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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13   

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https://dejure.org/2014,51366
LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13 (https://dejure.org/2014,51366)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.2014 - 3 Sa 274/13 (https://dejure.org/2014,51366)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 2014 - 3 Sa 274/13 (https://dejure.org/2014,51366)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 BBiG 2005, § 104 BBiG 2005, § 1 TVG
    Geltungsbereich der Anlage 3 des DRK-Reformtarifvertrages - Ausbildung zum Rettungsassistenten

  • IWW

    § 4 Abs. 3 TVG, §§ ... 4, 104 BBiG, § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 BBiG, § 25 BBiG, §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 4 Abs. 1 TVG, § 104 BBiG, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, § 4 BBiG, § 25 HwO, Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, Art. 30, 70 GG, BBiG § 10 Nr. 4, § 1 Abs. 1 Buchst. a) TVAöD, BGB § 611, § 1 MTV, § 4 Abs. 1 BBiG, § 90 Abs. 3 BBiG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltungsbereich der Sonderregelungen für Auszubildende des DRK-Reformtarifvertrages; Unbegründete Zahlungsklage eines Rettungsassistenten bei Ausbildung im Rahmen eines dreijährigen Ausbildungsmodells unter Gewährung eines monatlichen Ausbildungsentgelts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Geltungsbereich der Sonderregelungen für Auszubildende des DRK-Reformtarifvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    DRK Reformtarifvertrag Anlage 3
    Ausbildung; Jahressondervergütung; Reisekosten; Rettungsassistent; Tarifauslegung; Verpflegungsmehraufwand; Ausbildung zum Rettungsassistenten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 290/02

    Öffentlicher Dienst - Auszubildende - Heilerziehungspfleger

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    (eee) Darüber hinaus sind in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung begrifflich als staatlich anerkannte Ausbildungen auch solche aufgefasst worden, die jenseits der §§ 4, 104 BBiG anfallen, soweit sie nur überhaupt im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstitut für Berufsbildung mit aufgeführt werden, wie etwa im Fall der Heilerziehungspflege (BAG 27.5.2003 - 9 AZR 290/02 - zu II 2 a der Gründe, ZTR 2004, 40).

    Die Tarifvertragsparteien haben mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 Anlage 3 DRK-Reformtarifvertrag nur vereinzelte Schülerverhältnisse (und nicht alle wie vormals etwa die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes gemäß Protokollnotiz zu § 1 MTV Auszubildende; vgl. 27.5.2003 - 9 AZR 290/02 - zu II 2 b dd der Gründe, ZTR 2004, 40) aus dem Anwendungsbereich dieser Anlage ausgenommen und der Anlage 3a unterstellt, die (in kleinen, vorliegend allerdings irrelevanten) Teilen Sonderbestimmungen gegenüber der (generelleren) Anlage 3 DRK-Reformtarifvertrag enthalten (im Übrigen aber die Anlage 3 DRK-Reformtarifvertrag gleichförmig abbilden).

  • FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07

    Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten!

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    (cc) Es entspricht sodann auch zutreffender und auf die vorliegende Auslegung übertragbarer verwaltungs- wie finanzgerichtlicher Rechtsprechung, die Ausbildung zum Rettungsassistenten wegen der nach §§ 4, 7 RettAssG regelmäßig mehrjährigen und gemäß § 10 Abs. 1 RettAssG i.V.m. § 1 Abs. 1, §§ 2 f. RetAssPrV geordneten und weitreichenden Lehr- und Lerninhalte begrifflich als Ausbildung zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf aufzufassen (VG Düsseldorf 4.8.2005 11 K 5196/04 juris-Rn. 18; FG Münster 6.5.2010 - 3 K 3347/07 F - zu 1 c, d der Gründe, juris).
  • LAG Sachsen, 30.09.2005 - 3 Sa 542/04

    Ausbildungsvergütung für Anerkennungsjahr zur Ausbildung zum Rettungsassistenten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    (ddd) Wortlautgemäß lässt sich zudem berücksichtigen, dass die nahe an den Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes angelehnten Regelungen des DRK-Tarifvertrags (vgl. Sächsisches LAG 30.9.2005 - 3 Sa 542/04 - zu II 6 der Gründe, LAGE BBiG § 10 Nr. 4) in § 1 Abs. 1 der Anlage 3 DRK-Reformtarifvertrag gerade nicht die Wendung des § 1 Abs. 1 TVA-L BBiG ("in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz") aufgriff, sondern die stattdessen begrifflich weitergehende des § 1 Abs. 1 Buchst. a) TVAöD ("in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf").
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    Auch das RettAssG beruht auf dieser Sondernorm (BVerfG 24.10.2002 - 2 BvF 1/01 - zu C I 1 a dd [1] [h], C I 1 b cc 3, C I 2 der Gründe, BVerfGE 106, 62).
  • VG Düsseldorf, 04.08.2005 - 11 K 5196/04

    Förderung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Ausbildung zum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    (cc) Es entspricht sodann auch zutreffender und auf die vorliegende Auslegung übertragbarer verwaltungs- wie finanzgerichtlicher Rechtsprechung, die Ausbildung zum Rettungsassistenten wegen der nach §§ 4, 7 RettAssG regelmäßig mehrjährigen und gemäß § 10 Abs. 1 RettAssG i.V.m. § 1 Abs. 1, §§ 2 f. RetAssPrV geordneten und weitreichenden Lehr- und Lerninhalte begrifflich als Ausbildung zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf aufzufassen (VG Düsseldorf 4.8.2005 11 K 5196/04 juris-Rn. 18; FG Münster 6.5.2010 - 3 K 3347/07 F - zu 1 c, d der Gründe, juris).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    Das Berufsbildungsgesetz fußt auf der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, wobei zum "Recht der Wirtschaft" zwar auch der Fragenkreis der praktischen beruflichen Ausbildung gehört, die traditionell und strukturell von den in der Wirtschaft tätigen Arbeitgebern wahrzunehmen ist (BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77 - zu C I 3 a der Gründe, BVerfGE 55, 274).
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    Enthält eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung gelten soll; verwenden sie einen Rechtsbegriff, geht es regelmäßig um dessen rechtliche Bedeutung (BAG 24.5.2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 37, NZA-RR 2013, 81).
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 26.3.2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 25, juris).
  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89

    Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 274/13
    Von der Vermittlung breiter für eine berufliche Erstausbildung typischer Grundkenntnisse ist ohne Weiteres auszugehen (zum Gesichtspunkt ausreichender begrenzter Grundkenntnisvermittlung etwa BAG 7, 3.1990 - 5 AZR 217/89 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 28) .
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