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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05   

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https://dejure.org/2005,6156
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05 (https://dejure.org/2005,6156)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.07.2005 - 10 Sa 197/05 (https://dejure.org/2005,6156)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 10 Sa 197/05 (https://dejure.org/2005,6156)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    DRK-TV § 13 Abs. 2 BGB § 242 BGB § 1004 BetrVG § 37 Abs. 6
    EDRK-TV, BGB, BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Entfernung von Dokumenten aus einer Personalakte

  • Judicialis

    DRK-TV § 13 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; BetrVG § 37 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 611 § 1004
    Entfernung der Abmahnung aus Personalakte bei falscher Behauptung eines Schadens und fehlender Pflichtverletzung - vollständige Entfernung der Abmahnung auch bei fehlerhafter Darstellung nur eines von mehreren Pflichtverstößen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine ungerechtfertigte Abmahnung in Personalakte

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abmahnung und falscher Vorwurf

Besprechungen u.ä.

  • rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Keine ungerechtfertigte Abmahnung in Personalakte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Mainz, 19.01.2005 - 10 Ca 1422/04
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.01.2005, AZ: 10 Ca 1422/04, wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.01.2005, AZ: 10 Ca 1422/04, abzuändern und.

  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05
    Soweit dem Arbeitnehmer eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten vorgeworfen wird, kommt es nicht darauf an, ob dieser Pflichtenverstoß dem Arbeitnehmer subjektiv vorwerfbar ist; es reicht aus, wenn der Arbeitgeber einen objektiven Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten rügt (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • KG, 01.03.1985 - 3/85
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05
    wir mussten feststellen, dass Sie am 23.01.2004 bei einer Verlegungsfahrt mit dem KTW AZ 3/85-1 die bereit gestellten Koffer für den Patienten ...nicht mitgenommen hatten.
  • LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines Klinikmitarbeiters bei

    Es obliegt dem Arbeitgeber, eindeutige und klare Regelungen bzw. Anweisungen für die von dem Arbeitnehmer auszuführende Arbeit zu erteilen (LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 13.07.2005, 10 Sa 197/05; LAG Bremen Urteil v. 30.06.2009, 1 Sa 219/08).
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