungsgrund für den Arbeitgeber so wenig ins Gewicht fällt, dass ihm eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar wäre (BAG, 05.08.1976, DB 1976, Seite 2307; BAG, 12.07.2007, 2 AZR 716/06, juris).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 235/92

    Abweichende Beurteilung eines Sachverständigengutachtens durch Berufungsgericht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Ein vom Erstgericht verwertetes Sachverständigengutachten kann grundsätzlich vom Berufungsgericht anders gewürdigt werden, ohne den Sachverständigen selbst angehört zu haben, wenn das Erstgericht den Sachverständigen im Anschluss an sein schriftliches Gutachten im ersten Rechtszug nicht noch mündlich gehört hat (BGH, 12.10.1993, NJW 1994, Seite 803).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07
    Das Berufungsgericht kann den objektiven Beweis oder Erklärungswert einer Zeugenaussage anders als das Erstgericht würdigen, ohne die Beweisaufnahme wiederholen zu müssen (vgl. BGH; NJW-RR 1986, 285; BGH, NJW 1992, 741; BGH, NJW 1998, 384).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 05.04.1976 - 5 AZR 397/75

    Krankheit - Durch Geburtsfehler verursachte gesundheitliche Störungen -

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 3 Sa 752/08

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Die mit dem Schreiben vom 23.05.2006 dem Kläger zum 30.09.2006 erklärte Kündigung hat das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 10.01.2008 - 11 Sa 579/07 - in dem erstinstanzlichen Verfahren - 3 Ca 1270/06 - zu - 11 Sa 579/07 - war das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. M. K. vom 27.12.2006, Bl. 106 ff. d.A., eingeholt worden; des weiteren hatte der fachärztliche Internist Dr. St. die schriftlichen Stellungnahmen vom 08.05.2007 und vom 04.06.2007, Bl. 87 f. und Bl. 89 ff. d.A., gegenüber dem Arbeitsgericht abgegeben).

    Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10.01.2008 - 11 Sa 579/07 - heißt es u.a.: - auf Seite 25: Aufgrund der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme kann zudem nur festgestellt werden, dass der Kläger durchaus im Stande war (und ist), die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

    cc) In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die Beklagte den von ihr gegen den Annahmeverzugsanspruch des Klägers erhobenen Einwand (- der Kläger sei im streitbefangenen Zeitraum andauernd nicht in der Lage gewesen, die von ihm arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zu verrichten, -) auf den gleichen Lebenssachverhalt stützt, aus dem sie im Vorprozess (- 3 Ca 1270/06 -/- 11 Sa 579/07 -) den von ihr geltend gemachten Kündigungsgrund hergeleitet hatte.

    Was aber einmal durch eine gerichtliche Entscheidung klargestellt worden ist (- hier durch das Urteil vom 10.01.2008 - 11 Sa 579/07 -), sollte aber nicht immer wieder zum Gegenstand neuen Streites gemacht werden.

    ee) Der erkennenden Berufungskammer haben die medizinischen Unterlagen vorgelegen (insbesondere das Gutachten vom 27.12.2006 sowie die Stellungnahmen des Dr. St. vom 08.05.2007 und vom 04.06.2007), die das Berufungsgericht im Vorprozess dahingehend gewürdigt hat, dass Leistungsunfähigkeit des Klägers zu verneinen ist (Urteil vom 10.01.2008 - 11 Sa 579/07 - dort S. 19 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2021 - 6 Sa 244/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - erschütterte

    Selbst wenn er an dieser Stelle fachlich - stillschweigend - anderer Auffassung als der Sachverständige gewesen sein und die Infektanfälligkeit bei Gabe beider Medikamente als gleich hoch betrachten sollte, obliegt die Bewertung der vorliegenden Tatsachen nicht dem sachverständigen Zeugen, sondern dem sachverständigen Gutachter im Rahmen seiner Aufgabe, dem Berufungsgericht die für die Entscheidung notwendigen Einschätzungen zur Verfügung zu stellen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. Januar 2008 - 11 Sa 579/07 - Rn. 132, zitiert nach juris).
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