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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15   

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https://dejure.org/2016,8025
LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15 (https://dejure.org/2016,8025)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.03.2016 - 3 Sa 480/15 (https://dejure.org/2016,8025)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 2016 - 3 Sa 480/15 (https://dejure.org/2016,8025)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Sachgrundlose Befristung - Wiedereinstellung

  • IWW

    § 14 Abs. 1 TzBfG, § ... 78 Satz 2 BetrVG, § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG, §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 HS 2 TzBfG, § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, §§ 611, 613 BGB, § 242 BGB, Artikel 1, 2 GG, § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages eines Betriebsratsmitgliedes unter Aufnahme tätigkeits- und vergütungsbezogener Veränderungen im Rahmen des betriebsüblichen Karriereweges

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Sachgrundlose Befristung - Wiedereinstellungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2
    Befristung, sachgrundlose; Neuabschluss; Vertragsverlängerung; Sachgrundlose Befristung

  • rechtsportal.de

    Wirksame Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages eines Betriebsratsmitgliedes unter Aufnahme tätigkeits- und vergütungsbezogener Veränderungen im Rahmen des betriebsüblichen Karriereweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15
    D.h. auch gegenüber Betriebsratsmitgliedern enden nach § 14 Abs. 2 TzBfG wirksam sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse automatisch mit Zeitablauf (zuletzt etwa BAG 25.6.2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 16, NZA 2014, 1109).

    Jedoch setzt das - und zwar vom anspruchsstellenden (ehemaligen) Betriebsratsmitglied darzulegen und ggf. zu beweisen - voraus, dass die Ablehnung des Folgevertrages eben gerade wegen dessen Betriebsratstätigkeit geschah (BAG 25.6.2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 27 ff., NZA 2014, 1209).

  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15
    Nur sachgrundlos i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristet werden konnte ein Vertrag, wenn auch der nicht schon der zu verlängernde Vertrag gegen das Anschlussverbot aus § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verstieß und/oder bereits mehr als zwei zuvor liegende Verlängerungen geschehen waren (vgl. BAG 18.1.2006 - 7 AZR 178/05 - Rn. 13, NZA 2006, 605).

    Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit einem rechtswirksam sachgrundlos befristet beschäftigten Arbeitnehmer besetzt, verstößt es weder gegen einfaches, noch gegen höherrangiges Recht, den Arbeitsplatz hernach anders zu besetzen (BAG 18.1.2006 - 7 AZR 178/05 - Rn. 20, NZA 2006, 605).

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15
    (2) Soweit Schutzgesichtspunkte nach § 78 Satz 2 BetrVG i.V.m. § 280 Abs. 1 (und ggf. § 823 Abs. 2) BGB in Betracht kommen mögen (keine Schlechterstellung von Betriebsratsmitgliedern im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern), galt und gilt die Prüfung im befristungsrechtlichen Zusammenhang nach § 17 Satz 1 TzBfG zum dort maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem der Befristungsvereinbarung (BAG 5, 12.2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, NZA 2013, 515).

    Auch gegenüber Betriebsratsmitgliedern ist der Arbeitgeber insofern nicht etwa zur Gewährleistung von Ämterkontinuität verpflichtet (BAG 5, 12.2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 45, NZA 2013, 515).".

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15
    Eine Vertragsverlängerung i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 1 HS 2 TzBfG setzt nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung voraus, dass sich die Vertragslaufzeit des Folgevertrages unmittelbar an die Laufzeit des zu verlängernden Vertrages anschließt, die Verlängerung noch vor Ablauf der Vertragslaufzeit des zu verlängernden Vertrages vereinbart wird und nur die Vertragsdauer - unter Beibehalt der übrigen Vertragsbedingungen geändert - wird (BAG 12.8.2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 19, juris).

    (1) § 14 Abs. 2 TzBfG enthielt und enthält kein "Zitiergebot" (BAG 12.8.2009 - 7 AZR 270/08 - Rn. 24, juris).

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15
    Unschädlich zu letzterem bleibt dabei allerdings, wenn die Parteien in die Verlängerungsabrede Textanpassungen einbinden, die allein die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage abbilden oder Arbeitsbedingungen so aufnehmen, auf sie auf unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer anzuwenden wären, denen gegenüber befristet Beschäftigte nach § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nicht schlechter behandelt werden dürfen (BAG 16.1.2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, 9, NZA 2008, 701).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15
    (dd) Dies entsprach zudem auch den gesetzlichen Zweckvorgaben, denn § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG soll eine tragfähige Brücke in dauerhafte Betriebsbeschäftigungen errichten helfen und bei Anschlussverträgen nicht etwa den Entscheidungsfreiraum über die bloße Verlängerungsfrage (ja oder nein?) zu belasten (vgl. BAG 23.8.2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 19, 21, NZA 2007, 204).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2013 - 6 Sa 346/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, sachgrundlos, Befristungsabrede,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15
    Gerade auch gegenüber dem ursprünglich geschlossenen Vertrag musste sich der zur rechtlichen Überprüfung gestellte letzte Vertrag dabei noch als bloße Verlängerung erweisen (zuletzt etwa LAG Schleswig-Holstein 6.3.2013 - 6 Sa 346/12 - zu B II 2 der Gründe, LAGE TzBfG § 14 Nr. 77).
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15
    Werden diese Maßgaben allerdings nicht beachtet, liegt keine Verlängerung vor, sondern ein Neuabschluss i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist; BAG 20.2.2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9, NZA 2008, 883).
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