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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09   

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LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09 (https://dejure.org/2010,12898)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.02.2010 - 11 Sa 395/09 (https://dejure.org/2010,12898)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 11 Sa 395/09 (https://dejure.org/2010,12898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1
    Rechtsscheinhaftung im Familienbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95

    Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    Zwar geht bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll und nicht der für das Unternehmen Handelnde (BGH, Urt. vom 18.05.1998 - II ZR 355/95 - NJW 1998, 2897; Urt. v. 13.10.1994 - IX ZR 25/94 - NJW 1995, 43; OLG Koblenz, Urt. vom 27.10.2003 - 12 U 1119/02 - NJW-RR 2004, 345, 346).

    Dies gilt auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen (BGH, Urt. vom 18.05.1998 - II ZR 355/95 - NJW 1998, 2897; vom 11.12.1996 - IV ZR 284/95 - NJW-RR 1997, 527, 528; Urt. v. 15.01.1990 - II ZR 311/88 - NJW 1990, 2678).

    Neben dem Grundsatz, dass der wahre Rechtsträger durch das unternehmensbezogene Geschäft berechtigt und verpflichtet wird, ist Raum für eine Rechtsscheinhaftung des Handelnden, wenn dieser in zurechenbarer Weise den Eindruck erweckt, dass er unbeschränkt für die Verbindlichkeit hafte (BGH, Urt. vom 18.05.1998 - II ZR 355/95 - NJW 1998, 2897).

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    Dies gilt auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen (BGH, Urt. vom 18.05.1998 - II ZR 355/95 - NJW 1998, 2897; vom 11.12.1996 - IV ZR 284/95 - NJW-RR 1997, 527, 528; Urt. v. 15.01.1990 - II ZR 311/88 - NJW 1990, 2678).

    Tritt ein Vertreter des Unternehmensträgers gegenüber einem Geschäftspartner oder allgemein im Geschäftsverkehr in der Weise auf, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt, so muss er sich gegenüber dem auf den damit zurechenbar gesetzten Schein gutgläubig Vertrauenden so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit (BGH, Urt. vom 15.01.1990 - II ZR 311/88 - NJW 1991, 2628, 2679; Urt. vom 24.06.1991 - II ZR 293/90 - NJW 1991, 2627; OLG Zweibrücken, Urt. vom 04.06.1998 - 4 U 96/97 - NZG 1998, 939).

    Dies darzulegen und zu beweisen ist Sache des Beklagten zu 2. als desjenigen, der durch das Unterlassen des Hinweises auf die von ihm behauptete Vertreterstellung den Rechtsschein erzeugt hat und seine Rechtsfolgen nicht gegen sich gelten lassen will (vgl. BGH, Urt. v. 15.01.1990 - II ZR 311/88 - NJW 1990, 2678).

  • OLG Zweibrücken, 04.06.1998 - 4 U 96/97
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    Tritt ein Vertreter des Unternehmensträgers gegenüber einem Geschäftspartner oder allgemein im Geschäftsverkehr in der Weise auf, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt, so muss er sich gegenüber dem auf den damit zurechenbar gesetzten Schein gutgläubig Vertrauenden so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit (BGH, Urt. vom 15.01.1990 - II ZR 311/88 - NJW 1991, 2628, 2679; Urt. vom 24.06.1991 - II ZR 293/90 - NJW 1991, 2627; OLG Zweibrücken, Urt. vom 04.06.1998 - 4 U 96/97 - NZG 1998, 939).

    Die Rechtsscheinhaftung soll den gutgläubig Vertrauenden schließlich auch davor schützen, mit Prozesskosten belastet zu werden, nur weil er den "falschen Beklagten" in Anspruch genommen hat (OLG Zweibrücken, Urt. vom 04.06.1998 - 4 U 96/97 - NZG 1998, 939).

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    Eine vom Schuldner ausdrücklich abgegebene Erklärung kann vom Gläubiger konkludent angenommen werden (§ 151 S. 1 BGB; BAG, Urt. vom 15.03.2000 - 10 AZR 101/99 - NZA 2000, 1004, 1005).
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 277/06

    Annahmeverzug - Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    (Erst) nach einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder nach dem Ablauf der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung genügt zur Begründung des Annahmeverzugs gemäß § 295 BGB grundsätzlich ein wörtliches Angebot, weil die Kündigung regelmäßig die Erklärung des Arbeitgebers enthält, er werde weitere Dienstleistungen des Verpflichteten nicht annehmen (BAG, Urt. vom 12.07.2006 - 5 AZR 277/06 - NZA 2006, 1094, 1096 Rn. 23).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    Zwar geht bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll und nicht der für das Unternehmen Handelnde (BGH, Urt. vom 18.05.1998 - II ZR 355/95 - NJW 1998, 2897; Urt. v. 13.10.1994 - IX ZR 25/94 - NJW 1995, 43; OLG Koblenz, Urt. vom 27.10.2003 - 12 U 1119/02 - NJW-RR 2004, 345, 346).
  • BAG, 19.04.1979 - 3 AZR 645/77

    Irrtum - Inhaber - Gesellschafter - Persönliche Haftung - Vertrauen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    An diesem Rechtsschein muss er sich festhalten lassen, soweit die Arbeitnehmer darauf vertrauten und vertrauen durften (vgl. BAG, Urt. vom 19.04.1979 - 3 AZR 645/77 - BB 1979, 1036 Rn. 24).
  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 293/90

    Rechtsscheinhaftung bei Fortlassung des Formzusatzes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    Tritt ein Vertreter des Unternehmensträgers gegenüber einem Geschäftspartner oder allgemein im Geschäftsverkehr in der Weise auf, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt, so muss er sich gegenüber dem auf den damit zurechenbar gesetzten Schein gutgläubig Vertrauenden so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit (BGH, Urt. vom 15.01.1990 - II ZR 311/88 - NJW 1991, 2628, 2679; Urt. vom 24.06.1991 - II ZR 293/90 - NJW 1991, 2627; OLG Zweibrücken, Urt. vom 04.06.1998 - 4 U 96/97 - NZG 1998, 939).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 284/95

    Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung einer Brandentschädigung - Erfüllung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    Dies gilt auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen (BGH, Urt. vom 18.05.1998 - II ZR 355/95 - NJW 1998, 2897; vom 11.12.1996 - IV ZR 284/95 - NJW-RR 1997, 527, 528; Urt. v. 15.01.1990 - II ZR 311/88 - NJW 1990, 2678).
  • OLG Koblenz, 27.10.2003 - 12 U 1119/02

    Auslegung bezüglich der Bestimmung der Vertragspartei bei einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
    Zwar geht bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll und nicht der für das Unternehmen Handelnde (BGH, Urt. vom 18.05.1998 - II ZR 355/95 - NJW 1998, 2897; Urt. v. 13.10.1994 - IX ZR 25/94 - NJW 1995, 43; OLG Koblenz, Urt. vom 27.10.2003 - 12 U 1119/02 - NJW-RR 2004, 345, 346).
  • LAG Berlin, 09.01.1979 - 3 TaBV 6/78

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Freistellung zur Sammlung der Unterschriften für

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2023 - 5 Sa 14/23

    Arbeitnehmerhaftung - entgangener Gewinn - nicht weisungsgemäß erbrachte

    Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers enthält regelmäßig die Erklärung, dass der Arbeitgeber weitere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annehmen werde (BAG, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 AZR 277/06 - Rn. 23 = NZA 2006, 1094; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Februar 2010 - 11 Sa 395/09 - Rn. 82, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. April 2009 - 1 Sa 194/08 - Rn. 21, juris).
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