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LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2002 - 10 TaBV 743/02 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. November 2002 - 10 TaBV 743/02 (https://dejure.org/2002,9299)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Antrags auf Anfechtung der Betriebsratswahl auf die Berichtigung des Wahlergebnisses; Verfahren zur Ermittlung der Verteilung der Sitze im Betriebsrat auf die Geschlechter; Zulässigkeit der Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlensystems zur Errechnung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 19.06.2002 - 8 BV 820/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2002 - 10 TaBV 743/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 591
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Ludwigshafen, 19.06.2002 - 8 BV 820/02
Betriebsratswahl ; Wahlanfechtungsverfahren; Zusammensetzung des Betriebsrates …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2002 - 10 TaBV 743/02
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 19.06.2002 -- AZ: 8 BV 820/02 -- wie folgt abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 19.06.2002, AZ: 8 BV 820/02, aufzuheben und den Antrag der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.
- LAG Köln, 13.10.2003 - 2 TaBV 1/03
Richtervorlage, Verfassungswidrigkeit, Wahlgleichheit, Betriebsratswahlen, …
Dieses wäre nicht Gegenstand der Ermächtigungsgrundlage, wenn § 15 Abs. 2 BetrVG nicht in dieser Weise auszulegen wäre (vgl. auch Arbeitsgericht Ludwigshafen vom 19.06.2002 - 8 Bv 820/02 - NZA RR 2000, Seite 527 und LAG Mainz, Beschluss vom 13.11.2002 - 10 TaBv 743/02 - n.V.).