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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15 (https://dejure.org/2016,30827)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.04.2016 - 6 Sa 299/15 (https://dejure.org/2016,30827)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. April 2016 - 6 Sa 299/15 (https://dejure.org/2016,30827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 301 Abs 1 ZPO, § 619a BGB, § 282 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung - Schadensschätzung

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § ... 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, §§ 66 Abs. 1 Abs. 1 Satz 1, 2, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 522 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO, § 99 Abs. 1 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 619 a BGB, §§ 280, 282, 241 Abs. 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 823 Abs. 1, §§ 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO, § 286 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Widerklage des Arbeitgebers auf Schadensersatz bei unzureichenden Darlegungen zur arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung und Schadensverursachung; Einheitliche Entscheidung des Berufungsgerichts über unzulässiges Teilurteil und Schlussurteil bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung; Entscheidungen, sich widersprechende; Gefahr; Pflichtverletzung, arbeitsvertragliche; Schadensersatz; Schadensschätzung; Teilurteil, unzulässiges; Widerklageforderung; Unzulässiges Teilurteil über eine Widerklageforderung nach Aufrechnung gegen die nicht ...

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Widerklage des Arbeitgebers auf Schadensersatz bei unzureichenden Darlegungen zur arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung und Schadensverursachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 560/11

    Konkurrenztätigkeit - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Das Gesetz nimmt dabei in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt; allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 25; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49, 20. September 2006 - 10 AZR 439/05 - Rn. 37, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge' und daher willkürlich wäre; eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 25, aaO, mwN)).

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Zwar findet ein unzulässiges Teilurteil im Prozessrecht keine Grundlage und ist daher grundsätzlich von Amts wegen aufzuheben, weil nur hierdurch im Allgemeinen sichergestellt wird, dass das weitere Verfahren nicht auf einer als unrichtig erkannten Grundlage aufbaut, im weiteren Verfahren der erkannte Verfahrensfehler nicht vertieft wird und das Urteil nicht dazu führt, dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen aufrecht erhalten bleibt (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 19 mwN; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 19 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch geboten, wenn bei Aufrechterhaltung des Teilurteils weder die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht noch der Verfahrensfehler weiter vertieft wird (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 20, aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2009 - 5 Sa 269/09

    Schadenersatz wegen Schlechtleistung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    a) Gemäß §§ 280, 282, 241 Abs. 2 BGB hat der Arbeitnehmer dann Schadensersatz zu leisten, wenn er seinen arbeitsvertraglichen Pflichten - zu denen gemäß § 241 Abs. 2 BGB auch die Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers gehören - schuldhaft verletzt, dadurch dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden ist und zwischen der Vertragsverletzung und dem Schadenseintritt ein Kausalzusammenhang besteht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 07. September 2009 - 5 Sa 269/09 - Rn. 33, zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von ihm geltend gemachter vertraglicher Schadensersatzansprüche, wobei sich der Arbeitgeber gemäß § 619 a BGB nicht auf die Beweislastregelung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen kann; damit hat der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers und die den Grad des Verschuldens ausmachenden Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen; die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich mithin nicht nur auf die Pflicht- bzw. Rechtsgutverletzung, sondern auch auf die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität sowie den Schaden (LAG Rheinland-Pfalz 07. September 2009 - 5 Sa 269/09 - Rn. 34 ; vgl. BAG 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - Rn. 61 f., jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von ihm geltend gemachter vertraglicher Schadensersatzansprüche, wobei sich der Arbeitgeber gemäß § 619 a BGB nicht auf die Beweislastregelung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen kann; damit hat der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers und die den Grad des Verschuldens ausmachenden Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen; die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich mithin nicht nur auf die Pflicht- bzw. Rechtsgutverletzung, sondern auch auf die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität sowie den Schaden (LAG Rheinland-Pfalz 07. September 2009 - 5 Sa 269/09 - Rn. 34 ; vgl. BAG 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - Rn. 61 f., jeweils zitiert nach juris).

    Allerdings dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, wenn das schädigende Ereignis näher am Arbeitnehmer als am Arbeitgeber gelegen hat; der Arbeitnehmer hat sich im Sinne einer gestuften Darlegungslast substantiiert zu äußern, vom Arbeitgeber vorgetragene Indizien, die auf ein haftungsbegründendes Verschulden des Arbeitnehmers hinweisen, sind sorgfältig zu würdigen (BAG 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - Rn. 63, aaO).

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Eine solche Gefahr ist namentlich gegeben, wenn in einem Teilurteil aufgrund einer materiellrechtlichen Verzahnung zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die verbleibenden Ansprüche noch einmal stellt oder stellen kann (BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 14, BGHZ 189, 356).

    Zwar findet ein unzulässiges Teilurteil im Prozessrecht keine Grundlage und ist daher grundsätzlich von Amts wegen aufzuheben, weil nur hierdurch im Allgemeinen sichergestellt wird, dass das weitere Verfahren nicht auf einer als unrichtig erkannten Grundlage aufbaut, im weiteren Verfahren der erkannte Verfahrensfehler nicht vertieft wird und das Urteil nicht dazu führt, dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen aufrecht erhalten bleibt (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 19 mwN; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 19 ff., jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Hierbei setzt die Entscheidungsreife voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen darf; das bedeutet, dass es für den Erlass eines Teilurteils nicht auf solche Urteils- oder Begründungselemente ankommen darf, die auch bei der weiteren Entscheidung über den noch nicht entscheidungsreifen Teil maßgebend sein können (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12, mwN, zitiert nach juris) .

    Insoweit kommt es nicht nur auf das entscheidende Gericht selbst an, sondern darüber hinaus auf eine auch nur mögliche abweichende Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12 aaO unter Verweis auf BGH 27. Oktober 1999 - VIII ZR 184/98 - zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07

    Schadenersatzanspruch aus Arbeitsvertrag: Anspruch des Arbeitgebers bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Eine Schätzung gemäß § 287 ZPO kommt nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Berufungskammer anschließt, erst dann in Betracht, wenn feststeht, dass ein Schaden in zurechenbarer Weise verursacht wurde und nur noch zu klären bleibt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund und dem behaupteten Schaden besteht (haftungsausfüllende Kausalität) und wie hoch dieser Schaden ist; die haftungsbegründende Kausalität ist den strengeren Beweisregeln des § 286 ZPO unterworfen (BAG 29. Januar 1981 - 3 AZR 888/78 - Rn. 40, vgl. BGH 04. November 2003 - VI ZR 28/03 - Rn. 15,; LAG Rheinland-Pfalz 14. August 2007 - 9 Sa 18/07 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris; Zöller-Greger ZPO 31. Aufl. § 287 Rn. 3; Münchener Kommentar ZPO - Prütting 4. Aufl. § 287 Rn. 14) .
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Erklärt ein Beklagter gegenüber der Klageforderung hilfsweise die Aufrechnung mit einer Gegenforderung und macht diese außerdem noch zum Gegenstand einer Widerklage, kann über die Klage bzw. die Widerklage grundsätzlich nicht durch Teilurteil entschieden werden (OLG Sachsen-Anhalt 05. Dezember 2013 - 4 U 28/13 - Rn. 29; vgl. BGH 12. Januar 1994 - XII ZR 167/92 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juri s ).
  • BAG, 29.01.1981 - 3 AZR 888/78
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Eine Schätzung gemäß § 287 ZPO kommt nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Berufungskammer anschließt, erst dann in Betracht, wenn feststeht, dass ein Schaden in zurechenbarer Weise verursacht wurde und nur noch zu klären bleibt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund und dem behaupteten Schaden besteht (haftungsausfüllende Kausalität) und wie hoch dieser Schaden ist; die haftungsbegründende Kausalität ist den strengeren Beweisregeln des § 286 ZPO unterworfen (BAG 29. Januar 1981 - 3 AZR 888/78 - Rn. 40, vgl. BGH 04. November 2003 - VI ZR 28/03 - Rn. 15,; LAG Rheinland-Pfalz 14. August 2007 - 9 Sa 18/07 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris; Zöller-Greger ZPO 31. Aufl. § 287 Rn. 3; Münchener Kommentar ZPO - Prütting 4. Aufl. § 287 Rn. 14) .
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15
    Würde man die von der Beklagten vorgenommene pauschale "Hochrechnung' akzeptieren, würde die Darlegungs- und Beweislast unzulässig zu Gunsten des Beklagten verschoben, da § 287 ZPO zwar Erleichterungen für das Beweismaß und das Verfahren bietet, aber keine Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat ( vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 22, mwN, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 28/13

    Zulässigkeit eines Teilurteils: Hilfsweise Aufrechnung gegenüber der

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09

    Anforderungen an die Prognose hinsichtlich eines Erwerbsschadens; Höhe des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Schwerbehinderung

  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00

    Einheitlichkeit der Kostenentscheidung

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57

    Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.07.2015 - 4 Sa 4/15

    Klage auf Urlaubsabgeltung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2021 - 8 Sa 16/21

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs - Freistellungserklärung - Arbeitnehmerhaftung -

    Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von ihm geltend gemachter vertraglicher Schadensersatzansprüche, wobei sich der Arbeitgeber gemäß § 619 a BGB nicht auf die Beweislastregelung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen kann; damit hat der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers und die den Grad des Verschuldens ausmachenden Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen; die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich mithin nicht nur auf die Pflicht- bzw. Rechtsgutverletzung, sondern auch auf die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität sowie den Schaden ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2016 - 6 Sa 299/15 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 7 Sa 96/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Darlegungslast bei einem

    Der Arbeitnehmer hat sich dann im Sinn einer gestuften Darlegungslast substantiiert zu äußern, vom Arbeitgeber vorgetragene Indizien, die auf ein haftungsbegründendes Verschulden des Arbeitnehmers hinweisen, sind sorgfältig zu würdigen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2016 - 6 Sa 299/15 - BeckRS 2016, 73036 Rz. 39 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2022 - 8 Sa 160/21

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast bei Arbeitnehmerhaftung

    Damit hat der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers und die den Grad des Verschuldens ausmachenden Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen; die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich mithin nicht nur auf die Pflicht- bzw. Rechtsgutverletzung, sondern auch auf die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität sowie auf den Schaden (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 2020 - 19 Sa 46/19 - Rn. 79; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2020 - 2 Sa 292/19 - Rn. 55 , Urteil vom 12. April 2016 - 6 Sa 299/15 , Rn. 41 ).
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