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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17   

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https://dejure.org/2018,48886
LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17 (https://dejure.org/2018,48886)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.10.2018 - 2 Sa 426/17 (https://dejure.org/2018,48886)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 2 Sa 426/17 (https://dejure.org/2018,48886)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines verschleierten Arbeitseinkommens i. S. d. § 850h Abs. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 ; BGB § 1603 Abs. 1
    Grenzen der Pfändung von Arbeitseinkommen

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 1603 Abs. 1
    Grenzen der Pfändung von Arbeitseinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
    Die Pfändbarkeit bestimmt sich dabei gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO - mit hier nicht relevanten Ausnahmen - nach §§ 850 ff. ZPO ( BAG 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 - Rn. 16, NZA 2014, 1155 ).

    Die Abtretungserklärung erfasst nur das pfändbare Arbeitseinkommen (§ 287 Abs. 2 InsO) und hat im streitgegenständlichen Zeitraum ohnehin noch keine eigenständige Wirkung entfaltet, weil das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben und in diesem Zeitraum ausschließlich der Insolvenzbeschlag nach § 35 Abs. 1 Alt. 2 InsO maßgeblich war ( vgl. BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 16, NJW 2012, 393; BAG 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 - Rn. 17, NZA 2014, 1155 ).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
    Bei Ehegatten, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist grundsätzlich von gegenseitigen Unterhaltsleistungen, durch die die Kosten des Familienunterhalts gemeinsam bestritten werden, auszugehen ( BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 15, NZA 2013, 1302 ).

    Im Hinblick darauf, dass der Schuldner mit seiner Ehefrau, der Geschäftsführerin der Beklagten, in häuslicher Gemeinschaft lebt und dies auch im streitgegenständlichen Zeitraum der Fall war, ist davon auszugehen, dass die Ehegatten nach §§ 1360, 1360a BGB einander Naturalunterhalt geleistet haben und die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person im Rahmen von § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen ist ( BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 21, NZA 2013, 1302 ).

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 45/11

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
    Will der Insolvenzverwalter erreichen, dass bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages des Arbeitseinkommens des Schuldners der Ehegatte wegen eigener Einkünfte als Unterhaltsberechtigter nicht berücksichtigt wird, hat er die Entscheidung des Insolvenzgerichts herbeizuführen ( BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - NJW 2012, 393 ), was hier unterblieben ist.

    Die Abtretungserklärung erfasst nur das pfändbare Arbeitseinkommen (§ 287 Abs. 2 InsO) und hat im streitgegenständlichen Zeitraum ohnehin noch keine eigenständige Wirkung entfaltet, weil das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben und in diesem Zeitraum ausschließlich der Insolvenzbeschlag nach § 35 Abs. 1 Alt. 2 InsO maßgeblich war ( vgl. BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 16, NJW 2012, 393; BAG 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 - Rn. 17, NZA 2014, 1155 ).

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 786/85

    Pfändungsbeschluß und Überweisungsbeschluß bezüglich Lohnansprüchen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
    Erforderlich ist vielmehr insoweit auch, dass der Schuldner den Unterhalt "aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung" (§ 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO) gewährt ( BAG 26. November 1986 - 4 AZR 786/85 - Rn. 16, NJW 1987, 1573 ).

    Anders als bei den gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten und den von § 1603 Abs. 2 BGB erfassten Kindern, denen ein Arbeitnehmer bei noch so geringem Einkommen Unterhalt schuldet (§§ 1360, 1603 Abs. 2 BGB), setzt die Unterhaltspflicht gegenüber den sonstigen Verwandten nach § 1603 Abs. 1 BGB erst ein, wenn die Unterhaltsleistung ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts möglich ist ( BAG 26. November 1986 - 4 AZR 786/85 - Rn. 23, NJW 1987, 1573 ).

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 2 UF 53/12

    Kindesvater schuldet Kindesunterhalt nach dem fiktiven Einkommen eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
    Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers (geldwerter Vorteil der gewährten Privatnutzung des Pkw) können hinsichtlich der von § 1603 Abs. 1 BGB vorausgesetzten Leistungsfähigkeit allein dann als Einkommen angerechnet werden, soweit sie entsprechende Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen ersparen ( OLG Hamm 17. Januar 2013 - II-2 UF 53/12 - Rn. 40, juris ).
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
    Der Gläubiger muss ferner mit seinem Sachvortrag dem Gericht einen Vergleich zwischen der für die behauptete Arbeitsleistung angemessenen Vergütung und der tatsächlich gezahlten Vergütung ermöglichen, um das Merkmal der Unangemessenheit des vom Drittschuldner geleisteten Entgelts zu überprüfen ( BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - Rn. 11 -13, NZA 2006, 175 ).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
    Zwar gehört nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO auch verschleiertes Arbeitseinkommen i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO in Höhe des pfändbaren Teils der angemessenen Vergütung zur Insolvenzmasse ( BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 40, NZA 2013, 1079 ).
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