Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 622 Abs 1 BGB, § 626 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin und zugleich Lebensgefährtin auf dem Betriebsparkplatz - Interessenabwägung - IWW
§ 64 Abs. 1, 2 Buchst. c ArbGG, § ... 66 Abs. 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 234 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 323 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 622 Abs. 1 BGB, § 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- dgbrechtsschutz.de
Angriff auf Verlobte kostet den Job
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin auf dem Betriebsparkplatz bei zumutbarer Einhaltung ordentlicher Kündigungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bei Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin und zugleich Lebensgefährtin auf dem Betriebsparkpatz außerordentliche Kündigung ausnahmsweise unwirksam
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Angriff auf Verlobte kostet den Job
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Angriff auf Kollegin kostet den Job
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 20.11.2014 - 10 Ca 350/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Insoweit handelt es sich noch um Folgen des Fehlverhaltens, für das der Arbeitnehmer einzustehen hat (vgl. insgesamt BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 20, mwN, zitiert nach juris).Für die Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers an einem ungestörten Betriebsablauf und die durch das gezeigte Verhalten indizierte zukünftige Gefährdung schutzwürdiger Rechtsgüter anderer Arbeitnehmer ist es - soweit nicht eine Notwehrlage bestanden hat - regelmäßig unerheblich, wer den ersten Schlag ausführt und welche Handlung ggf. zu einer Körperverletzung führt (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 25, aaO).
a) Bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung regelmäßig keiner Abmahnung (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 22;… 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - Rn. 41).
Dies gilt uneingeschränkt bei schweren Tätlichkeiten (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 22, aaO).
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen ( BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 21, zitiert nach juris;… 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47;… 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, jeweils zitiert nach juris) .Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22;… 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47;… 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16;… aaO).
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (… BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 21, zitiert nach juris; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47;… 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, jeweils zitiert nach juris) .Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47;… 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16;… aaO).
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (… BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 21, zitiert nach juris;… 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, jeweils zitiert nach juris) .Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22;… 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16;… aaO).
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 900/95
Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Fehlverhaltens eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern - wie vorliegend - können einen ausreichenden Grund zumindest für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung darstellen (vgl. BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 900/95 - Rn. 14, zitiert nach juris). - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
a) Bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung regelmäßig keiner Abmahnung (…BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 22; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - Rn. 41). - BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 14;… 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 39;… 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; jeweils zitiert nach juris). - BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (…BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 14;… 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 39; 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; jeweils zitiert nach juris). - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13
Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Im Vergleich mit einer fristgemäßen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere Versetzung und Abmahnung in Betracht (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 13;… 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 24;… 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (…BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 14; 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 39;… 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; jeweils zitiert nach juris). - BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11
Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verspätungen - Umdeutung
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
Dinglicher Arrest - Arrestgrund - Vermögensstraftat - Wiedereinsetzung in den …
Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 27, juris ). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 203/16
Zweites Versäumnisurteil - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 27, juris ). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 2 Sa 71/21
Annahmeverzugsvergütung - Leistungswille
Als unverschuldete Verhinderung ist die Bedürftigkeit der Partei anzusehen, wenn die Partei innerhalb der Berufungsfrist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag mit allen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Gericht stellt (…vgl. BAG 28. April 2011 - 8 AZR 709/09 - Rn. 37; LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 27 ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2017 - 4 Sa 389/16
Haftungsausschluss bei Arbeitsunfall
Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht eingereicht hat (LAG Rheinland-Pfalz v. 14.07.2015 - 6 Sa 22/15 -, juris, m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 5 Sa 357/17
Kündigungsschutzklage - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Hinblick …
Der Arbeitgeber ist nicht nur allen Arbeitnehmern verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind, sondern hat auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch tätliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und nicht durch Verletzungen Arbeitskräfte ausfallen (BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 20 ff., LAG Rheinland-Pfalz 14.07.2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 34 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2017 - 2 Sa 419/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Übergang eines Betriebsteils auf den …
Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 27, juris ). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2016 - 4 Sa 44/16
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Orchestermusiker
Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht eingereicht hat (LAG Rheinland-Pfalz v. 14.07.2015 - 6 Sa 22/15 - juris, m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2017 - 2 Sa 420/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Übergang eines Betriebsteils auf den …
Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 27, juris ). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2018 - 2 Sa 444/17
Annahmeverzugslohn
Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 27, juris ).