Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56020
LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17 (https://dejure.org/2017,56020)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.2017 - 6 Sa 132/17 (https://dejure.org/2017,56020)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 2017 - 6 Sa 132/17 (https://dejure.org/2017,56020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Zusatzrente nach dem TV aufbruch wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Alters oder voller Erwerbsminderung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV aufbruch Nr. 4.1 Abs. 5
    Kürzung der Zusatzrente nach dem TV aufbruch wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Alters oder voller Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Die Regelungsmacht der Tarifparteien erstreckt sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch auf das anschließende Ruhestandsverhältnis (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 23, zitiert nach juris).

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 34, mwN, zitiert nach juris).

    Nur für wesentliche und grundlegende Änderungen von Alterssicherungssystemen, die eine erhebliche Verschlechterung für die Leistungsempfänger mit sich bringen, bedarf es zur Rechtfertigung des Eingriffs des Vorliegens "gewichtiger und bedeutender Gründe" (vgl. ingesamt und mit zahlreichen weiteren Nachweisen: BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 35, zitiert nach juris) .

    Da die Klägerin weder geltend gemacht hat, noch ansonsten ersichtlich wäre, dass die Anwendung der Kürzungsregelung auf eine etwaige Zusatzrente der Klägerin nach Nr. 4.1 Abs. 5 TV aufbruch zu einem mehr als geringfügigen Eingriff in ihre Versorgungsrechte führt, der ihr vernünftigerweise hätte Anlass geben können, die Einbuße durch eine weitergehende private Absicherung auszugleichen (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 38, mwN, zitiert nach juris) , genügen für die Rechtfertigung des rückwirkenden Eingriffs sachliche Gründe.

  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 14; 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).

    Im Falle ihres Unterliegens bestünde für die Klägerin die Möglichkeit, eine Eigenvorsorge zur Abdeckung einer etwaig entstehenden Versorgungslücke zu treffen (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 14, aaO).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 24, 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22; 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Ebenso wie der Gesetzgeber dürfen die Tarifvertragsparteien durch tarifliche Bestimmungen vorangegangene Tarifverträge unter der Voraussetzung authentisch interpretieren, dass sie den Rückwirkungsschutz beachten (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - Rn. 25, mwN, zitiert nach juris) .

    Soweit der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Vertrauensgrundsatz eine besondere Rechtfertigung für eine nachträglich belastende Änderung verlangt, ist eine derartige Rechtfertigung gegeben, wenn es an einem schutzwürdigen Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage fehlt; das ist ua. dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren oder verworrenen Rechtslage dient, da hierdurch nicht in schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer etwa begünstigenden Rechtslage eingegriffen wird (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 35, zitiert nach juris, 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - Rn. 25, mwN, aaO).

  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02

    Vergütungsansprüche eines Busfahrers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Zwar können die Tarifvertragsparteien auch nach Abschluss eines Tarifvertrages klarstellende oder ergänzende Regelungen zur Auslegung des Tarifvertrages treffen, die zum Inhalt des Tarifvertrages werden und damit für die Auslegung durch die Arbeitsgerichte verbindlich sind (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - Rn. 29, 17. September 2003 - 4 AZR 540/02 -Rn. 105, jeweils zitiert nach juris ).

    In der Sache geht es bei derartigen Regelungen nicht nur um eine Meinungsäußerung der Tarifvertragsparteien zur Auslegung einer Tarifnorm, die nur dann bei der Auslegung berücksichtigt werden kann, wenn sie im Tarifvertrag einen Niederschlag gefunden hat, sondern um eine verbindliche tarifliche Definition eines Tarifbegriffs, wie sie üblicherweise in einer Fußnote eines Tarifvertrages oder einer Protokollerklärung zum Tarifvertrag enthalten ist (vgl. BAG 17. September 2003 - 4 AZR 540/02 - Rn. 105, aaO).

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Damit entfalten sie regelmäßig unechte Rückwirkung (vgl. zum Begriff BAG 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 46, zitiert nach juris) .
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Unabhängig davon, dass Tarifinformationen lediglich die Meinung ihrer Verfasser wieder geben (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 18, zitiert nach juris) und die Berufungskammer zudem erhebliche Bedenken hat, ob die Ausführungen in den von der Klägerin vorgelegten Unterlagen sich überhaupt auf den vorliegend streitigen Sonderfall der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, vermögen die Informationsblätter zum TV aufbruch nicht die jedenfalls nachträglich von den Tarifvertragsparteien ausdrücklich im ErgänzungsTV aufgenommene Anwendbarkeit der Kürzungsregelung nach Teil 5 Nr. 5 Abs. 8 TV AltTV auf die Zusatzrente nach Nr. 4.1 Abs. 5 TV aufbruch in Frage zu stellen.
  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10

    Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Soweit der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Vertrauensgrundsatz eine besondere Rechtfertigung für eine nachträglich belastende Änderung verlangt, ist eine derartige Rechtfertigung gegeben, wenn es an einem schutzwürdigen Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage fehlt; das ist ua. dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren oder verworrenen Rechtslage dient, da hierdurch nicht in schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer etwa begünstigenden Rechtslage eingegriffen wird (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 35, zitiert nach juris, 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - Rn. 25, mwN, aaO).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    aa) Das vom Bundesarbeitsgericht zur materiellen Überprüfung von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema (vgl. dazu erstmals BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - ) ist auf tarifvertragliche Regelungen nicht übertragbar; die eingeschränkte Überprüfung tarifvertraglicher Regelungen rechtfertigt sich daraus, dass die Tarifautonomie durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist.
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 24, 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22; 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2017 - 6 Sa 132/17
    Diese Möglichkeit scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 59, 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 30 mwN, vgl. auch BVerfG 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 - Rn. 25, 29, jeweils zitiert nach juris ).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04

    Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht