Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23032
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10 (https://dejure.org/2010,23032)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.07.2010 - 1 Sa 133/10 (https://dejure.org/2010,23032)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 1 Sa 133/10 (https://dejure.org/2010,23032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 KSchG, § 84 Abs 2 SGB 9, § 138 Abs 1 ZPO
    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei verhaltens- sowie personenbedingter Kündigung

  • IWW

    BGB § 615 Abs. 1 KSchG § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG § 10 KSchG § 9 SGB IX § 84 Abs. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei verhaltens- sowie personenbedingter Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast für Kündigungsgründe bei verhaltensbedingter sowie personenbedingter Kündigung trägt der Arbeitgeber und muss dem Arbeitnehmer vorgetragen werden; Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers für Kündigungsgründe sowie Gebot zum Vortrag ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast der Arbeitgeberin für Kündigungsgründe; unbegründete Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zu personen- und verhaltensbedingten Kündigungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NZA 2010, 639; NZA 2008, 173), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist der Arbeitgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, eine Kündigung bei Möglichkeit zu vermeiden.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
    Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht allein auf solche Kündigungsgründe stützen kann, die er schon zur Begründung vorangehender Kündigungen vorgebracht hat und die in den vorangehenden Kündigungsschutzprozessen materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, dass sie die Kündigung nicht rechtfertigen können (vgl. BAGE 74, 143).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
    Wegen des Wesens des KSchG, das primär den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sind an den Antrag des Arbeitgebers aufgrund des Wortlauts von § 9 KSchG strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NZA 2005, 41; vgl. im Einzelnen BAG NZA 2003, 261, NZA 2005, 1208 und NZA 2006, 363).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NZA 2010, 639; NZA 2008, 173), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist der Arbeitgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, eine Kündigung bei Möglichkeit zu vermeiden.
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
    Wegen des Wesens des KSchG, das primär den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sind an den Antrag des Arbeitgebers aufgrund des Wortlauts von § 9 KSchG strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NZA 2005, 41; vgl. im Einzelnen BAG NZA 2003, 261, NZA 2005, 1208 und NZA 2006, 363).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
    Wegen des Wesens des KSchG, das primär den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sind an den Antrag des Arbeitgebers aufgrund des Wortlauts von § 9 KSchG strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NZA 2005, 41; vgl. im Einzelnen BAG NZA 2003, 261, NZA 2005, 1208 und NZA 2006, 363).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
    Zwar ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung einer solchen Kündigung (BAG NZA 2007, 617; BVerwG 2008, 166).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 1 Sa 133/10
    Wegen des Wesens des KSchG, das primär den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sind an den Antrag des Arbeitgebers aufgrund des Wortlauts von § 9 KSchG strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG NZA 2005, 41; vgl. im Einzelnen BAG NZA 2003, 261, NZA 2005, 1208 und NZA 2006, 363).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht