Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der Kündigungsfrist bei Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung bei Stilllegung des Produktionsbetriebs und Beschränkung auf Vertrieb fremdproduzierter Waren ist betriebsbedingt; Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des Produktionsbetriebs und Beschränkung auf Vertrieb fremdproduzierter Waren; unwirksame Kündigung zu ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des Produktionsbetriebs und Beschränkung auf Vertrieb fremdproduzierter Waren; unwirksame Kündigung zu vorgezogenem Termin bei verlängerter Kündigungsfrist; Kündigungsfrist bei insolvenzbedingter Eigenkündigung und späterer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 28.09.2010 - 6 Ca 297/10
- ArbG Ludwigshafen, 19.10.2010 - 6 Ca 297/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96
Betriebsstillegung durch Konkursverwalter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Demgegenüber spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebs oder bei alsbaldiger Wiederaufnahme der Produktion durch einen Erwerber eine tatsächliche Vermutung gegen die ernsthafte Absicht, den Betrieb stillzulegen (vgl. BAG Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - AP Nr. 16 zu § 115 SGB X; BAG Urteil vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB).Es handelt sich nur um eine kurzfristige Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit, zumal sie nicht länger währte als jede gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverhältnissen nach § 622 Abs. 2 BGB (vgl. zu diesem Kriterium: BAG Urteil vom 22.10.2009 und vom 22.05.1997, a.a.O.).
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (…st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - a.a.O.; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - AP Nr. 370 zu § 613 a BGB; Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - AP Nr. 175 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - a.a.O.).
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08
Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (…st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - a.a.O.; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - AP Nr. 370 zu § 613 a BGB; Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - AP Nr. 175 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).Ebenso verhält es sich, wenn die vom Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt beabsichtigte Maßnahme in Wahrheit keine Stilllegung, sondern ein Betriebsübergang ist (BAG Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - a.a.O.), weil etwa die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen und der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - AP Nr. 332 zu § 613 a BGB, m.w.N.).
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Danach kommt es in den Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch eine Möglichkeit der Beschäftigung besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits gefallen sind, darauf an, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (BAG Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - AP Nr. 5 zu § 18 KSchG 1969, m.w.N.).Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 268/08 - a.a.O.; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - AP Nr. 370 zu § 613 a BGB; Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - AP Nr. 175 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54
Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs das Arbeitsverhältnis kurzfristig unterbrochen war, die Arbeitsverhältnisse aber in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen (BAG Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 131/07 - AP Nr. 43 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 27.06.2002 - 2 AZR 270/01 - AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). - BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Für die Annahme eines Betriebsübergangs ist der tatsächliche Übergang und die Nutzung der wesentlichen Betriebsmittel entscheidend (BAG Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 - AP Nr. 333 zu § 613 a BGB, m.w.N). - BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08
Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - auf die Bundesagentur für Arbeit …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Demgegenüber spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebs oder bei alsbaldiger Wiederaufnahme der Produktion durch einen Erwerber eine tatsächliche Vermutung gegen die ernsthafte Absicht, den Betrieb stillzulegen (vgl. BAG Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - AP Nr. 16 zu § 115 SGB X; BAG Urteil vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB). - BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs das Arbeitsverhältnis kurzfristig unterbrochen war, die Arbeitsverhältnisse aber in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen (BAG Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 131/07 - AP Nr. 43 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 27.06.2002 - 2 AZR 270/01 - AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). - BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07
Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs das Arbeitsverhältnis kurzfristig unterbrochen war, die Arbeitsverhältnisse aber in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen (BAG Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 131/07 - AP Nr. 43 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 27.06.2002 - 2 AZR 270/01 - AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit). - BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
Kündigung - Insolvenz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Dabei kann dahinstehen, ob diese Kündigung bereits deshalb unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige "Nachkündigung" (zum Begriff: BAG Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 - AP Nr. 12 zu § 113 InsO) handelt. - BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
- BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09
Betriebsübergang - Übernahme des Personals
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
- BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06
Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage - …
- BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Kündigungsfrist und Betriebsübergang
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 682/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der …
Die Beklagte hat die Produktion, was aus den Kündigungsschutzverfahren anderer Arbeitnehmer (10 Sa 627/10, 10 Sa 628/10, 10 Sa 629/10, 10 Sa 630/10, 10 Sa 631/10, 10 Sa 632/10, 10 Sa 633/10, 10 Sa 673/10 und 10 Sa 674/10) bekannt ist, am 01.11.2004 bzw. am 01.12.2004 wieder aufgenommen, nachdem sie zuvor vom Insolvenzverwalter eingestellt worden war.