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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09   

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LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09 (https://dejure.org/2010,13066)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.02.2010 - 11 Sa 621/09 (https://dejure.org/2010,13066)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 11 Sa 621/09 (https://dejure.org/2010,13066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 295 S 1 BGB, § 296 S 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 615 S 1 BGB
    Annahmeverzug bei Betriebsübergang - Freistellung des Arbeitnehmers - Verfall von Ansprüchen auf Sonn- und Feiertagszuschläge - MTV für Redakteure an Tageszeitungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzug bei Freistellung vor Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug bei Freistellung vor Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - 11 Sa 175/09

    Annahmeverzug bei Betriebsübergang - Verfall von Vergütungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09
    Die Ablehnung der Ansprüche durch die Beklagte sei - wie das LAG Rheinland-Pfalz im Verfahren 11 Sa 175/09 ausgeführt habe - erstmals mit Schreiben vom 05.10.2006 erfolgt.

    Die vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Verfahren 11 Sa 175/09 vertretene Auffassung stehe im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 26.04.2006.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Arbeitsgericht Koblenz 3 Ca 2129/05 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 203/06), Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied 11 Ca 402/06 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 54/07) sowie Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied 5 Ca 2170/06 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 175/09) beigezogen.

    Durch die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht werden - sofern der Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung fähig ist - die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers erfüllt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (BAG, Urt. vom 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - NJW 2008, 1550; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 20.08.2009 - 11 Sa 175/09 - zitiert nach juris , Rn. 73).

    Der Annahmeverzug der Beklagten wurde, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bereits im Urteil vom 20.08.2009 (11 Sa 175/09 - zitiert nach juris , Rn. 76) dargelegt hat, nicht durch die Aufnahme des Prozessrechtsarbeitsverhältnisses durch den Kläger zum 01.04.2006 unterbrochen, so dass es auch nach dessen Beendigung keines Arbeitsangebots des Klägers bedurfte.

    Dem stehen die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 20. August 2009 - 11 Sa 175/09 - nicht entgegen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 11 Sa 54/07

    Betriebsteilübergang bei Auslagerung einer Lokalredaktion - Verwirkung des Rechts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09
    Die Berufung der Beklagten wurde durch seit dem 23.08.2007 rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.05.2007 - 11 Sa 54/07 - zurückgewiesen.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Arbeitsgericht Koblenz 3 Ca 2129/05 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 203/06), Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied 11 Ca 402/06 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 54/07) sowie Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied 5 Ca 2170/06 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 175/09) beigezogen.

    Es wäre Sache der Beklagten gewesen, die Freistellung rückgängig zu machen und den Kläger zu Arbeitsleistung aufzufordern (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 24.05.2007 - 11 Sa 54/07 - zitiert nach juris , Rn. 106).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 11 Sa 203/06

    Kündigung nach Betriebsübergang durch Betriebsveräußerer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09
    Mit einer am 18.07.2005 beim Arbeitsgericht Koblenz eingegangenen Kündigungsschutzklage (Arbeitsgericht Koblenz 3 Ca 2129/05; LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 203/06) wendete sich der Kläger gegen die Kündigung durch die Streitverkündete zu 1. vom 27.06.2005 zum 31.12.2005.

    Im vorgenannten Kündigungsschutzverfahren gegen die Streitverkündete zu 1. (Arbeitsgericht Koblenz 3 Ca 2129/05; LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 203/06) erweiterte der Kläger seine Klage mit Schriftsatz vom 23.12.2005, eingegangen am gleichen Tag, der hiesigen Beklagten zugestellt am 28.12.2005, hilfsweise gegen die hiesige Beklagte mit dem Ziel der Verurteilung der hiesigen Beklagten zur Beschäftigung und der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers seit dem 01.05.2005 auf die hiesige Beklagte übergegangen ist und mit dieser zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Arbeitsgericht Koblenz 3 Ca 2129/05 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 203/06), Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied 11 Ca 402/06 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 54/07) sowie Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied 5 Ca 2170/06 (LAG Rheinland-Pfalz 11 Sa 175/09) beigezogen.

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09
    Durch die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht werden - sofern der Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung fähig ist - die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers erfüllt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (BAG, Urt. vom 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - NJW 2008, 1550; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 20.08.2009 - 11 Sa 175/09 - zitiert nach juris , Rn. 73).

    Die Freistellung hatte zur Folge, dass die Beklagte auch ohne Angebot der Arbeitsleistung durch den Kläger in Annahmeverzug geraten ist (BAG, Urt. vom 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - NZA 2008, 595).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09
    Auf sein Fehlen vermag sich der Gläubiger dann nicht zu berufen (BAG, Urt. vom 18.09.2002 - 1 AZR 668/01 - BB 2003, 740, 742).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Tarifvertragsparteien selbst dies vereinbart haben (BAG, Urt. vom 18.09.2002 - 1 AZR 668/01 - BB 2003, 740, 742 für tarifliche Spät- und Nachzuschläge).

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09
    Der vollständige Eintritt des Betriebsübernehmers in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 - NZA 1991, 726 f. m. w. N.) nicht nur eine Nachfolge in rechtlichen Beziehungen, der Übernehmer muss sich auch die Gegebenheiten zurechnen lassen, die als Tatbestandsmerkmale für spätere Rechtsfolgen von Bedeutung sind.

    Die Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urt. vom 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 - NZA 1991, 726, 727) setzt den Klageabweisungsantrag im Kündigungsschutzverfahren mit einer Ablehnungserklärung des mit einer (Kündigungsschutz-) Klage geltend gemachten Anspruchs gleich.

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 89/08

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 621/09
    Die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.01.2009 - 5 AZR 89/08 - habe einen anderen Sachverhalt betroffen, da es in dieser um die Frage gegangen sei, ob Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit zu bezahlen seien.
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