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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08   

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https://dejure.org/2009,15817
LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08 (https://dejure.org/2009,15817)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.01.2009 - 10 Sa 615/08 (https://dejure.org/2009,15817)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 10 Sa 615/08 (https://dejure.org/2009,15817)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers wegen Abhandenkommens eines unberechtigt auf das Betriebsgelände eingebrachten Kupferkabels

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmereigentum - Verlust und Beschädigung

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 858; ; BGB § 990; ; BGB § 989; ; BGB § 992; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers wegen Abhandenkommens eines unberechtigt auf das Betriebsgelände eingebrachten Kupferkabels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Sa 209/08

    Fristlose Kündigung wegen Erledigung privater Dinge in der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08
    Im Vorprozess (10 Sa 209/08) ist mit Urteil vom 10.07.2008 rechtskräftig festgestellt worden, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.06.2007 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 15.07.2007 fortbestanden hat.

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akte 10 Sa 209/08 (ArbG Mainz: 10 Ca 1254/07).

    Auch wenn die Pflichtverletzung des Klägers nicht ausgereicht hat, um die fristlose Kündigung vom 12.06.2007 zu rechtfertigen, wie die Berufungskammer im Vorprozess (10 Sa 209/08) entschieden hat, hat der Kläger das Kabel unberechtigt zum Betriebsgelände transportiert und dort abgeladen.

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08
    Mehr als das Zumutbare vom Arbeitgeber zu verlangen, etwa im Sinne einer unbedingten Garantie, würde zu einer Überspannung der Fürsorgepflicht führen (BAG Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 518/99 - NZA 2000, 1052, m.w.N.).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08
    Eine durch die Lebenserfahrung gesicherte Typizität menschlichen Verhaltens gibt es nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche Vertragsverletzung handeln soll (vgl. BGH Urteil 04.05.1988 - IVa ZR 278/86 - NJW 1988, 2040).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 11 Sa 198/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast bei einer Schadensersatzklage des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2009 - 10 Sa 615/08
    Da ein vorsätzliches Handeln grundsätzlich durch die Individualität des Handelnden geprägt ist, so dass es hierfür auch keine objektivierbaren Erfahrungssätze geben kann, darf nicht auf die Grundsätze über den Anscheinsbeweis zurückgegriffen werden (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 28.06.2007 - 11 Sa 198/07 - dokumentiert in Juris).
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