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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16   

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https://dejure.org/2016,55869
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16 (https://dejure.org/2016,55869)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2016 - 8 Sa 182/16 (https://dejure.org/2016,55869)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2016 - 8 Sa 182/16 (https://dejure.org/2016,55869)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Annahmeverzug und fehlender Leistungswille

  • IWW

    § 307 Abs. 1 BGB, § ... 11 Ziffer 2 KSchG, § 615 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 64 Abs. 2 lit. c) ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 611 Abs. 1 BGB, §§ 615, 293 ff. BGB, § 615 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 297 BGB, § 296 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 305 ff. BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 13 KSchG, § 389 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 249 BGB, § 74c Abs. 2 HGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 ; BGB § 615
    Umfang des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung benachteiligt eine einzelvertragliche Ausschlussfrist den Arbeitnehmer nicht unangemessen, die die schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Fälligkeit verlangt (vgl. BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -, NZA 2006, 149).

    Eine einzelvertragliche Ausschlussfrist weicht von dem gesetzlichen Verjährungsrecht auch dann ab, wenn sie keine gerichtliche Geltendmachung verlangt und muss daher um § 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB zu genügen dem Arbeitnehmer als Gläubiger eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen (BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -, NZA 2006, 149, 152).

    Es muss die ausreichende Möglichkeit einer Durchsetzung des Anspruchs bestehen bleiben, damit die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird (BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -, NZA 2006, 149, 152).

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Zwar hat ein Arbeitnehmer wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragsverletzung überführt wird (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12; BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09).

    Insofern handelt es sich dann um keine Vorsorgekosten, die unabhängig von konkreten schadensstiftenden Ereignissen als ständige Betriebsausgabe vom Arbeitgeber zu tragen sind (BAG vom 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 21 f.) Zu ersetzen sind die Aufwendungen des Geschädigten nach § 249 BGB aber nur, soweit diese nach den Umständen des Falls als notwendig anzusehen sind (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12).

  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Es muss ein ungewöhnlich schwerer Verstoß gegen allgemeine Verhaltenspflichten vorliegen, der den Arbeitgeber schlechterdings berechtigt, die Dienste abzulehnen (BAG 29.10.1987 - 2 AZR 144/87, NZA 1988, 465).Dies kann der Fall sein, wenn bei Annahme der angebotenen Dienste strafrechtlich geschützte Interessen des Arbeitgebers, seiner Angehörigen oder anderer Betriebsangehöriger unmittelbar und nachhaltig so gefährdet werden, dass die Abwehr dieser Gefährdung Vorrang vor dem Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes haben muss.

    An die Annahme einer Unzumutbarkeit sind strenge Anforderungen zu stellen, weil anderenfalls die sonstigen Unwirksamkeitsgründe im Sinne von § 13 KSchG weitgehend sanktionslos blieben, wenn dem Arbeitnehmer zwar der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bestätigt, ihm der Anspruch auf Arbeitsentgelt für die weitere Arbeitsleistung aber versagt würde (vgl. BAG 29.10.1987 - 2 AZR 144/87, NZA 1988, 465 ff).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Kostenbarrieren, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers übersteigen werden nicht aufgebaut (vgl. zu diesem vom Bundesverfassungsgericht allerdings zur 2. Stufe einzubeziehenden Gesichtspunkt BVerfG 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07 -, NZA 2011, 354).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    (1) Im Streitfall ist der Formulararbeitsvertrag der Parteien vom 21.11.2011 unstreitig eine allgemeine Geschäftsbedingung, wofür zudem bereits das äußere Erscheinungsbild spricht (vgl. zur tatsächlichen Vermutung BAG 19.03.2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 17 mwN).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 325/12

    Teilbare Klauseln

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Maßgeblich ist dabei die inhaltliche Teilbarkeit (BAG 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 27, BAGE 146, 284; BGH 10.10.2013 - III ZR 325/12 - Rn. 14 mwN).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Insoweit spielt es grundsätzlich auch keine Rolle, ob sie nur deshalb erzielt wurden, weil der Dienstverpflichtete sich während des Annahmeverzuges auf die neue Tätigkeit vorbereiten konnte (Staudinger/Richardi/Fischinger-Rieble, Neubearbeitung 2016, § 615 BGB, Rn. 165) Etwas anderes gilt nur dann, wenn spätere Einnahmen auf Arbeiten im Verzugszeitraum beruhen (BAG 16.6. 2004 NZA 2004, 1155, 1157; ablehnend ErfK/Preis, § 615 BGB, Rn 93).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Im Übrigen würde für den Fall, dass allein Zweifel an der Vollständigkeit der Auskunft bestünden, dies kein Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten begründen, vielmehr hätte sie dann gegenüber dem Kläger lediglich einen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (vgl. BAG 29.7.1993 - 2 AZR 110/93 -, NZA 1994, 116, 118) begründen.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (BAG 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 115, 19; 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 46, BAGE 144, 306).
  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 748/77

    Unwirksame Kündigung - Entgeltzahlung aus Annahmeverzug - Anrechnungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
    Da sich der Auskunftsanspruch analog § 74c Abs. 2 HGB nur auf die Höhe des anderweitigen Verdienstes erstreckt, muss der Arbeitgeber im Streitfall darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer überhaupt anderweitigen Verdienst erzielt hat (BAG 19.7.1978 - 5 AZR 748/77 -, NJW 1979, 285).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform -

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01

    Verabschiedungsschreiben

  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 739/11

    Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung

  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 7 Sa 97/16

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Aufstockungsanspruch

    Entsprechend kommt die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung mit Rückwirkung in Betracht (BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 236/10; LAG Köln vom 28.07.2015, 8 Sa 182/16 -).

    Ergänzend wird auf die Entscheidungsgründe der den Parteien bekannten Urteile zu Parallelfällen Bezug genommen, insbesondere aus den Verfahren 7 Sa 1188/15 vom 11.08.2015; 7 Sa 24/11, 7 Sa 25/11 und 7 Sa 1551/10 vom 21.04.2011; 10 Sa 1161/15 vom 03.06.2016; 8 Sa 182/16 vom 28.07.2016.

  • LAG Köln, 11.08.2016 - 7 Sa 1188/15

    Luftsicherheitskraft; Teilzeit; Aufstockung der Arbeitszeit; Willenserklärung mit

    Entsprechend kommt die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung mit Rückwirkung in Betracht (BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 236/10; LAG Köln vom 28.07.2015, 8 Sa 182/16 -).

    Ergänzend wird auf die Entscheidungsgründe der den Parteien bekannten Urteile zu Parallelfällen Bezug genommen, insbesondere aus den Verfahren 10 Sa 1161/15 vom 03.06.2016, 8 Sa 182/16 vom 28.07.2016, 7 Sa 24/11, 7 Sa 25/11 und 7 Sa 1551/10 vom 21.04.2011.

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