Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Altersabstandsklausel in Versorgungsordnung zur Kürzung der Betriebsrente für Hinterbliebene
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; AGG § 1; ; AGG § 6; ; AGG § 7; ; AGG § 10; ; AGG § 10 Satz 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altersabstandsklausel in Versorgungsordnung zur Kürzung der Betriebsrente für Hinterbliebene
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 23.04.2008 - 3 Ca 2536/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08
- BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 172/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 23.09.2008 - C-427/06
Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08
Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 23.09.2008 - C 427/06 - auf die Vorlage des BAG einen gemeinschaftsrechtlichen Bezug abgelehnt.3. Soweit die Berufung ausführt, die auf die Entscheidung des EuGH vom 23.09.2008 - C 427/06 - veröffentlichte Literatur zeige Verstöße gegen andere Entscheidungen des Gerichtshofs auf und im Urteil "Adeneler" seien die Gerichte der Mitgliedsstaaten aufgefordert worden, Auslegungen innerstaatlichen Rechts zu unterlassen, die das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährdet würde, führt dies ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung.
Insoweit ist an der Rechtsprechung des EuGH vom 23.09.2008, (a. a. O.) festzuhalten.
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08
Nach dem Stand der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A) und Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 457/04 -) liegt im Bereich der vom Arbeitgeber - wie vorliegend - freiwillig gewährten betrieblichen Altersversorgung und insbesondere der Hinterbliebenenversorgung ein derartiger billigenswerter Grund vor, wenn der Arbeitgeber durch entsprechende Klauseln die Risiken, für die er eine Versorgung gewährt, begrenzt und besser kalkulierbar macht.Dies gilt unabhängig davon, dass eine Spätehenklausel auch einer besseren Kalkulierbarkeit der Betriebsrentenleistungen dient (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05; sowie Cisch/Böhm BB 2007, 602).
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04
Wirksamkeit einer Spätehenklausel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08
Nach dem Stand der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A) und Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 457/04 -) liegt im Bereich der vom Arbeitgeber - wie vorliegend - freiwillig gewährten betrieblichen Altersversorgung und insbesondere der Hinterbliebenenversorgung ein derartiger billigenswerter Grund vor, wenn der Arbeitgeber durch entsprechende Klauseln die Risiken, für die er eine Versorgung gewährt, begrenzt und besser kalkulierbar macht.
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08
Nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 21.08 2007 - 3 AZR 269/06) hängt die Antwort auf die Frage, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ist, nicht davon ab, ob die Gründe für eine Differenzierung in einer Versorgungsordnung genannt sind, sondern davon, ob die Ungleichbehandlung in der Sache selbst gerechtfertigt ist. - BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77
Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08
Bei einer Altersdifferenz von 15 Jahren ist dies nicht der Fall (im Ergebnis billigend für eine Altersabstandsklausel von 25 Jahren auch bereits BAG Urteil vom 09.11.1978 - 3 AZR 784/77 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 76; für die Verfassungsmäßigkeit dieser Unterscheidung: BVerfG 11.09.1979 - 1 BvR 92/79). - BVerfG, 11.09.1979 - 1 BvR 92/79
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 6 Sa 399/08
Bei einer Altersdifferenz von 15 Jahren ist dies nicht der Fall (im Ergebnis billigend für eine Altersabstandsklausel von 25 Jahren auch bereits BAG Urteil vom 09.11.1978 - 3 AZR 784/77 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 76; für die Verfassungsmäßigkeit dieser Unterscheidung: BVerfG 11.09.1979 - 1 BvR 92/79).
- LAG Köln, 25.01.2013 - 4 Sa 1113/11
Wirksamkeit der Kürzung einer Betriebsrente - Anwendbarkeit des …
Die Klägerin beruft sich zweitinstanzlich auch auf einen Verstoß gegen das AGG und meint im Wesentlichen, im Verhältnis zu der vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 19.12.2008 (6 Sa 399/08) gebilligten Versorgungsordnung, in der die Witwenrente für jedes 15 Jahre Altersunterschied übersteigende Jahr um 5 % gemindert wurde, sei die hier vorgesehene 20 %-ige Kürzung "zu krass" und auch willkürlich.