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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14 (https://dejure.org/2015,18554)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2015 - 8 Sa 280/14 (https://dejure.org/2015,18554)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 8 Sa 280/14 (https://dejure.org/2015,18554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Dynamik einer Verweisungsklausel - Betriebsübergang

  • IWW

    § 8 TVöD, § 20 TVöD, §§ 8, 20 TVöD, § ... 305 BGB, § 242 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 3 der Richtlinie 2001/23, § 613a Abs. 1 S. 2 BGB, § 37 Abs. 1 TVöD, § 20 Abs. 5 TVöD, § 24 Abs. 1 S. 2 TVöD, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsklage aufgrund dynamischer arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf abgelöstes Tarifwerk im öffentlichen Dienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsklage aufgrund dynamischer arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf abgelöstes Tarifwerk im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14
    Die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags ist regelmäßig dynamisch zu verstehen, es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 25, juris).

    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt anstelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 45, juris).

    Soweit irgend möglich, sind Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in einer Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42, juris).

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifentwicklung auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien die maßgebliche Vergütungsstruktur des BAT reformiert und ihr einen neuen Inhalt gegeben hätten (vgl. BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 44, juris).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14
    Das umfasst bereits vereinbarte Abschmelzungen ebenso wie bereits vereinbarte Erhöhungen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - Rn. 24, juris).

    Handelt es sich um einen Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits abgeschlossen war, in Kraft getreten und danach nicht wieder verändert worden ist, wird ein solcher Tarifvertrag bereits vom Wortlaut der EuGH-Auslegung der negativen Koalitionsfreiheit nicht erfasst (so BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - Rn. 33 zur Werhof-Entscheidung des EuGH vom 9. März 2006 [-C-499/04 - juris]).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14
    Diese Auslegung verstößt nicht gegen die Grundsätze, auf die sich der EuGH in der Entscheidung vom 18. Juli 201 (- C-426/11 - [Alemo-Herron] juris) bezogen hat.

    Nach dieser Entscheidung ist Art. 3 der Richtlinie 2001/23 dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, vorzusehen, dass im Fall eines Unternehmensübergangs die Klauseln, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs ausgehandelte und abgeschlossene Kollektivverträge verweisen, gegenüber dem Erwerber durchsetzbar sind, wenn dieser nicht die Möglichkeit hat, an den Verhandlungen über diese nach dem Übergang geschlossenen Kollektivverträge teilzunehmen (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 37, juris).

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14
    Für die Inbezugnahme des BAT insgesamt gilt ebenfalls, dass bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen ist, der Tarifvertrag solle in seiner jeweiligen Fassung Anwendung finden (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25, juris).

    Hierbei muss das Vertrauen des Verpflichteten, nicht in Anspruch genommen zu werden, das Interesse des Berechtigten an Anspruchserfüllung derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 41, juris).

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14
    Zugleich weist eine solche Klausel auf das Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, juris).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14
    Handelt es sich um einen Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits abgeschlossen war, in Kraft getreten und danach nicht wieder verändert worden ist, wird ein solcher Tarifvertrag bereits vom Wortlaut der EuGH-Auslegung der negativen Koalitionsfreiheit nicht erfasst (so BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - Rn. 33 zur Werhof-Entscheidung des EuGH vom 9. März 2006 [-C-499/04 - juris]).
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 844/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14
    Dadurch ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 20, juris).
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