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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15 (https://dejure.org/2016,4723)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2016 - 3 Sa 459/15 (https://dejure.org/2016,4723)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 3 Sa 459/15 (https://dejure.org/2016,4723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis eines Anspruchs auf Zahlung einer Betriebsrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis; Kündigung, fristlose; Teilwiderruf; Treuwidrigkeit; Versorgungszusage, Widerruf; Widerruf einer Versorgungszulage

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Anforderungen an den Nachweis eines Anspruchs auf Zahlung einer Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Denn wegen Treuepflichtverletzungen des Arbeitnehmers kommt ein Widerruf von Altersversorgungsleistungen durch den Arbeitgeber auch aufgrund eines Vorbehaltes, die Leistungen zu kürzen oder einzustellen, "wenn der Versorgungsberechtigte Handlungen begeht, die in grober Weise gegen Treu und Glauben verstoßen oder zu einer fristlosen Entlassung berechtigen würden« nur sehr eingeschränkt in Betracht (s. BAG 12.11.2013 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 149 =NZA 2014, 780; Aldenhoff/Hilderink NZA-RR 2004, 281 ff. vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 13. Aufl., 2016, Kap. 3 Rn. 3500 ff.).

    Stützt sich der Arbeitgeber auf die Verursachung eines Vermögensschadens durch den Arbeitnehmer, kann er die Versorgungszusage nur dann widerrufen, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten in grober Weise verletzt und ihm hierdurch einen existenzgefährdenden Schaden zugefügt hat (BAG 13.11.2012 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 6 = NZA 2013.1279; 12.11.2013 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 149 = NZA 2014, 780).

    An einen "Teilwiderruf« einer Versorgungszusage sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an den vollständigen "Widerruf« (BAG 12.11.2013 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 149 - NZA 2014, 780).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer die Unverfallbarkeit seiner Versorgungsanwartschaft nur durch Vertuschung schwerer Verfehlungen erschlichen hat oder wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen nicht behebbaren, insbesondere durch Ersatzleistungen nicht wieder gutzumachenden schweren Schaden zugefügt hat (BAG 12.11.2013 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 149 =NZA 2014, 780).

  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Ebenso wenig reicht ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung aus (ebenso BGH 25.11.1996 NZA-RR 1997, 147, 17.12.2001 NZA 2002, 511; LAG Köln 28.4.2000 NZA-RR 2000, 656), selbst wenn im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass der Anspruch auf Ruhestandsbezüge erlischt, wenn Gründe eintreten, die die fristlose Kündigung rechtfertigen würden.

    Rechtsmissbräuchlich handelt auch der aus der Versorgungszusage Berechtigte, der das Unternehmen, aus dessen Erträgen seine Pension bezahlt werden soll, fortgesetzt schädigt (z. B. anerkannt bei einem Schaden von 6 Millionen DM) und dadurch dessen wirtschaftliche Grundlage gefährdet (BGH 25.11.1996 NZA-RR 1997, 147).

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    berechtigen den Arbeitgeber nur dann zum Widerruf der Versorgungszusage, wenn die Berufung des Arbeitnehmers auf das Versorgungsversprechen rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) ist (BAG 13.11.2012 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 6; BAG 12.11.2013 EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 149 = NZA 2014.780; 17.6.2014 3 AZR 412/13 EzA-SD 20/2014 S. 12 LS).

    Deshalb ist ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt regelmäßig nur als deklaratorischer Hinweis auf den Rechtsmissbrauchseinwand zu verstehen (BAG 17.6.2014 3 AZR 412/13 EzA-SD 20/2014 S. 12 LS).

  • LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Treuebruchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Es muss ein besonders gewichtiger Verstoß gegen Dienstpflichten vorliegen; die Verfehlungen des Arbeitnehmers müssen letztlich so schwer wiegen, dass sich die erbrachte Betriebstreue für den Arbeitgeber wegen der Zufügung eines schweren, die Existenz bedrohenden Schadens als wertlos (BAG 29.1. 1991 AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung; BGH 17.12.2001 NZA 2002, 511; LAG Hmb. 18.8.2004 NZA-RR 2005, 150) oder erheblich entwertet erweist (BGH 13.12.1999 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 4).

    Zu beachten ist stets, dass der Widerruf einer Versorgungszusage nicht dazu dient, auf einfachem und schnellem Weg einen Schadensersatzanspruch zu befriedigen (BAG 8, 5.1990 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 3, LAG Hmb. 18.8.2004 NZA-RR 2005, 150).

  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99

    Unverfallbarkeit einer betrieblichen Versorgungszusage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Es muss ein besonders gewichtiger Verstoß gegen Dienstpflichten vorliegen; die Verfehlungen des Arbeitnehmers müssen letztlich so schwer wiegen, dass sich die erbrachte Betriebstreue für den Arbeitgeber wegen der Zufügung eines schweren, die Existenz bedrohenden Schadens als wertlos (BAG 29.1. 1991 AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung; BGH 17.12.2001 NZA 2002, 511; LAG Hmb. 18.8.2004 NZA-RR 2005, 150) oder erheblich entwertet erweist (BGH 13.12.1999 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 4).

    Ebenso wenig reicht ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung aus (ebenso BGH 25.11.1996 NZA-RR 1997, 147, 17.12.2001 NZA 2002, 511; LAG Köln 28.4.2000 NZA-RR 2000, 656), selbst wenn im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass der Anspruch auf Ruhestandsbezüge erlischt, wenn Gründe eintreten, die die fristlose Kündigung rechtfertigen würden.

  • LAG Hessen, 26.01.2000 - 8 Sa 1821/98

    Berechnung der Betriebsrente nach dem Durchschnitt des Arbeitsentgelts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Ebenso wenig reicht ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung aus (ebenso BGH 25.11.1996 NZA-RR 1997, 147, 17.12.2001 NZA 2002, 511; LAG Köln 28.4.2000 NZA-RR 2000, 656), selbst wenn im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass der Anspruch auf Ruhestandsbezüge erlischt, wenn Gründe eintreten, die die fristlose Kündigung rechtfertigen würden.
  • LAG Köln, 12.06.1997 - 6 Sa 205/97

    Wirksamkeit eines Widerrufs der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Das LAG Köln (2.6.1997 NZA-RR 1998, 7) hat im konkret entschiedenen Einzelfall zudem angenommen, dass die Erklärung des Widerrufs bereicherungsrechtlich auch Wirkungen für die Vergangenheit entfaltet.
  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Die Zahlung einer Betriebsrente hat diese Folge aber nicht regelmäßig (BVerfG 29.02.2012 NZA 2012, 788).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Dem stehen Grundsätze des Vertrauensschutzes nicht entgegen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 373/06, EzA-SD 24/2007 S. 12 LS).
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15
    Führen vom Arbeitnehmer durch pflichtwidriges Verhalten verursachte Vermögensschäden nicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage des Arbeitgebers, sind die Interessen des Arbeitgebers mit der Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, hinreichend gewahrt (BAG 13.11.2012 EzA § I BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 6= NZA 2013, 1279).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • OLG München, 25.01.2005 - 18 U 3299/03
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