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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18 (https://dejure.org/2018,54272)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2018 - 3 Sa 295/18 (https://dejure.org/2018,54272)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 3 Sa 295/18 (https://dejure.org/2018,54272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 67 Abs 2 ArbGG, § 1 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 102 BetrVG
    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach wiederholter Abmahnung - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 S 1 Alt. 2 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 626 BGB, § 123 BGB, § 623 BGB, § 46 Abs. 1 ArbGG, §§ 129 Abs. II, 130 Nr. 4, 138 Abs. II ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 102 BetrVG, § 67 Abs. 2 ArbGG, § 61 a Abs. 3 ArbGG, § 67 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 310 Abs. 4 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Letzte Abmahnung; verhaltensbedingte Kündigung; verspätetes Vorbringen; Verhaltensbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 67 Abs. 2 ; KSchG § 1
    Letzte Abmahnung; verhaltensbedingte Kündigung; verspätetes Vorbringen; Verhaltensbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de

    Merkmale einer verhaltensbedingten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Ebenso kann eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eine Kündigung rechtfertigen (BAG 24.06.2004 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 37; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607; s. a. BAG 12.05.2011 EzA § 123 BGB 2002 Nr. 10).

    Eine ordentliche verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung ist grundsätzlich nur dann sozial gerechtfertigt (vgl. BAG 24.06.2004 EzA § 1 KSchG, Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65, 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 37; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607; s. a. BAG 12.05.2011 EzA § 123 BGB 2002 Nr. 1; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 14. Aufl. 2018, Kap. 4, Rn. 2282 ff.) wenn.

    Zu den die Kündigung begründen Tatsachen, die der Kündigende vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, gehören auch diejenigen, die Rechtfertigungs-und Entschuldigungsgründe (z.B. eine vereinbarte Arbeitsbefreiung, die Einwilligung des Arbeitgebers in eine Wettbewerbstätigkeit: eine "Notwehrsituation", vgl. LAG Köln 20.12.2000 ARST 2001, 187) für das Verhalten des gekündigten Arbeitnehmers ausschließen (BAG 06.08.1987 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, EzA-SD 8/2009 S. i; Notwehr bei tätlicher Auseinandersetzung; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Zu den die Kündigung begründen Tatsachen, die der Kündigende vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, gehören auch diejenigen, die Rechtfertigungs-und Entschuldigungsgründe (z.B. eine vereinbarte Arbeitsbefreiung, die Einwilligung des Arbeitgebers in eine Wettbewerbstätigkeit: eine "Notwehrsituation", vgl. LAG Köln 20.12.2000 ARST 2001, 187) für das Verhalten des gekündigten Arbeitnehmers ausschließen (BAG 06.08.1987 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, EzA-SD 8/2009 S. i; Notwehr bei tätlicher Auseinandersetzung; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).

    Gleiches gilt dann, wenn sich der Gekündigte anders als an sich vorgesehen verhalten hat (s. BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, FA 2009, 221 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 6 Sa 682/09

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (BAG 19.04.2007 NZA-RR 2007, 571; LAG RhPf 26.02.2010 NZA-RR 2010, 297).

    Nur besonders schwere Vorwürfe bedürfen keiner Abmahnung, wenn und weil der Arbeitnehmer dann von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann (LAG RhPf 26.02.2010 - 6 Sa 682/09, NZA-RR 2010, 297; LAG Nds. 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08, EzA-SD 8/2010 S. 6 LS).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Der Richter darf und muss sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946; vgl. Münchner Kommentar zur ZPO - Prütting a. a. O., Rn. 28 ff).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Folglich kann der Arbeitgeber eine spätere Kündigung nicht allein auf die abgemahnten Gründe stützen (BAG 12.5.2011 EZA § 123 BGB 2002 Nr. 10), sondern darauf nur unterstützend zurückgreifen, wenn weitere kündigungsrechtlich erhebliche Umstände eintreten oder ihm nachträglich bekannt werden, insbesondere wenn der Arbeitnehmer weitere gleichartige Pflichtverletzungen begeht (BAG 2, 2.2006 - 2 AZR 222/05).
  • LAG Köln, 26.06.2006 - 14 Sa 21/06

    Beweislast für eine behauptete Unterschlagung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Wenn der Arbeitnehmer nachvollziehbar darlegt, wann und wenn er die Beträge abgeliefert hat, kann sich der Arbeitgeber nicht mit Erfolg auf den Standpunkt stellen, der Arbeitnehmer müsse die Ablieferung der Beträge beweisen (LAG Köln 26.06.2006 - 14 Sa 21/06, EzA-SD 19/06, S. 10 LS).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03

    Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Es handelt sich dann um eine "leere" Drohung (LAG Berlin-Brandenburg 29.04.2003 AuR 2004, 235 LS für 7 Abmahnungen innerhalb von 9 Monaten; s.a. LAG Rheinland-Pfalz 23.04.2009 - 10 Sa 250/09; 06.05.2010 - 10 Sa 712/09).
  • LAG Köln, 20.12.2000 - 7 Sa 658/00

    Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Zu den die Kündigung begründen Tatsachen, die der Kündigende vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, gehören auch diejenigen, die Rechtfertigungs-und Entschuldigungsgründe (z.B. eine vereinbarte Arbeitsbefreiung, die Einwilligung des Arbeitgebers in eine Wettbewerbstätigkeit: eine "Notwehrsituation", vgl. LAG Köln 20.12.2000 ARST 2001, 187) für das Verhalten des gekündigten Arbeitnehmers ausschließen (BAG 06.08.1987 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, EzA-SD 8/2009 S. i; Notwehr bei tätlicher Auseinandersetzung; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 10 Sa 52/09

    Fristlose Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit - Warnfunktion einer Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Es kann dann nicht mehr ohne Weiteres wegen eines erneuten Fehlverhaltens gekündigt werden, denn wenn der Arbeitgeber in einem derartigen Fall durch zahlreiche Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen deren Warnfunktionen zunächst abgeschwächt hat, so muss er die letzte Abmahnung sodann vor Ausspruch der Kündigung besonders eindringlich gestalten ("letztmalige Abmahnung", "scharfes Abmahnungsgespräch"; vgl. BAG 15.11.2001 EZA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56; LAG Rheinland-Pfalz 23.04.2009 - 10 Sa 52/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 10 Sa 712/09

    Fristlose Kündigung - Raucherpause ohne Ausstempeln - Warnfunktion einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
    Es handelt sich dann um eine "leere" Drohung (LAG Berlin-Brandenburg 29.04.2003 AuR 2004, 235 LS für 7 Abmahnungen innerhalb von 9 Monaten; s.a. LAG Rheinland-Pfalz 23.04.2009 - 10 Sa 250/09; 06.05.2010 - 10 Sa 712/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Einflussnahme auf ein laufendes Bußgeldverfahren

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin bei Erwerb eigenmächtig verbilligten

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • LAG Hessen, 27.02.2012 - 16 Sa 1357/11

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - Unzumutbarkeit einer

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

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