Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB
Außerordentliche Kündigung einer Sachbearbeiterin der ARGE wegen Anweisungen von Einmalzahlungen auf ihr eigenes Bankkonto - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veruntreuung von Geldern durch eine Sachbearbeiterin rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung; Außerordentliche Kündigung einer Sachbearbeiterin wegen Veruntreuung von Geldern; Darlegungslast der Arbeitnehmerin zu Entschuldigungsgründen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung einer Sachbearbeiterin bei Veruntreuung von Geldern; Darlegungslast der Arbeitnehmerin zu Entschuldigungsgründen aufgrund Wahrscheinlichkeitserwägungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 18.02.2010 - 10 Ca 3209/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10
Ein an sich als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeigneter Sachverhalt ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers Vermögensdelikte begeht oder auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers - unabhängig von der Höhe des eingetretenen Schadens - vornimmt (vgl. BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 = DB 2010, 2395 ff.). - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist bei einer nach § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung unter anderem auch eine mögliche Wiederholungsgefahr zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 = AP Nr. 196 zu § 626 BGB). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2010 - 7 Sa 166/10
Dies gilt auch bei Störungen im sogenannten Vertrauensbereich (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 = AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969).