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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18 (https://dejure.org/2019,21548)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.02.2019 - 2 Sa 343/18 (https://dejure.org/2019,21548)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 2 Sa 343/18 (https://dejure.org/2019,21548)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18
    Besetzt der Arbeitgeber nämlich eine Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer, geht der Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers gemäß § 275 Abs. 1 BGB unter, da dem Arbeitgeber die Erfüllung der aus § 9 TzBfG folgenden Verpflichtung rechtlich unmöglich ist ( BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 18, NZA 2017, 1401 ).

    39 Soweit die Klägerin auf einen dauerhaften und erhöhten Personalbedarf verwiesen hat, begründet das keinen Anspruch des Arbeitnehmers darauf, dass der Arbeitgeber einen neuen Arbeitsplatz schafft, um das Aufstockungsverlangen des Arbeitnehmers erfüllen zu können ( vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 20, NZA 2017, 1401 ).

    Im Hinblick darauf ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht verwehrt, sich auf die bereits erfolgte Besetzung der Stelle auch dann zu berufen, wenn er diese in Kenntnis des Änderungsverlangens des Arbeitnehmers vorgenommen hat ( BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 27, NZA 2017, 1401 ).

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz dessen Verlängerungsverlangens nicht gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG über die Besetzung entsprechender (Vollzeit-)Arbeitsplätze informiert hat ( BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 28, NZA 2017, 1401 ).

    Der danach zu leistende Schadensersatz richtet sich in einem solchen Falle auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer infolge der Stellenbesetzung in kausal-adäquater Weise erleidet ( BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23, NZA 2018, 1075; BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, NZA 2017, 1401 ).

    Der Arbeitnehmer wird hierdurch nicht schutzlos gestellt, da ihm ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld verbleibt ( BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, NZA 2017, 1401 ).

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18
    In der Berufungsbegründung muss bei mehreren Streitgegenständen für jeden eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung gegeben werden; fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig ( BAG 08. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 28, NZA 2008, 1148; BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 56, NJW-RR 2014, 492 ).
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18
    Der danach zu leistende Schadensersatz richtet sich in einem solchen Falle auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer infolge der Stellenbesetzung in kausal-adäquater Weise erleidet ( BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23, NZA 2018, 1075; BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, NZA 2017, 1401 ).
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( BAG 14. März 2017 - 9 AZR 633/15 - Rn. 11, juris ).
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18
    Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einzurichtende und zu besetzende Arbeitsplätze nach den Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers schafft, zuschneidet oder ihm die für einen anderen (Teilzeit-)Arbeitsplatz vorgesehene Arbeitszeit ganz oder teilweise zuteilt ( BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 27, NZA 2018, 174 ).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18
    In der Berufungsbegründung muss bei mehreren Streitgegenständen für jeden eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung gegeben werden; fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig ( BAG 08. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 28, NZA 2008, 1148; BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 56, NJW-RR 2014, 492 ).
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