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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 11 Sa 703/10   

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https://dejure.org/2011,22861
LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 11 Sa 703/10 (https://dejure.org/2011,22861)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.2011 - 11 Sa 703/10 (https://dejure.org/2011,22861)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 11 Sa 703/10 (https://dejure.org/2011,22861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 TVÜ-L, Anl 3 TVÜ-L, § 29 Abschn B Abs 5 BAT
    Strukturausgleich für Angestellte gemäß § 12 Abs 1 TVÜ-L - Auslegung des Begriffes "entsprechender Anteil"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ-Länder Anlage 3 zu § 12; TVÜ-Länder § 12
    Strukturausgleich; Tarifauslegung - Strukturausgleich gem. § 12 I TVÜ-Länder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 11 Sa 703/10
    Es steht daher fest, dass § 29 Abschn. B Abs. 5 alle Fälle der Ortszuschlagskonkurrenz von Ehegatten im öffentlichen Dienst erfasst (BAG 24.06.2004 - 6 AZR 389/03).

    Da die Kammer darüber hinaus annimmt, der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 24.06.2004 - 6 AZR 389/03) folgend, § 29 BAT erfasse alle Ehegattenkonkurrenzfälle, unabhängig von deren Arbeitszeitkontingenten und nur für die Ehegatten, die mehr als 100 % Arbeitszeit gemeinsam erfüllen, sei keine quotierte Teilung bestimmt, gibt es auch, entgegen der Ansicht des Landes Rheinland-Pfalz, im Rahmen der Anwendbarkeit des § 29 BAT, durchaus Fälle, von Ehegatten, die keinen Differenzortszuschlag in Höhe von ½ erhalten.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.06.2004 - 6 AZR 389/03 insoweit festgestellt, dass sich der Ortszuschlagsanteil der Ehegatten, die die Voraussetzungen der Herausnahme aus der Quotierung gemäß Satz 2 des § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT nicht erfüllen, so berechnet, dass zuerst die Grundregelung des § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 1 zur Anwendung kommt und nachfolgend entsprechend dem individuellen Verhältnis der Arbeitszeit des Angestellten im Verhältnis zur Vollzeit zu quotieren ist (im Falle eines Arbeitnehmers mit 25 % der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, dessen Ehegatten ebenfalls mit weniger als 50 % im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, ergibt sich dann ein Anteil an der Differenz des Ortszuschlages der Stufe 1 zur Stufe 2 von 12, 5 %).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 11 Sa 703/10
    1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt vgl. BAG Urteil vom 22.04.2010 - 6 AZR 962/08, zitiert nach JURIS) ist der normative Teil eines Tarifvertrages entsprechend den Regeln für die Auslegung von Gesetzen auszulegen.

    § 12 TVÜ-Länder dient jedoch erkennbar nur dazu, etwaige Exspektanzverluste teilweise auszugleichen (vgl. BAG 22.04.2010- 6 AZR 962/08).

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 11 Sa 703/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. bspw. BAG 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 m. w. N.) ist Sinn und Zweck der Regelung des § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT/BAT-O den einheitliche Lebenssachverhalt des Ehegattenverhältnisses nicht mehrfach zu berücksichtigen, allerdings sollen Ehegatten, die zusammen 100 % Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten oder mehr erfüllen, zusammen mindestens den vollen Ehegattenanteil erhalten.
  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 558/11

    Berechnung des Strukturausgleichs nach Abs. 1 der Vorbemerkung der Anlage 3 zum

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2011 - 11 Sa 703/10 - wird zurückgewiesen.
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