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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14   

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https://dejure.org/2014,52256
LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14 (https://dejure.org/2014,52256)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2014 - 4 Sa 377/14 (https://dejure.org/2014,52256)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 4 Sa 377/14 (https://dejure.org/2014,52256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung mit fehlender Vollmachtsvorlage - Zurückweisungsrecht nach § 174 S 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174; 619 a; 626 Abs. 1
    Arbeitnehmerhaftung; Vollmachtsvorlage; außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ermittlungsmaßnahmen etwas zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder im Ergebnis überflüssig waren (BAG v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - NZA 2007, 744; BAG v. 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - AP Nr. 6 zu § 91 SGB IX; BAG v. 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - AP Nr. 204 zu § 626 BGB).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ermittlungsmaßnahmen etwas zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder im Ergebnis überflüssig waren (BAG v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - NZA 2007, 744; BAG v. 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - AP Nr. 6 zu § 91 SGB IX; BAG v. 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - AP Nr. 204 zu § 626 BGB).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ermittlungsmaßnahmen etwas zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder im Ergebnis überflüssig waren (BAG v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - NZA 2007, 744; BAG v. 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - AP Nr. 6 zu § 91 SGB IX; BAG v. 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - AP Nr. 204 zu § 626 BGB).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14
    Dies ist nur dann der Fall, wenn bei objektiver Betrachtungsweise aus der Sicht des Schädigers im Betriebsinteresse zu handeln war, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch war und keinen Exzess darstellte (BAG v. 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - AP Nr. 136 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 8 Sa 612/10

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14
    Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB muss nämlich durch den Vollmachtgeber, d. h. vorliegend durch den Arbeitgeber selbst erfolgen und nicht durch den Vertreter (LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2011 - 8 Sa 612/10 - LAG Rheinland-Pfalz v. 29.10.2008 - 8 Sa 265/08 - j. m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 265/08

    Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 174 S 1 BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14
    Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB muss nämlich durch den Vollmachtgeber, d. h. vorliegend durch den Arbeitgeber selbst erfolgen und nicht durch den Vertreter (LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2011 - 8 Sa 612/10 - LAG Rheinland-Pfalz v. 29.10.2008 - 8 Sa 265/08 - j. m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20

    Kündigung - Personalratsbeteiligung - ständige Praxis einer Stellungnahmefrist -

    Darüber hinaus kann das In-Kenntnis-Setzen nicht durch den Vertreter oder einem von diesem beauftragten Dritten erfolgen, sondern muss durch den Vertretenen selbst vorgenommen werden ( LAG Rheinland-Pfalz 10. Dezember 2014 - 4 Sa 377/14 - Rn. 43 ; 8. Juni 2011 - 8 Sa 612/10 - Rn. 35, 37, beide mwN., juris).
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