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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 709/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21744
LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 709/10 (https://dejure.org/2011,21744)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2011 - 9 Sa 709/10 (https://dejure.org/2011,21744)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2011 - 9 Sa 709/10 (https://dejure.org/2011,21744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung;Kündigungsfrist; Unklarheitenregel - Auslegung einer vertraglichen Kündigungsfristenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 709/10
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (vgl. etwa BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08 -, EZA § 310 BGB 2002 Nr. 9).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 709/10
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung nicht (BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - EZA § 307 BGB 2002 Nr. 26).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 709/10
    Der Zweck einer Probezeitvereinbarung für den Arbeitnehmer besteht darin, die Arbeitsbedingungen zu erproben und sich bei negativem Ausgang mit kurzer Frist und ohne Vertragsbruch aus dem Arbeitsverhältnis lösen zu können (vgl. Gesetzesbegründung BT-Drucks. 12-4902 S. 9; BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 -, EZA § 622 BGB 2002 Nr. 4).
  • ArbG Stuttgart, 07.12.2021 - 16 Ca 2634/21

    Fahrtkostenersatz - Berufsschule - MTV für Auszubildende in der Metall- und

    Sinn einer Pauschalierung ist es gerade, vom Nachweis des tatsächlich entstandenen Aufwands im Einzelfall abzusehen und stattdessen die Gewährung der Pauschalleistung an objektive Umstände zu knüpfen, bei deren Vorliegen nach der Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Entstehen derartiger Aufwendungen gegeben ist (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2011 - 9 Sa 709/10 -, Rn. 41).
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