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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10   

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https://dejure.org/2010,24441
LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10 (https://dejure.org/2010,24441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.2010 - 8 Sa 2/10 (https://dejure.org/2010,24441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 8 Sa 2/10 (https://dejure.org/2010,24441)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 3 TVöD, § 3 Abs 4 TV-L, § 241 Abs 2 BGB
    Untersagung der Nebentätigkeit eines Arztes - Ausübung einer Konkurrenztätigkeit

  • IWW

    TVöD § 3 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Nebentätigkeit eines Oberarzt als Anästhesist in Rufbereitschaft bei anderem Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Nebentätigkeit eines Oberarzt als Anästhesist in Rufbereitschaft bei anderem Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10
    Dem Arbeitnehmer ist aufgrund des Wettbewerbsverbots nicht nur eine Konkurrenztätigkeit im eigenen Namen und Interesse untersagt, sondern ihm ist es gleichfalls nicht gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 162 m.w.N.).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10
    Mit Außerkrafttreten des BAT ist eine Regelungslücke entstanden, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend zu schließen ist, dass nunmehr der TV-L oder der TVöD gelten soll (vgl. BAG v. 16.12.2009 - 5 AZR 888/09 - NZA 2010, 401).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10
    Es spricht vieles dafür, dass bloße Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug nicht vom Wettbewerbsverbot erfasst werden (vgl. BAG v. 24.3.2010 - 10 AZR 66/09 -).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10
    Bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen sich eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber als Konkurrenz auswirkt, ist es grundsätzlich unerheblich, auf welche Art und Weise der Arbeitnehmer den auch im Tätigkeitsbereich seines Hauptarbeitgebers aktiven Konkurrenten unterstützt, sofern der Nebentätigkeit nicht ausnahmsweise von vornherein jegliche unterstützende Wirkung abgesprochen werden kann (BAG v. 24.06.1999 - 6 AZR 605/97 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Nebentätigkeit).
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10
    Ebenso wenig kommt es auf die Funktion des Arbeitnehmers beim Konkurrenten an; es ist ihm vielmehr jedwede Dienstleistung für diesen verboten (BAG v. 16.8.1990 - 2 AZR 113/09 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Treuepflicht).
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