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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 117/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 117/17 (https://dejure.org/2017,56012)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2 Sa 117/17 (https://dejure.org/2017,56012)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2 Sa 117/17 (https://dejure.org/2017,56012)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 117/17
    Abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Merkmale lassen sich nicht aufstellen ( st. Rspr., vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 - Rn. 20, NZA-RR 2016, 344; BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - Rn. 15, NZA 2016, 1453 ).

    Entscheidend ist nämlich nicht die Bereitschaft, Aufträge zu übernehmen bzw. Tätigkeiten auszuführen, sondern, ob nach dem rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien die Beklagte die Möglichkeit haben sollte, dem Kläger einseitig, also unabhängig von seiner Bereitschaft, Aufgaben zuzuweisen und damit nach § 106 GewO den Inhalt der Arbeitsleistung näher zu bestimmen ( vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - Rn. 25, NZA 2016, 1453 ).

    Die bloße wirtschaftliche Abhängigkeit begründet keine Arbeitnehmereigenschaft ( vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - Rn. 25, NZA 2016, 1453 ).

    Maßgeblich ist, dass der Kläger selbst entscheiden konnte, ob und ggf. in welchem Umfang er seine Tätigkeit erbringt ( vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - Rn. 27, NZA 2016, 1453 ).

    Es handelt sich dabei um typische Nebenpflichten, die eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen kennzeichnen ( vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 ARZ 305/15 - Rn. 28, NZA 2016, 1453 ).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 117/17
    Insofern stellt die Einteilung eines Mitarbeiters in Dienstpläne ohne vorherige Absprache ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar ( BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 28, NZA-RR 2007, 424 ).

    Auch bei Dienst- oder Werkverträgen können Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt, wie sie für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist ( BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 30, NZA-RR 2007, 424 ).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 117/17
    Das ist erst dann der Fall, wenn die Begrenzung der persönlichen Freiheit, insbesondere in räumlicher und zeitlicher Hinsicht, eine Dichte erreicht, die sich nicht allein aus der Natur der zu leistenden Tätigkeit, sondern gerade aus der vertraglich dem Arbeitgeber zugestandenen Verfügungsmacht über die Arbeitsleistung ergibt ( BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 22, NZA 2008, 878; vgl. auch LAG Hessen, 30. November 2015 - 16 SA 583/15 - Rn. 34, juris ).
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 117/17
    Abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Merkmale lassen sich nicht aufstellen ( st. Rspr., vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 - Rn. 20, NZA-RR 2016, 344; BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - Rn. 15, NZA 2016, 1453 ).
  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 Sa 583/15

    Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 117/17
    Das ist erst dann der Fall, wenn die Begrenzung der persönlichen Freiheit, insbesondere in räumlicher und zeitlicher Hinsicht, eine Dichte erreicht, die sich nicht allein aus der Natur der zu leistenden Tätigkeit, sondern gerade aus der vertraglich dem Arbeitgeber zugestandenen Verfügungsmacht über die Arbeitsleistung ergibt ( BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 22, NZA 2008, 878; vgl. auch LAG Hessen, 30. November 2015 - 16 SA 583/15 - Rn. 34, juris ).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 117/17
    Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist die Klage - ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme - als unbegründet abzuweisen ( BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - Rn. 12, NZA 2001, 210 ).
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