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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05 (https://dejure.org/2006,8990)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2006 - 11 Sa 400/05 (https://dejure.org/2006,8990)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 11 Sa 400/05 (https://dejure.org/2006,8990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    ÜblichkeitAnspruch eines Arbeitnehmers auf eine dauerhafte Herausnahme aus einer ansonsten festgelegten oder betrieblich vereinbarten Wechselschichtarbeit; Verpflichtung zur Ableistung einer betrieblich vereinbarten Wechselschichtarbeit; Änderung der Lage der Arbeitszeit ...

  • Judicialis

    Rahmen-BV Nr. 23 § 2; ; Rahmen-BV Nr. 23 § 3; ; Rahmen-BV Nr. 23 § 4 Ziff. 1 Buchst. a; ; Rahmen-BV Nr. 23 § 4 Ziff. 1 Buchst. b; ; Rahmen-BV Nr. 23 § 4 Ziff. 2; ; Rahmen-BV Nr. 23... § 9; ; GMTV § 1 Ziff. 3; ; GMTV § 5 Ziff. 7; ; TzBfG § 8; ; TzBfG § 8 Abs. 4; ; TzBfG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; TzBfG § 8 Abs. 4 Satz 2; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 894; ; BetrVG § 77 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit bei nicht nachgewiesener Umsetzung eines Arbeitgeberkonzeptes zur Wechselschichtarbeit - kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Gestaltung einzelner Arbeitsverhältnisse in Abweichung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 766/04

    Beschäftigung in nur einer Schicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Im Parallelrechtsstreit (LAG Rheinland-Pfalz Az.: 11 Sa 766/04; ArbG Mainz Az.: 10 Ca 2762/04) hatte der Kläger zunächst begehrt, zukünftig ohne Reduzierung der Arbeitszeit nur noch in der Frühschicht eingesetzt zu werden, um sich nach Schulschluss ab 14.00 Uhr um seine Tochter kümmern zu können, die unter einer Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADS) leide.

    Die dort aufgeführte Verteilung habe die Beklagte bereits im Verfahren 11 Sa 766/04 trotz einer entsprechenden Auflage des Gerichts nicht erläutern können.

    Anders als im Parallelverfahren (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 11 Sa 766/04) kommt es in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die gesetzliche Regelung vorliegend nicht entscheidend darauf an, ob und ggf. welche persönlichen Gründe dem streitgegenständlichen Begehren des Klägers zugrunde liegen; entscheidend ist das Vorliegen von entgegenstehenden betrieblichen Gründen.

    Zum Beleg für ihre Behauptung, ihre unternehmerische Aufgabenstellung im Betrieb könne nur verwirklicht werden, wenn im Rahmen der angeordneten Wechselschichtarbeit auch eine nach Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter gleichmäßige Verteilung auf die korrespondierenden Wechselschichtgruppen erfolge und dies werde von ihr so auch umgesetzt, hat die Beklagte sowohl im Parallelverfahren (Az.: 11 Sa 766/04) als auch im hiesigen Verfahren selbst das Organigramm, Stand 15.12.2004 (Bl. 54 d.A.) zu den Akten gereicht.

    Trotz einer ausdrücklichen Auflage und einer damit verbundenen Vertagung des dortigen Rechtsstreits hat die Beklagte zudem weder im Parallelverfahren (11 Sa 766/04) noch im hiesigen Verfahren konkret dazu vorgetragen, dass und warum die sich aus dem Organigramm, Stand 15.12.2004, ergebende Verteilung (ausnahmsweise) dennoch dem von ihr behaupteten Organisationskonzept entspreche.

    Indes hat die Beklagte - wie oben bereits im Einzelnen dargelegt - im vorliegenden Einzelfall (im Übrigen trotz der ausdrücklichen Auflage im Parallelverfahren 11 Sa 766/04) nicht zur Überzeugung der Kammer dargelegt, dass sich die vom Kläger gewünschte Änderung der Dauer und der Lage der Arbeitszeit tatsächlich auch auf die Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen der anderen im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer auswirkt.

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, gelten indes die Anforderungen, die an das Gewicht eines entgegenstehenden betrieblichen Grundes nach § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG zu stellen sind, auch für die Verweigerung der Zustimmung zu der vom Arbeitnehmer gewünschten Festlegung der verringerten Arbeitszeit (BAG Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3; BAG Urteil vom 19.08.2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4).

    Die Gründe müssen vielmehr hinreichend gewichtig sein (BAG Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3).

    Voll überprüfbar ist dagegen auch, ob das vorgetragene Konzept auch tatsächlich im Betrieb durchgeführt wird (BAG Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 -, a.a.O.).

    Dies ist arbeitsgerichtlich voll überprüfbar (BAG Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - a.a.O.).

    Die Bestimmung schränkt daher die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht ein (BAG Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - a.a.O.).

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Voraussetzung ist, dass sich im Einzelfall eine Regelungsfrage stellt, die das kollektive Interesse der Arbeitnehmer berührt und deswegen ein kollektiver Tatbestand vorliegt (BAG Urteil vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, Urteil vom 21.12.1982 - 1 ABR 14/81 - BAGE 41, 200).

    Der Arbeitgeber darf daher mit einem Arbeitnehmer dann etwas von einer Betriebsvereinbarung Abweichendes vereinbaren, wenn es um dessen besondere Bedürfnisse oder Wünsche geht und keine allgemeinen Interessen der Arbeitnehmer berührt werden (BAG Beschl. vom 18.04.1989 - 1 ABR 2/88 - AP BAGE 61, 305; Beschl. vom 21.12.1989 - 1 ABR 14/81 - AP BAGE 41, 200; Beschl. vom 18.11.1980 - 1 ABR 87/78 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 3).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Andererseits unterliegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage - also die Lage der Arbeitszeit - der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. nur BAG Urteil vom 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65).

    Der Betriebsrat hat mithin einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung von solchen Maßnahmen, die den in den Betriebsvereinbarungen festgelegten Regelungen widersprechen (st. Rspr. BAG vgl. 28.05.2001 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96).

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87

    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Geht es um Teilzeitarbeit, hat der Betriebsrat deshalb sowohl hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage, als auch im Rahmen der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit hinsichtlich der Schichtlänge (BAG Urteil vom 13.10.1987 - 1 ABR 10/86 - BAGE 56, 197) und darüber, ob sie nach Bedarf oder zu festen Zeiten abgerufen wird (BAG Urteil vom 28.09.1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 30), mitzubestimmen.
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Demgegenüber besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats soweit es um die Gestaltung eines bestimmten Arbeitsverhältnisses geht und nur den einzelnen Arbeitnehmer betreffende Umstände die Maßnahme des Arbeitgebers veranlassen (BAG Beschl. vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41; BAG Beschl. vom 11.11.1986 - 1 ABR 17/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 21).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Gegen die durch § 8 TzBfG geschaffene Möglichkeit abweichender Arbeitszeitregelungen lässt sich nämlich nicht anführen, dass der Arbeitgeber damit in die Lage versetzt werde, bestimmte Arbeitnehmer durch eine besonders günstige Arbeitszeitgestaltung grundlos zu bevorzugen mit der Folge, dass andere Arbeitnehmer ungünstigere Arbeitszeit hinzunehmen hätten (BAG Urteil vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 - BAGE 110, 45, mit Hinweis auf: Rieble/Gutzeit NZA 2002, 7).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Voraussetzung ist, dass sich im Einzelfall eine Regelungsfrage stellt, die das kollektive Interesse der Arbeitnehmer berührt und deswegen ein kollektiver Tatbestand vorliegt (BAG Urteil vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, Urteil vom 21.12.1982 - 1 ABR 14/81 - BAGE 41, 200).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Hat dagegen der Arbeitgeber noch einen Spielraum, entfällt das Mitbestimmungsrecht nur, wenn ein derartiger Wille dem Gesetz zu entnehmen ist (BAG Urteil vom 25.01.2000 - 1 ABR 3/99 - BAGE 93, 276).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 400/05
    Zwar wird - worauf das Arbeitsgericht zu Recht hinweist - die Ernsthaftigkeit eines Organisationskonzepts nicht notwendig schon deswegen in Frage gestellt, weil der Arbeitgeber hiervon Ausnahmen macht, vielmehr kommt es auch auf den Grund der Abweichung an (BAG Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - AP Nr. 6 zu § 8 TzBfG).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 87/78

    Überstunden - Schlußverkauf

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

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