Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Erfolgsaussicht der Verzugslohnklage eines Auszubildenden bei rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an Arbeitsleistung
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BBiG § 13; ; BBiG § 17 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB §§ 293 ff; ; BGB § 615
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Erfolgsaussicht der Verzugslohnklage eines Auszubildenden bei rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an Arbeitsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 31.10.2008 - 5 Ca 967/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09
Entsprechend dem Grundgedanken des § 273 Abs. 1 BGB, dass der Gläubiger, der selbst nicht leisten will, arglistig handelt, wenn er die vertraglich geschuldete Leistung einfordert, steht die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts selbst auch unter dem Gebot von Treu und Glauben nach § 242 BGB und unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - AP Nr. 87 zu § 1 KSchG 1969, mit zahlreichen Nachweisen).Nur so wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, den möglichen Anspruch des Arbeitnehmers zu prüfen und zu erfüllen (vgl. BAG Urteil vom 13.03.2008, a.a.O.).
- BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83
Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, § …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09
Ausgeschlossen ist die Einrede, wenn der Vergütungsrückstand verhältnismäßig geringfügig ist, nur eine kurzfristige Verzögerung eintritt, dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig hoher Schaden entsteht oder der Vergütungsanspruch auf andere Weise gesichert ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. unter vielen: Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB). - BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09
Grundsätzlich ist es zur Beendigung des Annahmeverzugs nach einer unwirksamen Kündigungserklärung erforderlich und ausreichend, dass der Arbeitgeber die versäumte Arbeitsaufforderung nachholt und dies mit der Erklärung verbindet, die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrags anzusehen (BAG Urteil vom 26.09.2007 - 5 AZR 870/06 - AP Nr. 13 zu § 615 BGB Böswilligkeit, m.w.N.).