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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10   

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https://dejure.org/2010,22296
LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10 (https://dejure.org/2010,22296)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.2010 - 7 Sa 166/10 (https://dejure.org/2010,22296)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 2010 - 7 Sa 166/10 (https://dejure.org/2010,22296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung einer Sachbearbeiterin der ARGE wegen Anweisungen von Einmalzahlungen auf ihr eigenes Bankkonto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veruntreuung von Geldern durch eine Sachbearbeiterin rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung; Außerordentliche Kündigung einer Sachbearbeiterin wegen Veruntreuung von Geldern; Darlegungslast der Arbeitnehmerin zu Entschuldigungsgründen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung einer Sachbearbeiterin bei Veruntreuung von Geldern; Darlegungslast der Arbeitnehmerin zu Entschuldigungsgründen aufgrund Wahrscheinlichkeitserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10
    Ein an sich als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeigneter Sachverhalt ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers Vermögensdelikte begeht oder auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers - unabhängig von der Höhe des eingetretenen Schadens - vornimmt (vgl. BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 = DB 2010, 2395 ff.).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist bei einer nach § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung unter anderem auch eine mögliche Wiederholungsgefahr zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 = AP Nr. 196 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10
    Dies gilt auch bei Störungen im sogenannten Vertrauensbereich (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 = AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969).
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