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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10   

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https://dejure.org/2011,11775
LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10 (https://dejure.org/2011,11775)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2011 - 9 Sa 537/10 (https://dejure.org/2011,11775)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 9 Sa 537/10 (https://dejure.org/2011,11775)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 56 TVöD BT-V, Anl C TVöD BT-V, § 22 Abs 2 UAbs 2 BAT
    Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst im Jugendamt nach der Anlage C zum TVöD BT-V

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes; Unbegründete Klage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zum zeitlichen Umfang der beanspruchten Tätigkeitsmerkmale und Arbeitsvorgänge

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zur Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters in Entgeltgruppe S 14 TVöD BT-V

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zur Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters in Entgeltgruppe S 14 TVöD BT-V

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes; unbegründete Klage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zum zeitlichen Umfang der beanspruchten Tätigkeitsmerkmale und Arbeitsvorgänge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Koblenz, 19.08.2010 - 10 Ca 854/10
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.08.2010 - Az.: 10 Ca 854/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des streitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.08.2010, Az. 10 Ca 854/10 (Bl. 46 ff. d.A.).

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.08.2010 - 10 Ca 854/10 - abzuändern und festzustellen, dass der Kläger seit dem 01.11.2009 in der Entgeltgruppe S 14 des Besonderen Teils- Verwaltung bzw. Pflege- und Betreuungseinrichtungen - des TVöD eingruppiert ist und die Beklagte verpflichtet ist, ihn ab dem 01.11.2009 entsprechend dieser Entgeltgruppe zu vergüten.

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
    Dem Kläger obliegt als klagender Partei im einem Eingruppierungsrechtsstreit die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der von ihm beanspruchten tariflichen Eingruppierungsmerkmale erfüllt sind (vgl. etwa BAG 25.8.2010 -4 AZR 23/09-, juris).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 752/98

    Besitzstandswahrung im Rahmen der gesetzlichen Neuorganisation des Postwesens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
    Insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 2 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. etwa BAG 19.1.2000 -4 AZR 752/98- AP Nr. 11 zu § 4 TVG Bundespost).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
    Denn die Tarifvertragsparteien haben durch die Vereinbarung des Funktionsmerkmals als Tätigkeitsmerkmal mit für die Gerichte bindender Wirkung bestimmt, dass bei diesen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (z.B. BAG 29.11.2001 -4 AZR 736/00- AP Nr. 288 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • ArbG Solingen, 29.10.2010 - 4 Ca 506/10

    Begriff des "Arbeitsvorgangs"; Voraussetzungen für die Eingruppierug eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
    Denn durch die klare Benennung des Merkmals der Gefahrenabwehr als Grundlage für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass nur Arbeitsvorgänge, welche sich auf Maßnahmen beziehen, bei denen die Schwelle zur Gefährdung überschritten wurde, von der Entgeltgruppe S 14 umfasst sein sollen (ArbG Solingen 29.10.2010 -4 Ca 506/10 lev- , juris).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
    Hierbei kommt es entscheidend auf die auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an), wobei tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden können (BAG 20.2.2009 -4 AZR 20/08- AP Nr. 310 zu 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
    Die Annahme dieser selbstständigen Eingruppierungsmerkmale führt dazu, dass die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten zu einem einheitlichen Arbeitsvorgang dann ausgeschlossen ist, wenn diese Tätigkeiten eine unterschiedliche tarifliche Wertigkeit haben, d.h. die Voraussetzungen einer niedrigeren Entgeltgruppe erfüllen (BAG 14.12.1994 -4 AZR 950/93-, AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter.).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10
    Insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 2 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. etwa BAG 19.1.2000 -4 AZR 752/98- AP Nr. 11 zu § 4 TVG Bundespost).
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob dann, wenn die Klägerin als Behördenbetreuerin tätig wird, eine weitere Aufspaltung mit Blick auf die Entgeltgruppe S 14 geboten ist (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10 - öAT 2011, 141).
  • LAG Köln, 07.09.2023 - 6 Sa 640/21

    Eingruppierung; Sozialarbeiter; Arbeitsvorgang; Entgeltgruppe S 14 TVöD ;

    Dabei ist die "Gewährleistung des Kindeswohls" nicht anders zu beurteilen, als die "Abwehr von Gefährdungen des Kindeswohls" (so aber wohl LAG Rheinland-Pfalz v. 18.02.2011 - 9 Sa 537/10 -).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG für den unterliegenden Beklagten zuzulassen, dies insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass es um die Auslegung eines bundesweit geltenden Tarifvertrages geht, mit Blick auf die Auslegungsfrage zum Begriff der Gefahrenabwehr und mit Blick auf die Tatsache, dass die vorliegende Entscheidung als Abweichung vom Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.02.2011 - 9 Sa 537/10 - betrachtet werden könnte.

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 398/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

    Insbesondere wird auch die gegenteilige Auffassung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2011, AZ: 9 Sa 537/10 - Juris), der zufolge die Entgeltgruppe S14 Arbeitsvorgänge mit einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis beschreibe, nicht geteilt.
  • LAG Düsseldorf, 28.03.2012 - 12 Sa 1363/11

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin im Bezirkssozialdienst

    Es handelt sich bei der in der Entgeltgruppe S 14 beschriebenen Tätigkeit auch nicht um ein allgemeines Heraushebungsmerkmal (LAG Düsseldorf a.a.O. Rn. 73 f.; LAG Rheinland-Pfalz 18.02.2011 - 9 Sa 537/10, juris Rn. 40 ff.; LAG Berlin-Brandenburg 30.08.2011 a.a.O. Rn. 64 ff.; a.A. LAG Niedersachsen 13.10.2011 - 5 Sa 397/11 E, juris Rn. 19 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 397/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

    Insbesondere wird auch die gegenteilige Auffassung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2011, AZ: 9 Sa 537/10 - Juris), der zufolge die Entgeltgruppe S14 Arbeitsvorgänge mit einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis beschreibe, nicht geteilt.
  • ArbG Dortmund, 16.10.2019 - 1 Ca 1441/19
    Denn die Tarifvertragsparteien haben durch die Vereinbarung des Funktionsmerkmals als Tätigkeitsmerkmal mit für die Gerichte bindender Wirkung bestimmt, dass bei diesen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (z.B. BAG Urteil vom 29.11.2001 - 4 AZR 736/00; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.02.2011 - 9 Sa 537/10).
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