Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 637/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Außerordentliche Kündigung - Nachtwache im Seniorenheim - Schlafen während Arbeitszeit
- IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung einer Altenpflegehelferin bei vorsätzlicher Planung und Absicherung der eigenen Nachtruhe im Aufenthaltsraum
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Fristlose Kündigung wegen vorbereitetem Schlafen während der Nachtwache
- arbeitsrecht-hessen.de
Fristlose Kündigung wegen vorbereitetem Schlafen während der Nachtwache
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Schlafen am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung rechtens?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung einer Altenpflegehelferin bei vorsätzlicher Planung und Absicherung der eigenen Nachtruhe im Aufenthaltsraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung einer Nachtwache bei vorsätzlichem Schlaf während der Dienstzeit
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Schlafende Nachtwache fristlos gekündigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schlafen während der Arbeitszeit: Fristlose Kündigung?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Wer nachts pennt, der fliegt
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 10.10.2014 - 6 Ca 412/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 637/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 637/14
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 13 mwN, Juris). - BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 637/14
Einer Abmahnung bedarf es auch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 f., Juris).
- ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
Kündigung wegen des Vorwurfs des Schlafens während der Nachtschicht in einem …
Allerdings fehlen darüber hinaus erkennbar weitere erschwerende Umstände, wie dies in dem von der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 29.02.2016 auf Seite 12 (Blatt 117 der Akte) angesprochenen Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.04.2015 - 5 Sa 637/14 -, juris, der Fall war.