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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19   

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https://dejure.org/2019,29484
LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19 (https://dejure.org/2019,29484)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.06.2019 - 6 Sa 38/19 (https://dejure.org/2019,29484)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 6 Sa 38/19 (https://dejure.org/2019,29484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 106 GewO
    Arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsorts - Ausschluss von außerhalb stattfindenden Rufbereitschaftsdiensten

  • IWW

    § 288 Abs. 5 BGB, § ... 315 BGB, § 615 BGB, §§ 295 ff. BGB, § 106 GewO, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 249 BGB, Art. 11 GG, § 242 BGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 613 a Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 894 Satz 1 ZPO, §§ 145 bis 147 BGB, § 533 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 313 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 611 a BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Keine Zuteilung von Rufbereitschaft an anderem Arbeitsort

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug; Arbeitsort; Auslegung; Dienstort; Direktionsrecht; Geschäftsbedingungen, allgemeine; Geschäftsgrundlage, Wegfall der; Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher; Rufbereitschaftsdienst; Schadensersatz; Unvollständigkeit, planwidrige; Vertragsauslegung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    a) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23; 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23; aaO).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    a) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23; 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss; soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 26; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, zitiert nach juris).

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 26, aaO; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16, zitiert nach juris).

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    Unabhängig davon hat das Arbeitsgericht mit zutreffenden Argumenten angenommen, dass der unternehmerischen Entscheidung des Beklagten, Rufbereitschaftskreise zu bilden, erhebliches Gewicht bei der Abwägung der wechselseitigen Interessen im Rahmen der Ausübung des Direktionsrechts und der zu treffenden Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB zukommt (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 31, zitiert nach juris) .
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    Der Leistung selbst geht jeweils die Schaffung eines eigenen Regelwerks durch eigenes gestaltendes Verhalten (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 76, zitiert nach juris) voraus, in der das generalisierende Prinzip festgelegt wird.
  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 123/84

    Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    Bereits das Arbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass weder der Arbeitsvertrag des Klägers, noch die tariflichen Regelungen in § 16 BMT-G II bzw. zuletzt § 9 Abs. 4 TV-V einen Anspruch des Klägers auf Anordnung von Rufbereitschaft regeln, sondern lediglich dessen Verpflichtung, Rufbereitschaft zu leisten und die Grenzen, innerhalb derer Rufbereitschaft angeordnet werden darf (vgl. zu Nr. 8 SR 2 c BAT: BAG 04. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 .- Rn. 20, zitiert nach juris) .
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    Vorzunehmen ist lediglich eine Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 19. Januar 2010 - 10 AZR 738/09 - Rn. 16, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung so anbieten, wie sie zu bewirken ist (BAG 06. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn.12; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    Selbst wenn man vorliegend den Beklagten als öffentlichen Arbeitgeber betrachten wollte, bei dem ein eingeschränkter Umfang des Direktionsrechts nur bei eindeutigen Absprachen der Parteien anzunehmen ist (vgl. BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - Rn. 24; 26. Februar 2002 - 6 AZR 50/00 - Rn. 15; 29. Oktober 1996 - 5 AZR 573/96 - Rn. 24; jeweils zitiert nach juris), ist eine derartige Vereinbarung angesichts der wörtlichen Festlegung des Dienstortes verbunden mit der Verpflichtung zur Wohnsitznahme des Klägers vorliegend gegeben.
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19
    Er steht nicht der Begünstigung einzelner Arbeitnehmer entgegen (vgl. BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 208/19

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Tarifvertrag - Referenzzeitraum

    Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers blieb aufgrund zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteils der Berufungskammer vom 12. Juni 2019 - 6 Sa 38/19 - auch im Hinblick auf einen Annahmeverzugslohnanspruch erfolglos.

    Selbst wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass das für Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft zustehende Entgelt bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen ist (vgl. zu § 22 TV-Ärzte/VKA: BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 15 ff., zitiert nach juris) , wäre der Kläger ab Januar 2016 im Falle seiner Genesung aufgrund seines arbeitsvertraglich festgelegten Einsatzortes nicht zum Bereitschaftsdienst herangezogen worden und hätte nach der rechtskräftigen Entscheidung der Berufungskammer vom 12. Juni 2019 im Vorprozess - 6 Sa 38/19 -, auf deren Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, auch nicht herangezogen werden müssen.

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