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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12 (https://dejure.org/2012,47470)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12 (https://dejure.org/2012,47470)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 6 TaBV 19/12 (https://dejure.org/2012,47470)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 KSchG, § 2 KSchG, § 1 Abs 1 TVG
    Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst festvereinbarter täglicher Beginn- und Endzeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungskündigung zur Teilzeitarbeit im Einzelhandel; Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlender Unternehmensentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung zur Teilzeitarbeit im Einzelhandel; unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlender Unternehmensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 TaBV 9/05

    Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    (a) Das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 15 Ziff. 5 MTV ist am Verfahren des § 99 BetrVG orientiert (so mit zutreffenden Erwägungen LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu II der Gründe, juris).

    Zudem fehlt eine dem § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung, die einzelfallbetroffenen Beschäftigten förmlich zu beteiligen (LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu III der Gründe, juris).

    (1) In dem an § 99 BetrVG angelehnten Verfahren nach § 15 Ziff. 5 MTV wird die Zustimmung nur ersetzt, wenn binnen Wochenfrist auf eine ordnungsgemäße Unterrichtung schriftliche Einwendungen seitens des Betriebsrats erhoben wurden (LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu II der Gründe, juris).

    Der Betriebsrat hat seine Verweigerungsgründe deshalb dem Schutzzweck entsprechend auf Einwände gegen die konkrete Kündigungsabsicht zu beziehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu II der Gründe, juris: "Gründe gegen die ausgesprochene Kündigung").

    An seine derart vorgebrachten Erwägungen ist er dann auch im Weiteren derart gebunden, dass nur hierüber noch im Zustimmungsersetzungsverfahren befunden wird (LAG Rheinland-Pfalz 12.5.2005 - 4 TaBV 9/05 - zu II der Gründe, a.a.O.).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Realisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (BAG 23.6.2005 - 2 AZR 642/04 - zu B I 1 a der Gründe, NZA 2006, 92).

    (aaa) Ergibt sich ein Änderungsbedarf nicht bereits aus einer unternehmerischen Entscheidung zur Flexibilisierung selbst, kommt es für seine soziale Rechtfertigung darauf an, dass sich die Flexibilisierungsentscheidung gerade auf die individuelle Einsatzmöglichkeit der betroffenen Person auswirkt und den konkreten Änderungsbedarf für den einzeln betroffenen Beschäftigten ergibt (BAG 23.6.2005 - 2 AZR 642/04 - Rn. 17, NZA 2006, 92).

    Nur auf mögliche betriebliche Änderungsnotwendigkeiten bezogene Änderungskündigungen sind als Vorratskündigungen unwirksam (LAG Köln 28.5.2009 - 2 AZR 642/04 - zu II der Gründe, juris; Rachor in Thüsing/ Laux/ Lembke KSchG 2. Aufl. § 2 Rn. 87).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00

    Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    Schon aus dem Umstand aber, dass ein behauptetes unternehmerisches Konzept in der Praxis nicht zu Beschäftigungsschwierigkeiten führt, muss gefolgert werden, dass eine behauptete betriebliche Notwendigkeit damit (vermeintlich) einhergehender vertraglicher Änderungsbedürfnisse in Wirklichkeit nicht vorliegt (vgl. BAG 27.9.2001 - 2 AZR 487/00 - zu II 2 e aa, bb der Gründe, EzA KSchG § 15 Nr. 54).

    Um die hierzu notwenige Dringlichkeit des Änderungsbedarfs hinsichtlich einer vollständig flexibilisierten Lage der Arbeitszeit zu belegen, hätte es der Darlegung einer Zwangslage bedurft, "jeden zu jeder Zeit" einsetzen zu müssen (vgl. BAG 27.9.2001 - 2 AZR 487/00 - zu II 2 e aa der Gründe, EzA KSchG § 15 Nr. 54).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (BAG 29.11.2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 20, NZA 2008, 523).

    (aaaa) Die Darlegungslast des Arbeitgebers umfasst im Rahmen der sozialen Rechtfertigungsprüfung von Änderungskündigungen auch die Berücksichtigung privater Belange der Betroffenen (BAG 29.11.2007 - 2 AZR 388/06 - Rn. 39 f., NZA 2008, 523).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    Da sie ein aus zwei Willenserklärungen zusammengesetztes Rechtsgeschäft - einer Kündigungserklärung und einem Fortsetzungsangebot zu geänderten Arbeitsbedingungen - darstellt, muss das darin enthaltene Angebot - wie jedes Angebot gemäß § 145 BGB - eindeutig bestimmt oder zumindest bestimmbar sein (BAG 10.9.2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15, NZA 2010, 333).

    (dddd) Auch etwaig mit der Einbeziehung verfolgte Vereinheitlichungsinteressen wären nicht geeignet gewesen, die Vertragsänderung aus Verhältnismäßigkeitsgesichtpunkten sozial zu rechtfertigen (BAG 10.9.2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 27, NZA 2010, 333).

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    Durch Tarifvertrag können die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats über § 102 BetrVG hinaus erweitert werden, namentlich dahin, dass die Zulässigkeit von Kündigungen der Betriebsratszustimmung unterfällt (BAG 21.6.2000 - 4 AZR 379/99 - zu II 4 der Gründe, NZA 2001, 271; Hessisches LAG 19.3.2003 - 2/1 Sa 1199/02 - juris-Rn. 27; ähnlich zuletzt BAG 24.2.2011 - 2 AZR 830/09 - Rn. 21, NZA 2011, 708).

    (2) Die tarifvertragliche Bestimmung ist nach näher begründeter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dahin aufzufassen, dass ordentliche Kündigungen an die Zustimmung des Betriebsrats geknüpft sind (BAG 21.6.2000 - 4 AZR 379/99 - zu II 3 der Gründe, NZA 2001, 271).

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    Selbst wenn Ziff. 1 und Ziff. 3 der Betriebsvereinbarung von einer Geltung der Mitarbeitereinsatzplanung für "alle" Mitarbeiter des Warenhauses in Y ausgehen, kann aufgrund des geltenden Günstigkeitsprinzips hieraus keine Überholung der individuellen vertraglichen Vereinbarungen gelten und entsprechend auch kaum gewollt gewesen sein (vgl. nur BAG 18.8.1987 - 1 ABR 30/86 - zu B II 3 b der Gründe, NZA 1987, 779).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    (aaaa) Selbst wenn der Antragsteller billigenswerten Anlass zur Arbeitsvertragsänderung gehabt hätte, hätte er seine Änderungsabsicht auf das mildeste unter mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln beschränken müssen (BAG 18.1.1990 - 2 AZR 183/89 - zu B I 2 der Gründe, NZA 1990, 734).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    Zur Organisation und Gestaltung eines Betriebes gehört auch die Entscheidung über die Kapazität an Arbeitskräften und an Arbeitszeit sowie die Verteilung dieser Kapazitäten (BAG 24.4.1997 - 2 AZR 352/96 - zu II 2 a der Gründe, NZA 1997, 1047).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
    Dabei bedarf keiner besonderen Erläuterung, dass zur Berufsfreiheit eines Unternehmers nach Art. 12 Abs. 1 GG (ggf. i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) selbstverständlich auch das Recht zählt, zu bestimmen, welche Größenordnung sein Unternehmen haben soll (BAG 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 - zu B I 5 der Gründe, NZA 1999, 471).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • LAG Berlin, 08.04.1998 - 13 Sa 172/97

    Änderungskündigung: Einführung einer flexiblen Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09

    Unbestimmte Änderungskündigung bei Verweis auf Betriebsvereinbarungen;

  • LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10

    Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlicher Änderungskündigung mit

  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

  • LAG Hessen, 19.03.2003 - 1 Sa 1199/02

    Rechtsunwirksamkeit einer ohne Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochenen

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