Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 523/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 108 Abs 1 S 1 GewO, § 18 Abs 1 InsO, § 2 Abs 1 Nr 5 VermBG 2
Insolvenzantrag bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten - Abrechnungsanspruch nach § 108 GewO - Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen - IWW
§§ 195, ... 199 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 108 Abs. 1 S. 1 GewO, §§ 280 Abs. 1 ff., 241 Abs. 2 BGB, § 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, § 16 InsO, § 17 Abs. 1 InsO, § 18 Abs. 1 InsO, § 19 Abs. 1 InsO, § 823 Abs. 2 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 1 Buchst. c) BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässige Zahlungsklage bei unbestimmtem Klageantrag; Unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers wegen eines unterlassenen Insolvenzantrags der Arbeitgeberin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung, unzulässige; Insolvenzantrag; Leistungen, vermögenswirksame; Schwierigkeiten, wirtschaftliche; Urlaubsabgeltung; Teilweise Unzulässigkeit der Berufung, keine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- rechtsportal.de
Unzulässige Zahlungsklage bei unbestimmtem Klageantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 09.06.2015 - 1 Ca 9/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 523/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 523/15
Von diesem Ausnahmefall abgesehen kann der Arbeitnehmer nicht die Leistung offener vermögenswirksamer Leistungen an sich selbst verlangen, sondern nur auf ein auf seinen Namen laufendes Konto bei einem Dritten, bei dem die vermögenswirksame Leistung angelegt werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - juris , Rz. 34 m. w. N.). - BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 523/15
Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - NJOZ 2012, 290, 291Rz. 14 m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2012 - 9 Sa 651/11
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 523/15
Dabei dürfen zwar keine unzumutbaren Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung gestellt werden, diese muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelfall erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll ( LAG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 9. März 2012 - 9 Sa 651/11 - BeckRS 2012, 69115).