Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 2 KSchG, § 84 Abs 2 SGB 9, § 138 Abs 1 ZPO
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei verhaltens- sowie personenbedingter Kündigung - IWW
BGB § 615 Abs. 1 KSchG § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG § 10 KSchG § 9 SGB IX § 84 Abs. 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei verhaltens- sowie personenbedingter Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungslast und Beweislast für Kündigungsgründe bei verhaltensbedingter sowie personenbedingter Kündigung trägt der Arbeitgeber und muss dem Arbeitnehmer vorgetragen werden; Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers für Kündigungsgründe sowie Gebot zum Vortrag ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungslast der Arbeitgeberin für Kündigungsgründe; unbegründete Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zu personen- und verhaltensbedingten Kündigungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 20.01.2010 - 6 Ca 723/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NZA 2010, 639; NZA 2008, 173), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist der Arbeitgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, eine Kündigung bei Möglichkeit zu vermeiden. - BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht allein auf solche Kündigungsgründe stützen kann, die er schon zur Begründung vorangehender Kündigungen vorgebracht hat und die in den vorangehenden Kündigungsschutzprozessen materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, dass sie die Kündigung nicht rechtfertigen können (vgl. BAGE 74, 143). - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Wegen des Wesens des KSchG, das primär den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sind an den Antrag des Arbeitgebers aufgrund des Wortlauts von § 9 KSchG strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NZA 2005, 41; vgl. im Einzelnen BAG NZA 2003, 261, NZA 2005, 1208 und NZA 2006, 363).
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09
Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NZA 2010, 639; NZA 2008, 173), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist der Arbeitgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, eine Kündigung bei Möglichkeit zu vermeiden. - BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Wegen des Wesens des KSchG, das primär den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sind an den Antrag des Arbeitgebers aufgrund des Wortlauts von § 9 KSchG strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NZA 2005, 41; vgl. im Einzelnen BAG NZA 2003, 261, NZA 2005, 1208 und NZA 2006, 363). - BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Wegen des Wesens des KSchG, das primär den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sind an den Antrag des Arbeitgebers aufgrund des Wortlauts von § 9 KSchG strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NZA 2005, 41; vgl. im Einzelnen BAG NZA 2003, 261, NZA 2005, 1208 und NZA 2006, 363). - BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Zwar ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung einer solchen Kündigung (BAG NZA 2007, 617; BVerwG 2008, 166). - BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04
Auflösungsantrag - Arbeitgeber
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
Wegen des Wesens des KSchG, das primär den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sind an den Antrag des Arbeitgebers aufgrund des Wortlauts von § 9 KSchG strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NZA 2005, 41; vgl. im Einzelnen BAG NZA 2003, 261, NZA 2005, 1208 und NZA 2006, 363).