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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2018 - 4 Sa 310/17   

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https://dejure.org/2018,34639
LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2018 - 4 Sa 310/17 (https://dejure.org/2018,34639)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.2018 - 4 Sa 310/17 (https://dejure.org/2018,34639)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 2018 - 4 Sa 310/17 (https://dejure.org/2018,34639)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Auslegung notarielles Schuldanerkenntnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 781 ; ZPO § 850 f Abs. 2
    Schuldanerkenntnis, abstraktes; Schuldanerkenntnis, deklaratorisches; Schuldanerkenntnis, notarielles; Forderung aus notariellem Schuldanerkenntnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 364 Abs. 2
    Zulässigkeit der Feststellung des Herrührens eines Anspruchs aus einem notariellen Schuldanerkenntnis aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2018 - 4 Sa 310/17
    Das Feststellungsinteresse der Klägerin ergibt sich daraus, dass der von ihr begehrte Anspruch der Vorbereitung eines Antrages nach § 850 f Abs. 2 ZPO dienen soll (vgl. BGH v. 30.11.1989 - III ZR 215/88 - NJW 1990, 309).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2018 - 4 Sa 310/17
    Hingegen ist ein abstraktes Schuldanerkenntnis im Zweifel nicht anzunehmen, wenn in der schriftlichen Erklärung ein bestimmter Schuldgrund angegeben ist (BGH v. 14.10.1998 - XII ZR 66/97 - NJW 1999, 574 m. w. N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 102/21

    Prozessvergleich - Abfindung - Zwangsvollstreckung

    Ein abstraktes, konstitutives Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB, das ein Bankangestellter nach Unterschlagung von Kundengeldern erfüllungshalber abgegeben hat, ist keine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, da das Schuldanerkenntnis seinem rechtlichen Charakter nach von dem ursprünglichen Schuldgrund abgelöst ist (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. April 2018 - 4 Sa 310/17 - Rn. 25, juris).
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