Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15352
LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09 (https://dejure.org/2009,15352)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.02.2009 - 10 Ta 22/09 (https://dejure.org/2009,15352)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 10 Ta 22/09 (https://dejure.org/2009,15352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Erfolgsaussicht der Verzugslohnklage eines Auszubildenden bei rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an Arbeitsleistung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BBiG § 13; ; BBiG § 17 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB §§ 293 ff; ; BGB § 615

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Erfolgsaussicht der Verzugslohnklage eines Auszubildenden bei rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09
    Entsprechend dem Grundgedanken des § 273 Abs. 1 BGB, dass der Gläubiger, der selbst nicht leisten will, arglistig handelt, wenn er die vertraglich geschuldete Leistung einfordert, steht die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts selbst auch unter dem Gebot von Treu und Glauben nach § 242 BGB und unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - AP Nr. 87 zu § 1 KSchG 1969, mit zahlreichen Nachweisen).

    Nur so wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, den möglichen Anspruch des Arbeitnehmers zu prüfen und zu erfüllen (vgl. BAG Urteil vom 13.03.2008, a.a.O.).

  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09
    Ausgeschlossen ist die Einrede, wenn der Vergütungsrückstand verhältnismäßig geringfügig ist, nur eine kurzfristige Verzögerung eintritt, dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig hoher Schaden entsteht oder der Vergütungsanspruch auf andere Weise gesichert ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. unter vielen: Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09
    Grundsätzlich ist es zur Beendigung des Annahmeverzugs nach einer unwirksamen Kündigungserklärung erforderlich und ausreichend, dass der Arbeitgeber die versäumte Arbeitsaufforderung nachholt und dies mit der Erklärung verbindet, die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrags anzusehen (BAG Urteil vom 26.09.2007 - 5 AZR 870/06 - AP Nr. 13 zu § 615 BGB Böswilligkeit, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht