Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2016 - 4 Sa 350/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, Art 5 Abs 1 S 1 GG
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei groben Beleidigungen gegenüber Arbeitskollegen - Abmahnerfordernis - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG, § 626 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung bei grober Beleidigung einer Arbeitskollegin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Abmahnung; Beleidigung; Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Beleidigung einer Arbeitskollegin - rechtsportal.de
BGB § 314 Abs. 2 ; AVR-Caritas § 16 Abs. 1 S. 1
Fristlose Kündigung bei grober Beleidigung einer Arbeitskollegin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beleidigung von Arbeitskollegen - fristlos gekündigt
- juraforum.de (Kurzinformation)
SMS an Kollegin mit "Hi Arschloch" führt zu fristloser Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.05.2015 - 3 Ca 2039/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2016 - 4 Sa 350/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93
Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2016 - 4 Sa 350/15
Ihr fehlt insbesondere - trotz zwischenzeitlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht das für jede Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (BAG v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung).Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG vom 14.09.1994, a.a.O.; BAG v. 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2016 - 4 Sa 350/15
Einem Arbeitnehmer, der - wie vorliegend die Klägerin gemäß § 14 Abs. 5 AVR-Caritas - ordentlich unkündbar ist, kann dann fristlos gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung nicht einmal bis zum Ablauf der "fiktiven Frist" zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1; BAG v. 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - Ap Nr. 175 zu § 626 BGB).Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen (BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1, m.w.N.).
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2016 - 4 Sa 350/15
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG v. 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP Nr. 5 zu § 54 BAT - m.w.N.). - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2016 - 4 Sa 350/15
Einem Arbeitnehmer, der - wie vorliegend die Klägerin gemäß § 14 Abs. 5 AVR-Caritas - ordentlich unkündbar ist, kann dann fristlos gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung nicht einmal bis zum Ablauf der "fiktiven Frist" zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1; BAG v. 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - Ap Nr. 175 zu § 626 BGB). - BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11
Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2017 - 3 Sa 244/16
Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Beleidigung des …
Bei Vorliegen einer groben Beleidigung des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, kann sich der Arbeitnehmer nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 GG berufen (BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach Juris Leitsatz 1 m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz vom 18.05.2016 - 4 Sa 350/15 - Rz. 31 f). - LAG Köln, 13.03.2020 - 4 Sa 704/18
Kleinbetrieb; fristlose Kündigung; Beleidigung ("Du fettes Schwein"); Drohung; …
Von Bedeutung sind hierbei ua. der betriebliche bzw. der branchenübliche Umgangston und die Gesprächssituation (siehe auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein…, Urteil vom 24. Januar 2017 - 3 Sa 244/16, Rn. 28, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Mai 2016 - 4 Sa 350/15, Rz. 31 f., juris).