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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11   

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https://dejure.org/2012,12204
LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11 (https://dejure.org/2012,12204)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.03.2012 - 3 Sa 595/11 (https://dejure.org/2012,12204)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. März 2012 - 3 Sa 595/11 (https://dejure.org/2012,12204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 BGB
    Außerordentliche Kündigung - Vermögensdelikte - abgestufte Darlegungslast bei Entschuldigungs- und Rechtfertigungsvorbringen des Arbeitnehmers

  • IWW

    BGB § 626

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Gutsverwalters bei eigenmächtiger Anschaffung eines privat genutzten Fahrzeugs zu Lasten der Arbeitgeberin und unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zu Rechtfertigungsgründen; Abgestufte Darlegungslast und Beweislast zu ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2 S. 1
    Außerordentliche Kündigung eines Gutsverwalters bei eigenmächtiger Anschaffung eines privat genutzten Fahrzeugs zu Lasten der Arbeitgeberin und unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zu Rechtfertigungsgründen; abgestufte Darlegungs- und Beweislast zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - Rn. 22, NZA 1997, 1158 ) können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind.

    Ist also bereits eine Kündigung ausgesprochen, so schränkt § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB unmittelbar ein Nachschieben nachträglich bekannt gewordener und zeitlich vor Ausspruch der Kündigung liegender Gründe nicht ein ( BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - Rn. 24, NZA 1997, 1158 ).

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11
    aa) Im Hinblick auf die Einlassung des Klägers zur Rechtfertigung seines Vorgehens finden die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze zur abgestuften Darlegungslast bei Entschuldigungs- und Rechtfertigungsvorbringen des Arbeitnehmers Anwendung ( vgl. hierzu BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - Rn. 43, NZA 1996, 819; 06. August 1987 - 2 AZR 226/87 - Rn. 22, NJW 1988, 438; 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - Rn. 21, AP BGB § 626 Nr. 76 ): Kündigt der Arbeitgeber, so muss er alle Umstände darlegen und ggf. beweisen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt.
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11
    aa) Im Hinblick auf die Einlassung des Klägers zur Rechtfertigung seines Vorgehens finden die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze zur abgestuften Darlegungslast bei Entschuldigungs- und Rechtfertigungsvorbringen des Arbeitnehmers Anwendung ( vgl. hierzu BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - Rn. 43, NZA 1996, 819; 06. August 1987 - 2 AZR 226/87 - Rn. 22, NJW 1988, 438; 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - Rn. 21, AP BGB § 626 Nr. 76 ): Kündigt der Arbeitgeber, so muss er alle Umstände darlegen und ggf. beweisen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt.
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11
    aa) Im Hinblick auf die Einlassung des Klägers zur Rechtfertigung seines Vorgehens finden die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze zur abgestuften Darlegungslast bei Entschuldigungs- und Rechtfertigungsvorbringen des Arbeitnehmers Anwendung ( vgl. hierzu BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - Rn. 43, NZA 1996, 819; 06. August 1987 - 2 AZR 226/87 - Rn. 22, NJW 1988, 438; 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - Rn. 21, AP BGB § 626 Nr. 76 ): Kündigt der Arbeitgeber, so muss er alle Umstände darlegen und ggf. beweisen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt.
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11
    Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht ( st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 18, NZA 2011, 571 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Indessen wird in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht und in diesem Falle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses dem Entstehen von Urlaubsansprüchen entgegenstehe (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 - und v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 - und - 19 Sa 1229/11 -, zit n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, ZTR 2011, 732; Urt. v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10, ZTR 2011, 689; Urt. v. 29.04.2010 - 6 Sa 104/10 -, ZTR 2012, 589; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109; 10 -, zit. n. Juris; LAG München, Urt. v. 17.11.2011 - 3 Sa 595/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, ZTR 2011, 730; Urt. v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, ZTR 2010, 662; ArbG Bonn, Urt. v. 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 -, zit. n. Juris; .
  • ArbG Gelsenkirchen, 14.06.2017 - 2 Ca 2166/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung, Whistleblowing, Vermögensdelikt

    Denn erst die notwendige, substantiierte Einlassung des Arbeitnehmers ermöglicht dem Arbeitgeber die Überprüfung dieser tatsächlichen Angaben und im Falle, dass er sie für unrichtig hält, auch einen erforderlichen Beweisantritt (BAG, Urteil vom 05.08.1987, Az. 2 AZR 226/87, juris; BAG, Urteil vom 26.11.1981, Az. 2 AZR 674/79, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2012, Az. 3 Sa 595/11, juris).
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