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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12 (https://dejure.org/2013,18303)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.03.2013 - 5 Sa 385/12 (https://dejure.org/2013,18303)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 2013 - 5 Sa 385/12 (https://dejure.org/2013,18303)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten wegen Abrechnung von Reisespesen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626, BetrVG § 102
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten wegen Abrechnung von Reisespesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 05.12.2013)

    Reisespesen-Betrug kann zur fristlosen Kündigung führen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Spesenbetrug eines Verkaufsleiters rechtfertigt außerordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Ist die Anhörung des Betriebsrats schließlich aus Gründen fehlerhaft, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, so ist das für die Wirksamkeit der Anhörung und damit die Kündigung grundsätzlich ohne Bedeutung (BAG 14.06.2004, NZA 2004, 1330; 12.03.2009, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26), selbst wenn sie dem Arbeitgeber bekannt sind, es sei denn, dass er sie selbst veranlasst bzw. beeinflusst hat (BAG 24.06.2004, a. a. O.; 06.10.2005, NZA 2006, 990).

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber nach den Umständen weiß, erkennen oder zumindest vermuten kann, dass die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß erfolgt ist (BAG 24.06.2004, a. a. O., 06.10.2005, a. a. O.).

    Zum Verantwortungsbereich des Arbeitgebers gehört es allerdings, wenn der Betriebsratsvorsitzende oder ein sonstiges Betriebsratsmitglied fristgemäß Stellung nimmt, der Arbeitgeber aber weiß, dass eine Betriebsratssitzung gar nicht stattgefunden hat (BAG 06.10.2005, NZA 2006, 990).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 5 Sa 391/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Spesenbetrugs - ordnungsgemäße Anhörung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat darauf hin auf die mündliche Verhandlung vom 19.11.2011 - 5 Sa 391/10 - folgendes Urteil verkündet:.

    Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2011 - 5 Sa 391/10 - aufgehoben.

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 Sa 66/02

    Häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers; Prognose bezüglich des künftigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Denn der Arbeitgeber hat seiner Unterrichtungspflicht durch die Information des Betriebsratsvorsitzenden genügt (LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002, ARST 2003, 190 Ls.).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    "Absolute Kündigungsgründe", die ohne eine besondere Interessenabwägung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, bestehen andererseits jedoch nicht (BAG SAE 1986, S. 5).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Andererseits muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur diejenigen Gründe mitteilen, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind (BAG 13.05.2004, NZA 2004, 1037).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Ist die Anhörung des Betriebsrats schließlich aus Gründen fehlerhaft, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, so ist das für die Wirksamkeit der Anhörung und damit die Kündigung grundsätzlich ohne Bedeutung (BAG 14.06.2004, NZA 2004, 1330; 12.03.2009, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26), selbst wenn sie dem Arbeitgeber bekannt sind, es sei denn, dass er sie selbst veranlasst bzw. beeinflusst hat (BAG 24.06.2004, a. a. O.; 06.10.2005, NZA 2006, 990).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Gemäß § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung, auch der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Personalgespräch verabredeten (vgl. BAG 28.06.2005, NZA 2006, 48), durch den Arbeitgeber anzuhören.
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Das BAG (21.06.2012 - 2 AZR 153/11) hat insoweit angenommen, dass es für den Grad des Verschuldens und die Möglichkeit einer Wiederherstellung des Vertrauens objektiv einen Unterschied macht, ob es sich bei einer Pflichtverletzung um ein Verhalten handelt, dass insgesamt auf Heimlichkeit angelegt ist oder nicht (siehe auch BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Das BAG (21.06.2012 - 2 AZR 153/11) hat insoweit angenommen, dass es für den Grad des Verschuldens und die Möglichkeit einer Wiederherstellung des Vertrauens objektiv einen Unterschied macht, ob es sich bei einer Pflichtverletzung um ein Verhalten handelt, dass insgesamt auf Heimlichkeit angelegt ist oder nicht (siehe auch BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09).
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03

    Fehlerhafte Angabe von als Arbeitszeiten gewerteten Reisezeiten als

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
    Unkorrektheiten in diesem Zusammenhang berechtigen regelmäßig zur fristlosen Kündigung (vgl. z. B. LAG Niedersachsen 15.06.2004, NZA-RR 2004, 574; LAG Nürnberg 28.03.2003, LAGE § 626 BGB Nr. 149; LAG Niedersachsen 04.06.2004, LAG-Report 2005, 103; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz, a. a. O., Kap. 4, Rz. 1193).
  • LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 523/20

    "Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verdachtskündigung bei schwerer

    (a) Spesenbetrug kann grundsätzlich geeignet sein, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (vgl. BAG vom 02.06.1960 - 2 AZR 91/58; LAG Rheinland Pfalz vom 14.03.2013 - 5 Sa 385/12).

    Unkorrektheiten in diesem Zusammenhang berechtigen regelmäßig zur fristlosen Kündigung (vgl. LAG Niedersachsen vom 15.06.2004 - 13Sa 1681/03; LAG Nürnberg vom 28.03.2003 - 4 Sa 136/02; LAG Niedersachsen 04.06.2004 - 10 Sa 198/04;LAG Rheinland Pfalz vom 14.03.2013 - 5 Sa 385/12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2015 - 3 Sa 666/14

    Unechtes Versäumnisurteil im Berufungsverfahren - fehlende Schlüssigkeit der

    Das Urteil wurde in der zweiten Instanz insoweit abgeändert, als dass eine Zahlung von 39.471,21 EUR brutto ausgeurteilt wurde (LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12 -).
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