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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16   

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https://dejure.org/2016,32089
LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2016,32089)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2016 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2016,32089)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2016 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2016,32089)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 823 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 253 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, § 3 Abs. 3 AGG, § 1 AGG, § 241 Abs. 2 BGB, § 12 TzBfG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 252 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsplatzschikane durch "Mobbing"; Unbegründete Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Altenpflegerin bei unzureichenden Darlegungen zur als "Mobbing" zu bewertenden Mehrarbeit und Eignungsbeurteilung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Mobbing - Schmerzensgeld und Schadensersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld; Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826
    Arbeitsplatzschikane durch "Mobbing"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Mobbings?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mobbing gegen Altenpflegerin im Seniorenheim

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17 mwN).

    Demzufolge dürfen einzelne zurückliegende Handlungen/ Verhaltensweisen bei der Beurteilung nicht unberücksichtigt gelassen werden (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17 mwN).

    Der Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch zum Schutz der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers verpflichtet (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 18 mwN).

    Er umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 19).

    Die Frage, ob ein Gesamtverhalten als eine einheitliche Verletzung von Rechten des Arbeitnehmers zu qualifizieren ist und ob einzelne Handlungen oder Verhaltensweisen für sich genommen oder in der Gesamtschau einen rechtsverletzenden Charakter haben, muss aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 20 mwN).

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 17.03.2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20 mwN).
  • BGH, 13.06.2013 - IX ZR 155/11

    Rechtanwaltshaftung: Pflichten bei gerichtlicher Geltendmachung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Dies erscheint auf der Grundlage der von der Klägerin behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht gänzlich fernliegend, zumal der für eine Gesundheitsschädigung verantwortliche Schädiger grundsätzlich auch für Folgewirkungen einstehen muss, die auf einer psychischen Prädisposition beruhen (BGH 13.06.2013 - IX ZR 155/11 - Rn. 15 mwN).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Dafür genügt die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer oder voraussehbarer Leiden (BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 105 mwN).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Das genügt (BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 26).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Das Arbeitsgericht hat bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen grundsätzlich nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 -16.05.2007 Rn. 85 mwN; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz - 06.06.2016 - 1 Sa 189/15 - Rn. 197 mwN).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Die Anforderungen an die Darlegungslast für behauptete Überstunden (vgl. hierzu BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12) werden nicht dadurch geringer, dass die Klägerin anstatt im Überstundenprozess Vergütung einzuklagen, Mobbingvorwürfe wegen "überobligatorischer" Mehrarbeit erhebt und ein Schmerzensgeld iHv. EUR 50.000,00 verlangt, dass ihr Jahreseinkommen erheblich übersteigt.
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Die Klägerin ist für das Vorliegen von Mobbinghandlungen, aus denen sie Schmerzensgeld- und materielle Schadensersatzansprüche herleitet, darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG 11.12.2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 15 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Das Arbeitsgericht hat bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen grundsätzlich nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 -16.05.2007 Rn. 85 mwN; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz - 06.06.2016 - 1 Sa 189/15 - Rn. 197 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 41/17

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Überdies sind beide Handlungen allenfalls als Konflikte anzusehen, die im Arbeitsleben vorkommen können und regelmäßig als sozial- und rechtsadäquat anzusehen sind und daher keine Haftung begründen (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, Rn. 85, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2016, 5 Sa 61/16, Rn. 63, juris).
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