Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Anspruch auf Arbeitslohn wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers; Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründungsschrift
- Judicialis
ZPO § 519; ; ZPO § ... 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BErzGG § 18; ; GewO § 109 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 615
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderung an Berufungsbegründung - unsubstantiierte Erwiderung zu bestrittenem Sachvortrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 17.02.2006 - 8 Ca 2406/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06
Die Berufungsbegründungsschrift muss gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO nämlich erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art die Entscheidung der Vorinstanz unrichtig sein soll und welche Gründe ihr entgegenstehen (vgl. BAG, Urteile vom 16.05.1990 - 4 AZR 145/90 und vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90). - BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Kündigung eines Schwerbehinderten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06
Die Berufungsbegründungsschrift muss gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO nämlich erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art die Entscheidung der Vorinstanz unrichtig sein soll und welche Gründe ihr entgegenstehen (vgl. BAG, Urteile vom 16.05.1990 - 4 AZR 145/90 und vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90). - LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 2 Sa 307/05
Annahmeverzug, Verzugslohn, Vergütung, umsatzabhängig, Ermittlung, Schätzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06
Aus der Tatsache, dass die Klägerin am 25. oder 26.04.2005 bei U. in R.-Stadt erschienen ist, kann die Beklagte nichts für eine aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Inanspruchnahme auf Zahlung ableiten; denn die Kläger hat hier nicht nur substantiiert eingewandt, dass sie ohne ausdrückliche Aufforderung der Beklagten (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.01.2006, 2 Sa 307/05) an diesen Tagen zum richtigen U. in R.-Stadt gefahren sei, nachdem sie sich die Adresse selbst aus dem Internet gesucht habe sondern auch, dass sie vom Geschäftsführer sofort wieder nach Hause geschickt worden sei mit der Erklärung, er könne sie - die Klägerin - nicht mehr beschäftigten. - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06
Eine die Ansprüche der Klägerin ausschließende Annahme der Arbeitsleistung durch die Beklagte liegt nämlich nur vor, wenn diese die Leistung als Erfüllung aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis angenommen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 07.11.2002 = 2 AZR 650/00, AP NR. 98 zu § 615 BGB).