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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11   

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https://dejure.org/2012,4590
LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2012,4590)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2012,4590)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2012,4590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ArbGG § 78 a
    Unbegründete Anhörungsrüge bei ausreichender Auseinandersetzung mit Parteivortrag in den Entscheidungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11
    Die ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert es, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfG vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, Rn. 42).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11
    Dagegen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Prozessbeteiligten zu folgen (BVerfG vom 12.04.1983 - 2 BvR 678/81 - BVerfGE 64, 1, Rn. 42-44).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 93/11

    Auslegung einer Provisionsvereinbarung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11
    Der Kläger rügt ohne Erfolg, das Beschwerdegericht habe im Zwangsvollstreckungsverfahren seine Hinweispflichten verletzt, weil die Berufungskammer im Hauptsacheverfahren in der mündlichen Verhandlung über die Berufung der Beklagten vom 04.08.2011 (Az.: 10 Sa 93/11) gegenüber der Beklagten zum Ausdruck gebracht habe, sie möge die Berufung bezogen auf Ziffer 3 des Urteils wegen "Aussichtslosigkeit" zurücknehmen.
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