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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 10 Sa 820/04   

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https://dejure.org/2005,4426
LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 10 Sa 820/04 (https://dejure.org/2005,4426)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.2005 - 10 Sa 820/04 (https://dejure.org/2005,4426)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 10 Sa 820/04 (https://dejure.org/2005,4426)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beschäftigung gegen den Arbeitgeber; Darlegungsanforderungen bei dem Rechtsmittel der Berufung; Ausformungen des Weisungsrechts des Arbeitsgebers

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3; ; GewO § 106 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626 § 1627; GewO § 106 S. 1
    Berücksichtigung familiärer Belange bei der Arbeitszeitbestimmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung familiärer Belange bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Arbeitszeit, Lage der -, Leistungsbestimmung, Personensorgepflichten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufstätige Eltern: Wer betreut das Kind? - Arbeitgeber muss bei der Arbeitszeit familiäre Belange berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1177
  • DB 2005, 1522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 10 Sa 820/04
    Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber auf die Personensorgepflichten (§§ 1626, 1627 BGB) des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, soweit einer vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen (vgl. auch LAG Nürnberg, NZA 1999, 263).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 10 Sa 820/04
    Zu den auf Seiten des Arbeitnehmers zu berücksichtigenden Umständen gehören auch insbesondere dessen schutzwürdigen familiären Belange (BAG, Urteil vom 23.09.2004, AZ: 6 AZR 567/03 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2005 - 10 Sa 721/05

    Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

    Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber auf die Personensorgepflichten (§§ 1626, 1627 BGB) des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, soweit einer vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Belange oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen (LAG Rheinland - Pfalz vom 19.01.2005, AZ: 10 Sa 820/04, DB 2005, 1522; vgl. auch LAG Nürnberg, NZA 1999, 263).
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